Da für die Besteuerung das objektive Nettoprinzip gilt, sind Eigenleistungen nicht absetzbar.
Einfach gesagt:
Einnahmen minus Ausgaben = Nettozufluss -> darauf wird die Steuer erhoben.
Die einzigen Aufwendungen die du trägst sind die Fahrtkosten in den Wald, die Geräteabnutzung und ggfls. Benzin/Öl für die Kettensäge. Diese Aufwendungen kannst du natürlich anteilig ansetzen.