Beiträge von cavefelem

    Hallo,


    das das eine mit dem anderen nicht zu tun hat :thumbup:

    Das die Lücke eine Lücke bleibt, auch wenn sie rechnerisch kompensiert ist :thumbup:

    Fazit: das geht! Danke für die aufmunternden Obst-Vergleiche!

    Guten Tag,

    ich zahle in die Rente mit 63 (sog. Rürup-Modell) direkt bei der Rentenversicherung ein. Ich beabsichtige bis dahin die Abschlagslücke zu 100% auszugleichen.

    Kann ich dann auch noch das Altersteilzeitmodell (AVR Anlage 17a - Antrag ab 60 möglich) parallel starten? Meine reguläre gesetzliche Altersgrenze liegt bei 67.

    Die Idee wäre also, mit 63 in Frührente zu gehen ohne Abschläge (da selber ausgeglichen) und mit 60 eine ATZ-Vereinbarung bis 63 zu treffen. Die Rentenversicherung könnte ja bestätigen, dass aufgrund der freiwilligen Einzahlungen die Rentenlücke zum regulären Renteneintritt geschlossen wurde.