Beiträge von uli2099

    Nachdem ich mich jetzt ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt habe (leider erst nachdem ich einen Anwalt erfolglos mit einer außergerichtlichen Einigung beauftragt habe), folgendes Fazit:

    • Es gibt keine sicheren Fälle, man muss damit rechnen, zu verlieren
    • Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, dann sollte man es auf jeden Fall versuchen, wenn die Anwälte einem dazu raten
    • Wenn nicht, würde ich nun einen Anwalt suchen, der nicht zu viel Geld für eine außergerichtliche Einigung fordert oder der auf Basis einer Erfolgsbeteiligung arbeitet. So kann man nur gewinnen
    • Da Streitwert und zu erwartende Zinsersparnis in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist es eher fraglich, ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht zu gehen. Auch habe ich keinen Prozessfinanzierer gefunden, der Kreditwiderrufe finanziert. Falls jemand einen weiß, bitte melden!



    Mir geht es leider ähnlich: Im Erstgespräch mit einer Anwältin wurde mir der Eindruck vermittelt, ich hätte Klasse Chancen und von anderen Urteilen zu den gefundenen Mängeln der Widerrufserklärung war keine Rede.


    Nachdem ich die Anwältin beauftragt habe und diese den Widerruf an die DB geschickt hat, hat die Deutsche Bank widersprochen. Nun hört sich eine andere Anwältin der gleichen Kanzlei (die den Fall übernommen hat) plötzlich viel pessimistischer an. Sie meint, dass es jüngst gerade im Frankfurter Raum viele Urteile gab, in der ein nachträglicher Widerruf als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde und daher abzuweisen ist.


    Jetzt stehe ich da mit den 2700 € Kosten, die schon außergerichtlich angefallen sind, und scheue wahrscheinlich vor einer Klage zurück. Da entsteht schon etwas der Eindruck, dass die Anwälte bewusst so vorgehen, um möglichst viel Honorar abzugreifen.


    Eine Frage habe ich an die Experten: Ist es folgendes Vorgehen möglich?

    • Hinweis meines Anwalts, dass ich die Abweisung des Widerrufs nicht akzeptiere
    • Ablösung des Kredit mittels Vorfälligkeitsentschädigung
    • Danach Klageerhebung bezüglich der Ungültigkeit der Vorfälligkeitserklärung aufgrund erfolgten Widerrufs?

    Danke!