Beiträge von Paulchen5

    Hallo zusammen,


    hoffe ich habe die Frage im richtigen Unterforum gepostet.


    Wir bauen aktuell ein Haus, für das auch eine Straßensperrung notwendig war. Beauftragt wurde diese durch unseren Rohbauer, der uns die Gebühren der Stadt (1.000 EUR) in Rechnung gestellt hat. Selbstverständlich bezahlen wir diese Kosten, was uns aber wundert ist, dass unser Rohbauer diese Kosten als Dienstleistung ausweist und noch 19% Mehrwertsteuer verlangt – ist das korrekt? Unseres Erachtens ist dies ein durchlaufender Posten und sollte auch als solcher nicht von der Mehrwertsteuer betroffen sein. Es macht doch keinen Sinn, dass wenn wir die Gebühren direkt an die Stadt zahlen wir 1.000EUR zahlen und wenn unser Rohbauer die Stadt beauftragt wir 1,250EUR bezahlen? Nebenbei: Der Rohbauer hat überdies auch 50EUR für die Antragsstellung berechnet, dies ist unseres Erachtens wieder mehrwertsteuerpflichtig.

    Frage: Fällt auf die Gebühren der Straßensperrung Mehrwertsteuer an oder ist dies ein durchlaufender Posten?


    Besten Dank schonmal im Voraus für eure Einschätzung!!:thumbup:

    Paulchen