Beiträge von oliverp

    Hallo,


    ich bin nebenbei geringfügig beschäftigt und erhalte aufgrund Nacht- und Wochenend-Diensten entsprechende Zuschläge. Diese sollten ja bei Urlaub dem Durchschnitt entsprechen, der in den vorangegangenen 3 Monaten gezahlt wurde. Wenn ich richtig informiert bin, werden diese Zuschläge bei Urlaub und Krankheit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.


    Ich denke, es werden dann auch nur diese Zuschläge abgabenpflichtig, solange ich im Monat inklusive dieser Zuschläge unter der Verdienstgrenze von 538€/2024 und 520€/2023 bin? Es wird also erst der gesamte Lohn abgabenpflichtig, wenn ich über diesen Zahlen bin?!

    Ich bin vor ca. 12 Jahren auf einen Anlageberater in meiner Nähe auf derPlattform whofinance aufmerksam geworden und da er mir als erster von X anderen Beratern zuvor keine Versicherung für die Altersvorsorge, sondern "nur" aktiv gemanagte Aktienfonds empfohlen hat, genoss dieser anfangs mein uneingeschränktes Vertrauen. Ich habe ein Depot bei ebase mit aktuellem Wert von ca. 550.000 Euro, dazu hatte ich noch Einmalzahlungen bis vor wenigen Jahren in eine Rürup-Rente bei der DWS geleistet, die bis Anfang 2022 noch 135.000 beinhaltet hatte und nun im letzten Jahr einen Riesen-Verlust hatte und nur noch insgesamt ca. 105.000 vorhanden waren. Diese hatte ich wegen meines Freiberufler-Daseins bis 2018 abgeschlossen.


    Inzwischen zweifle ich immer mehr an dem Sinn des ganzen und überlege alles in ETFs zu investieren. Die DWS-Sache werde ich ja behalten müssen. Wie sollte ich mit dem Depot bei Ebase umgehen und wie sollte ich das vorhandene Kapital in ETFs investieren?

    Hallo,


    hat schonmal jemand was von der MT5-Plattform gehört zum Handeln mit Devisen oder weiß der Geier mit was?


    Ich bin auf einer Social-Media-Plattform von einer sehr attraktiven Dame aus China (angeblich in Toronto wohnend) mit " Hi, how you are" angeschrieben worden und hatte schon gedacht, daß sie mir gleich Nacktbilder oder ähnliches präsentieren will. Aber nein, sie ist tatsächlich auf meine Fragen, etc. eingegangen, die damit nichts zu tun hatten. 2 Tage haben wir jetzt öfter Kontakt gehabt und über alles mögliche gesprochen und es hat sich schon ein wohliges Gefühl dabei eingestellt. Kurz ging es bereits dabei um's Investieren und ich dachte schon, daß ist also der Grund. Aber sie ist wieder abgedriftet und habe mich wirklich auf sie eingeschossen. Heute ging es dann wieder los, erzählte mir, sie hätte 250000 Euro investiert und 50000 Dollar Gewinn gemacht. Ich bin noch nicht dahinter gekommen, welchen Vorteil das ganze für sie hat, aber ich nehme an, daß ich irgendwann etwas überweisen soll und habe schon wegen dem Zeitaufwand bis dorthin keine Lust mehr, das ganze weiter zu verfolgen.


    Ich teste mal weiter den Kontakt mit ihr aus, aber wenn das Interesse jetzt stark abflacht, wenn ich mich auf o.g. nicht einlasse, weiß ich es ja ganz genau.


    Kann da jemand etwas zu sagen? Mich wundert es eben, daß 2 Tage investiert werden, bis man mit der eigentlichen Sache herausrückt.


    Sorry, wenn ich den falschen Forumsbereich erwischt habe.

    ...gut, daß von den Antworten hier im Forum mindestens 50% mir wirklich weiterhelfen, wie auch hier.


    Natürlich würde ich mich letztendlich auch an meinen Friseur- und Metzger-Berater wenden, aber hätte ja sein können, daß man hier auch weiterhelfen kann.

    ...weil ich beim ersten Mal leider keine Antworten bekommen habe versuche ich es diesmal in kürzerer Ausführung:


    Ich habe einen Firmenwagen von meinem Arbeitgeber (Intensiv-Pflegedienst) erhalten, den ich betrieblich nutze, um als Springer zu mehreren Patienten in deren häuslicher Umgebung zu fahren. Privat-km werden mir 500-600 zugestanden.


    Die 1%-Regelung wird nicht angewendet, sondern ich zahle monatlich einen festen Betrag von 175 Euro.


    Meine Frage ist, ob man hier die Kilometer-Pauschale in der Steuererklärung aufgrund der Kosten von 175 Euro angeben kann und für welche Bereiche, wenn ich den Wagen auch für andere Arbeitgeber benutze?

    Ich habe 3 evtl. demnächst 4 Arbeitgeber, einer davon auf 450€-Basis (A4), der vermutlich schonmal bei der Frage rausfällt, weil ich da eh nichts absetzen kann und auch noch die einfachen km direkt erstattet bekomme.

    Ich nenne den Arbeitgeber, von dem der Firmenwagen kommt und wo ich momentan auch die meisten Stunden für arbeite, A1, die beiden anderen A2 und A3.

    Ich arbeite bei A1, einem Intensiv-Pflegedienst, fahre mit dessen Firmenwagen von meinem Hauptwohnsitz ca. 300 km entfernt regelmäßig monatlich für ca. 10-12 Tage zu dessen Patienten (1:1-Pflege), absolviere meine täglichen Dienste mit ca. 12 Stunden und fahre nach jedem Dienst zu meinem 2. Wohnsitz, mein Elternhaus bzw. zu meiner Mutter, 25 km entfernt. Nach dem Block von 10-12 Tagen geht es wieder zurück zu meinem Hauptwohnsitz. Dort arbeite ich für einen Pflegedienst (A2), zu dessen Büro ich mit dem Firmenwagen von A1 ca. 17 km relativ unregelmäßig fahre, ca. 5-7 Dienste im Monat. Die Dienste dort erfolgen natürlich nur mit dem Firmenwagen von A2, es geht also hier nur um die Fahrten von zuhause zu dessen Büro. Außerdem werde ich evtl. noch demnächst A3 weiter weg haben, wohin ich allerdings mit dem Zug regelmäßig reisen würde, um nicht die Privatkilometer von nur ca. 600 km monatlich zu strapazieren, die mir A1 spendiert und bereits für A2 und A4 draufgehen. Die 300 km zum Patienten von A1 werden nicht mitgerechnet.


    Ich würde gern wissen, ob ich in meinem Fall die Pendlerpauschale zu meinen Nebenarbeitgebern dennoch ansetzen kann, oder ob da gar nichts möglich ist auch hinsichtlich Familienheimfahrten wg. dem 2. Wohnsitz? Von A1 werden pauschal 175 Euro von meinem Nettogehalt abgezogen. Also keine 1%-Regelung. Ist das überhaupt so in Ordnung? Sonstige Kosten einschließlich Tankkarte des Arbeitgebers habe ich nicht. Den Firmenwagen verwende ich aufgrund der knappen erlaubten 600 Privatkilometer nur für die Fahrten zu den o.g. Arbeitsstätten, da mir noch unsere Familienkutsche zur Verfügung steht. Ein Fahrtenbuch habe ich bisher nur für A1 geführt, aber alles außer meinen Fahrten für A1 habe ich nur insgesamt als Privat eingetragen.

    Ich habe meinen derzeitigen Stromanbieter leider schon im vergangenen Jahr gekündigt, da ich bereits schon im letzten Jahr die Kündigungsfrist verpasst habe und mir dieses Jahr das nicht wieder passieren sollte (was wohl aufgrund der Situation besser gewesen wäre). Aufgrund der derzeitigen Strompreise würde ich mich natürlich besser stehen, derzeit bei meinem alten Anbieter zu bleiben. Ein Widerruf der Kündigung ist aber leider nicht möglich.


    Spricht etwas dagegen, beim Ablesen des Zählerstandes zum Kündigungstermin erheblich mehr kwh anzugeben, als tatsächlich verbraucht wurde, damit die Differenz ebenfalls zum alten kwh-Preis abgerechnet wird? Somit würde man sich beim nächsten Ablesen in einem Jahr die viel höheren Preise für die Menge an kwh ersparen, die man bereits dieses Jahr beim alten Anbieter angegeben hat. Ich müßte dann natürlich praktisch in Vorkasse gehen.

    Gibt es jemanden, der mit einem der o.g. Stromanbieter bereits Erfahrungen gemacht hat?


    Diese werden mir beim Vergleich ganz oben angezeigt mit ca. 130 Euro Ersparnis zu meinem derzeitigen Tarif. Bei den Google-Rezensionen liest man aber überwiegend sehr schlechte Bewertungen hinsichtlich Service und Erreichbarkeit. Inwieweit kann man da wem trauen, den Stromfirmen oder Google oder beiden nicht?

    Hallo,


    das Thema Verpflegungsmehraufwendungen bzw. die Voraussetzungen für deren Absetzbarkeit ist immer wieder verwirrend für mich.


    Es geht aktuell um das Jahr 2019, wo vom Sachbearbeiter beim Finanzamt eine Bescheinigung meines bzw. meiner Arbeitgeber verlangt wird. Bis dahin wurde es immer so durchgewunken.


    Ich habe bei 2 Intensiv-Pflegediensten in diesem Jahr gleichzeitig gearbeitet bei täglich mindestens 12 Stunden Arbeitszeit aufgrund 1:1 Versorgung: Eine Pflegekraft versorgt also einen intensivpflichtigen Patienten in seiner häuslichen Umgebung.


    Beim 1. Arbeitgeber habe ich monatlich ca. 15 Nächte am Stück abgeleistet und habe dort auch vor Ort schlafen können aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort. Das Büro des Arbeitgebers befindet sich ca. 100 km entfernt. Was wäre nun hier meine erste Tätigkeitsstätte und kann ich hier Verpflegungsmehraufwendungen überhaupt absetzen nur aufgrund der langen Arbeitszeit, da ich nur einen Patienten in dieser Zeit versorgt habe und nicht weitere Patienten an anderen Orten?


    Beim 2. Arbeitgeber habe ich parallel in der anderen Monatshälfte in Wohnortnähe gearbeitet. Allerdings habe ich hier dann mehrere Patienten innerhalb eines Monats gehabt (ebenfalls 1:1) bei 12 Stunden täglicher Arbeitszeit. Hier habe ich bereits ein von meinem Arbeitgeber ausgefülltes Standard-Formular für 2020 bekommen, wo als erste Tätigkeitsstätte das Büro angegeben wird und ich dort dauerhaft mit 291 Tagen zugeordnet bin (ich mache haufenweise Überstunden und der 1. Arbeitgeber von 2019 ist in 2020 weggefallen). Weiter taucht der Satz auf: Die Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte betrug aus beruflichen Gründen an 278 Tagen mind. 8 Stunden (13 Tage Fortbildung).

    Wäre das so korrekt dann auch für 2019 nur mit anderen Zahlen beim 2. Arbeitgeber? (ich muß nächste Woche die Bescheinigung haben und habe dann keine Zeit mehr für Korrekturen) - Habe ich schon deswegen die Voraussetzungen erfüllt für den Verpflegungsmehraufwand, weil ich durch 2 gleichzeitige Arbeitgeber bereits ständig mindestens 2 wechselnde Patienten habe oder ist das ein Problem beim ersten Arbeitgeber, weil ich dort immer einen halben Monat die gleiche Patientin hatte?

    Schonmal Danke im Voraus für Eure Zeit und Infos.

    ja, o.k. - aber wie verhält sich das mit der Steuerklasse bei Selbständigen? Sie zahlt ja nicht über einen Arbeitgeber ihre grob nach einer Steuerklasse berechneten monatlichen Abschläge. Kann man beim Finanzamt beantragen, daß statt gemeinsamer vierteljährlicher Vorauszahlungen wie im letzten Steuerbescheid wir in entsprechende Steuerklassen eingeteilt werden?


    Wäre da nicht auch die Lösung von "Referat Janders" mit dem §268 eine Möglichkeit?

    ...ich kann schon verstehen, daß das ganze für manche Außenstehende befremdlich erscheint, aber da wir beim Geld nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, mußte es eben eine andere Lösung als ein Gemeinschaftskonto sein, von dem jeder nach Belieben Geld holt.


    Meine Frau ist Ausländerin, unterstützt grenzenlos die Familie ihres Bruders mit 3 volljährigen Kindern: Ehefrau "noch" auf den Philippinen, Ehemann auf Gran Canaria, 1. Kind auf Mallorca mit bereits eigenem Kind, 2.+3. Kind mittlerweile bei uns bzw. meinen Schwiegereltern und Schwägerin mit dazugehörigen Unterstützungen. Eingliederung hier mehr als schleppend. Diskussionen mit meiner Frau dazu nicht möglich. Also lasse ich sie machen mit entsprechenden Konsequenzen. Es gibt auch noch weitere Punkte, die ich hier nicht alle ausbreiten möchte.

    Hallo,


    gibt es eine einfache Möglichkeit, die Einkommensteuer unter Eheleuten bei Zusammenveranlagung gerecht aufzuteilen, wenn der Ehemann (ich) angestellt ist und die Frau Freiberuflerin? Durch die Zusammenveranlagung wandert ja alles in einen Topf im Steuerbescheid und bisher wurde alles an Steuern von mir übernommen, da ich selbständig bis 2018 war und bis dahin nochmal deutlich besser verdient habe.


    Ich verdiene bei erheblichem Überstundenanteil ca. das 3-fache der Ehefrau (55.000 / 18.000 €) lt. aktuellstem Bescheid für 2019.


    Durch die Zusammenveranlagung habe ich ja bereits einen steuerlichen Vorteil, so daß man nicht einfach 3/4 für mich und 1/4 für meine Frau bei den Steuern rechnen kann. Andererseits wandert alles, was bei mir übrig ist, in die Altersvorsorge, von der später beide Ehepartner etwas haben, da die Ehefrau keine nennenswerte Vorsorge betreibt (bereits einige Diskussionen dazu fruchtlos gehabt).


    Ich habe ehrlich gesagt etwas Schwierigkeiten, eine gerechte Aufteilung zu finden. Wir haben zwei Einzelkonten und ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Ausgaben, auf das jeder seinen Anteil entsprechend dem Einkommen überweist.

    In meinen Meldebescheinigungen stehen keine Eurobeträge sondern nur Zahlen aus Beitragsgruppen:


    Im einen 450Euro-Job, den ich bereits gekündigt habe Beitragsgruppe 5 "Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte",

    im anderen 450Euro-Job, der noch läuft, die Beitragsgruppe 1 "voller Beitrag" - allerdings hatte ich mich nicht von Anfang an von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen bzw. rückwirkend inzwischen gutgeschrieben bekommen. Ich nehme an, daß deswegen dort noch "voller Beitrag" steht, weil ich mit eingezahlt habe?!

    Macht es Sinn, Meldebescheinigungen von 450Euro-Jobs länger aufzuheben, wenn man die 450 Euro netto, also ohne Rentenversicherungsbeitrag, ausgezahlt bekommt? Wenn man nichts über den Nebenjob in die Rentenversicherung einzahlt benötigt man theoretisch auch keinen Nachweis später, oder? Ich habe mich nur gewundert, weil ich bei 2 verschiedenen Firmen auf 450-Basis angestellt war, und bei beiden Firmen eine Meldebescheinigung für die Sozialversicherung bekommen habe, obwohl ich nichts einzahle und die Beträge dort entsprechend auch mit Null eingetragen waren.

    ...ich schiebe nicht alles IMMER auf den letzten Drücker vor mir her, sondern habe ausnahmsweise diesmal eben den Termin verpasst, weil ich auch noch zig andere Dinge habe und mir das nicht im Kalender notiert habe, was ich in der Regel sonst mache.