Sofern die Fakten stimmen, dürfte sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Demnach beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre, sprich sie kann noch die Steuererklärungen 2020, 2021, 2022 und 2023 einreichen.
Für diese Jahre kann sie die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen, falls die Voraussetzungen für Steuerklasse II erfüllt sind und der Arbeitgeber alles korrekt abgeführt und angemeldet hat.
Alles vor 2020 ist verjährt.
Bleibt noch die Frage:
Wer bekommt für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt und bei wem sind sie mit Hauptwohnsitz gemeldet? Ach und: Hat der Kindsvater sich von der Frau irgendetwas unterschreiben lassen, dass er die Freibeträge für Alleinerziehende zugesprochen bekommt?