Beiträge von FinanzMaddin
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Servus Finanztipforum!
Ich habe mal eine Frage zur der gerne gestellten Bedingung "Kostenlos bei monatlichem Geldeingan von xxx.xx" bei Girokonten. Macht es einen Unterschied woher das Geld jeden Monat kommt?
Mal angenommen man hat zwei Girokonten bei verschiedenen Banken und auf beiden ein ausreichendes Geldpolster. Könnte man sich dann zwischen den beiden Konten per Dauerauftrag nicht einfach jeden Monat den geforderten Mindestgeldeingang hin und her überweisen und so die Kontoführungsgebühren vermeiden? Linke Tasche, rechte Tasche...
Oder bestehen Banken darauf, dass das Geld von einem "echten" Arbeitgeber oder sowas kommt? Manche nennen es "Geldeingang", Andere jedoch auch "Gehaltseingang".
Hat jemand Informationen wie das gehandhabt wird? Mein Google-Voodoo ist bisher anscheinend nicht stark genug um herauszufinden, wie "Geldeingang" genau definiert ist. Oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?
Im Kleingedruckten der Postbank in einer Fußnote ist z.B. beschrieben, was als "Geldeingang" zählt:
Geldeingänge, die auf Bargeldeinzahlungen des Kontoinhabers oder eines Dritten beruhen, sowie Gutschriften, denen die Ausführung einer Überweisung zulasten eines Postbank Tagesgeldkontos zugrunde liegt, werden nicht berücksichtigt.
Bei der DKB habe ich keine Definition gefunden.
Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?
Vielen Dank!
Gruss
Maddin
Edit: Gerade noch bei der ING gefunden:
Geldeingang bedeutet: Gehalt, Rente oder Pension – nicht aber Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.
Dann wieder gucken was "eigene Überträge" bedeutet: von eigenen Konten bei der gleichen Bank. Von einem eigenen Konto bei einer anderen Bank wäre es nach meinem Verständnis also zulässig.
Ich vermute es läuft auf eine Einzelfallprüfung heraus...