Hallo Zusammen,
sehr sehr interessant mitzulesen.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich habe zwei Darlehen, eines 2005 + eines 2008 abgeschlossen sowie eine Prolongation für den Kredit aus 2005 in 2013 abgeschlossen.
Die Verträge lies ich von Anwalt "1" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch.Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
Die Verträge lies ich von Anwalt "2" prüfen. Ergebnis: Die Widerrufsbelehrungen sind falsch. Einschätzung: Widerruf einreichen erfolgversprechend.
Honorar mit Anwalt 2 abgestimmt und Mandat erteilt.
Heute, 10 Wochen später herrscht für mich eher Ernüchterung, denn alle Argumente der Bank wurden in dem Vorgespräch (Dauer ca. 1 - 1,5 Stunden) mit Anwalt "2" nie angesprochen.
Z.B. ist es wohl von Relevanz, wo die Widerrufsbelehrung unterzeichnet wurde.
War der Ort die Bank und hatte die Bank vorab hierzu ein Angebot erstellt, dann solle es wohl keine Rolle spielen, ob die Widerrufsbelehrung richtig oder falsch ist? Für mich persönlich leider Böhmische Dörfer.
Anwalt "2" ist - so wie ich das Beurteile mit seinem "außergerichtlichen" Latein wohl am Ende.
Ich bin zwischenzeitlich etwas verunsichert, da 2 unabhängige Fachanwälte sehr überzeugend die Chance auf Erfolg ansprechen und ich jetzt erleben muss, wie zurückgerudert wird.
Ich habe die Unterlagen zwischenzeitlich an Maximum IUS gesendet. Auch hier die Zusage der Übernahme meines Mandates.
die Kosten - 25 % des Erfolgs + Mwst. - beziehen sich ja nur auf eine außergerichtliche Einigung.
Zu dieser ist jedoch die Bank nicht bereit. Im Falle eines gerichtlichen Rechtsstreits ist das Honor "Verhandlungssache".
Eine weitere - neutrale - Meinung würde ich zu meinem o.g. Sachverhalt sehr gerne hören.
Danke schonmal vorab.
Alles anzeigen
Mir geht es leider ähnlich: Im Erstgespräch mit einer Anwältin wurde mir der Eindruck vermittelt, ich hätte Klasse Chancen und von anderen Urteilen zu den gefundenen Mängeln der Widerrufserklärung war keine Rede.
Nachdem ich die Anwältin beauftragt habe und diese den Widerruf an die DB geschickt hat, hat die Deutsche Bank widersprochen. Nun hört sich eine andere Anwältin der gleichen Kanzlei (die den Fall übernommen hat) plötzlich viel pessimistischer an. Sie meint, dass es jüngst gerade im Frankfurter Raum viele Urteile gab, in der ein nachträglicher Widerruf als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde und daher abzuweisen ist.
Jetzt stehe ich da mit den 2700 € Kosten, die schon außergerichtlich angefallen sind, und scheue wahrscheinlich vor einer Klage zurück. Da entsteht schon etwas der Eindruck, dass die Anwälte bewusst so vorgehen, um möglichst viel Honorar abzugreifen.
Eine Frage habe ich an die Experten: Ist es folgendes Vorgehen möglich?
- Hinweis meines Anwalts, dass ich die Abweisung des Widerrufs nicht akzeptiere
- Ablösung des Kredit mittels Vorfälligkeitsentschädigung
- Danach Klageerhebung bezüglich der Ungültigkeit der Vorfälligkeitserklärung aufgrund erfolgten Widerrufs?
Danke!