Wird nicht klappen, weil du aus Angst später niemals die 780.000 Euro in den Aktien belassen wirst.
Beiträge von Thebat
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Man sollte nicht pauschal auf den AG schimpfen:
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Ich würde mir da einen Termin beim Notar holen und mich beraten lassen. Grundsätzlich sehe ich da aber nur minimale Möglichkeiten, an der Grunderwerbsteuer was zu drehen.
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Ich sage ja, in der Praxis wird da kein Hahn nach krähen. Außer es geht um Millionen oder man geht im Streit auseinander.
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Der Steuerfachangestellte war nicht gut.
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Meine Meinung:
Ihr könnt ja nachweisen, dass das Geld von euch beiden erwirtschaftet wurde und somit nicht nur einem Ehegatten zuzurechnen ist.
Wenn ihr nun ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück aufsetzt, in dem deine Frau dich ermächtigt, in eurer beider Namen das gemeinsame Geld auf deinem Konto anzulegen, wobei ihr zukünftig auch weiterhin 50% der Zinsen und 50% des Kapitalstocks zustehen, dann dürfte das m.E. keine Schenkung auslösen.
Mal ganz davon ab, dass da vermutlich kein Hahn nach krähen würde.
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Kurz gesagt: Nein.
Außer du hast ein Arbeitszimmer, arbeitest zuhause oder hast den Raum vermietet.
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"Streng genommen müsst man auch Sozialabgaben auf Kapitalerträge erheben, zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze."
Was sichern denn die Sozialabgaben ab bzw. wofür/warum wurden sie mal eingeführt? Wenn du arbeitslos oder krank wirst, fallen dann deine Einkünfte aus V+V oder Kapitalvermögen weg?
Natürlich kann man auf alles Sozialabgaben knallen. Genauso wie man auch Umsatzsteuer auf die Sozialabgaben oder Kfz-Steuer auf die Mietnebenkosten erheben könnte. Aber Sinn macht es nicht.
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"Ich hatte Erwerbseinkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit im Sinne. Das dürfte weitaus häufiger der Fall sein als Steuern in einer GmbH"
Die willst doch aber die Einkünfte nach den persönlichen Steuersatz (Arbeitnehmern, Einzelunternehmer, Rentner, Freiberufler) mit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen vergleichen. Und ob nun GmbH oder AG, beides sind Kapitalgesellschaften und werden identisch besteuert.
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"Dennoch stellt sich für mich die Frage, warum Erwerbseinkommen höher mit Steuern und SV-Beiträgen belastet ist als Einkünfte aus Kapitalerträgen. Da wirkt so einiges nicht schlüssig und meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht es auch nicht."
Dem ist mitnichten so. Schau mal im Internet nach einem Steuerbelastungsvergleich "GmbH" vs. "Einzelunternehmen/Personengesellschaft" und spiel mal ein paar Konstellationen durch.
Nimm 100.000 Euro Gewinn vor Steuern und lass den Rechner laufen. Nach Steuern kommt bei einer Vollausschüttung beim GmbH-Eigentümer knapp 50% netto an. Beim Einzelunternehmer sind es netto einige Prozente mehr die ankommen. Egal welche Konstellation du nimmst, die Besteuerung von Kapitaleinkünften ausgehend vom Gewinn vor Steuern ist in allen Fällen ungünstiger als die Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz.
Davon losgelöst ist die pauschale Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Würde man hier einen Wechsel anstreben, dann müsste man a) den vollständigen Abzug von Werbungskosten zulassen und b) die Verrechnung mit Verlusten bis hin zu einem negativen Einkommen zulassen.
Abschließend stellt sich dann noch die Gerechtigkeitsfrage: Wenn Veräußerungsgewinne aus Aktienveräußerungen besteuert werden, warum greift das nicht auch bei Immobilien (nach > 10 Jahren steuerfrei), bei Gold, Bitcoin, Oldtimern, Schmuck, Gemälden, Autos etc.?
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"Wahrscheinlich für zwei Personen schon (fast) im obersten Zehntel (jedenfalls was das Einkommen betrifft)."
So kann man sich irren. Mit 5.550 Euro Netto gehört ein 2 Personen Haushalt schon zu den obersten 10%. Mit 10.790 Euro gehört man zu den obersten 1%.
Die Spanne zwischen "Mindestlohn" und "Topverdiener" ist entgegen der Aussagen der Umverteilungspolitiker nicht so groß wie man es darstellt. Entsprechend steil und ungerecht ist ja auch der Anstieg der Steuerbelastung, was vermutlich auch mit zur Abneigung mehr arbeiten zu wollen beiträgt.
https://www.wirtschaftsdienst.…andlungsempfehlungen.html
In Abbildung 3 sieht man in einer inflationsbereinigten Grafik, wie schnell man von "zahlt nur den Eingangssteuersatz" zu "zahlt den Höchstsatz" kommt.
Ebenfalls sehr interessant die Abbildung 4.
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Meinung: Politiker leben in einer Blase. Sie hauen vermeintlich gute Ideen heraus, dann kommen die Fachleute aus den Ministerien, erklären ihnen die echte Welt und die vermeintlich guten Ideen zerplatzen wie Seifenblasen.
Fazit: Solange kein Gesetzesentwurf vorliegt, kann man getrost alles aus Richtung der Politik ignorieren.
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"Welchen Punkten sollten wir mehr Beachtung schenken?"
Ihr solltet mehr beachten, dass ihr vom Einkommen her zu den obersten 3 Prozent gehört. Schwierig, das als Rentner weiterhin beibehalten zu wollen.
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"Du bist in Steuerdingen nicht besonders versiert, sonst wüßtest Du, daß ein 520-€-Job auf der Steuererklärung nicht auftaucht, somit auch keine Werbungskosten anfallen."
Außer der Arbeitgeber hat sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. Machen viele Arbeitgeber ganz gerne, da sie so evtl. ein paar Prozent Steuern/Abgaben sparen.
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In der Regel wird der Notar eine Auflassungsvormerkung eintragen lasssen. Dieser Eintrag zeigt den Besitz an und ist innerhalb weniger Tage ins Grundbuch eingetragen.
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Auf der KfW Seite finden sich folgende Infos:
"Wird Ihr neues Zuhause zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzige Wohnimmobilie im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes sein?"
"Als Wohnimmobilie gilt hier keine Mietwohnung, sondern ein anderes Haus oder eine andere Wohnung in Deutschland, das/die Ihnen oder einem Haushaltsmitglied gehört, egal ob selbst genutzt, mit einem Nießbrauchrecht belastet, vermietet oder leer stehend."
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Die Eintragung im Grundbuch ist in wenigen Wochen durch, dann sind sie Eigentümer eines Wohngebäudes. Der Nießbrauch kann in der Folge dann ja auch so aussehen, dass ihnen das Haus gehört, sie aber an ihre Eltern Miete zahlen und selber darin wohnen.
Ich denke daher schon, dass die KfW hier Recht hat.
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Ich glaube ich würde das erstmal fristwahrend beim Bauamt melden. Danach kann man sich über eine jährliche Kompensationszahlung einigen und eine Dienstbarkeit eintragen.
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Schrottverkauf führt zu einem Umsatz nach 13b UStG. Da dort viel betrogen wird, werden bei Betriebsprüfungen oft Kontrollmitteilungen geschrieben.
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Frag dich mal, ob ob es irgendeine denkbare Konstellation gibt, die bei dir zu einem Zahlungsausfall führen würde. Und wie hoch würdest du diese Wahrscheinlichkeit sehen?