Beiträge von Thebat

    Sofern die Fakten stimmen, dürfte sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Demnach beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre, sprich sie kann noch die Steuererklärungen 2020, 2021, 2022 und 2023 einreichen.


    Für diese Jahre kann sie die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückholen, falls die Voraussetzungen für Steuerklasse II erfüllt sind und der Arbeitgeber alles korrekt abgeführt und angemeldet hat.


    Alles vor 2020 ist verjährt.


    Bleibt noch die Frage:


    Wer bekommt für die Kinder das Kindergeld ausgezahlt und bei wem sind sie mit Hauptwohnsitz gemeldet? Ach und: Hat der Kindsvater sich von der Frau irgendetwas unterschreiben lassen, dass er die Freibeträge für Alleinerziehende zugesprochen bekommt?

    Wenn sie wissen, dass sie normalerweise keine Steuererklärung einreichen müssen, dann sind ihnen doch die Gründe dafür bekannt. An der gleichen Stelle steht auch, wann man verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen.


    Es ist nun mal so, dass das Finanzamt nicht jeden Steuerbürger jährlich einzeln prüft und ggfls. auffordert.

    Nee, das muss bestimmt nicht intelligent sein, denn vermutlich laufen die ETFs deutlich sicherer und mit mehr Rendite durch.


    Aber für mich persönlich ist ein ETF keine Investition, weil ich einfach vom Beruf und der Lebenserfahrung her anders gepolt bin. Wäre ich Laie und noch keine 28 Jahre an der Börse, dann würde ich vermutlich auch den einfachen Weg gehen. Ist aber nun mal nicht so meins.

    Ich vermute, dass du linear rechnest und den Faktor Abzinsung nicht berücksichtigst.


    Die von dir genannten 18,6 dürfte vermutlich die angenommene Restlebenserwartung des Schenkers sein. Du teilst den Wert des Nießbrauchs durch die 18,6 und nimmst sie mit den gelebten Monaten mal - was zu einer linearen Berechnung führt.


    Das Finanzamt wendet seine Tabellen aber auf Basis von abgezinsten Werten an, daher ist der Verzehr des Nießbrauchswertes nicht gleichmäßig, sondern er beinhaltet auch noch einen Zinsfaktor.

    Meine Meinung:


    Ein ETF ist, genauso wie ein Fonds, ein seelenloses Konstrukt, um möglichst risikolos und ohne Wissen Geld zu verdienen. Es kann mir keiner erzählen, dass er an seinen ETF aus voller Überzeugung glaubt, denn keiner weiß so richtig, was in seinem ETF drin ist/aus was er besteht.


    Bei Aktien schaut das anders aus. Bei einem Aktieninvestment machst du dich vorher sinnvollerweise über die Firma schlau. Schaust dir die Produkte/den Markt an, die Historie, die Zukunftsaussichten etc. Und wenn dich das alles überzeugt, dann kaufst du und fieberst bei jeder Quartalszahlenveröffentlichung und jeder AdHoc mit.


    Aktien sind nicht so anonym, mit der Aktie entwickelt man quasi eine "Beziehung" zur Firma und seinen Produkten. Je besser man die Firma und deren Geschäftszahlen kennt, desto besser kann man die Aktie einschätzen.


    Wenn du dir das zutraust, dann kauf gerne Aktien. Aber bitte nicht nur oberflächlich betrachten, denn dann wirst du damit mit Sicherheit deutlich weniger Geld verdienen als mit ETFs.


    Ich persönlich halte fast nur Aktien und Anleihen, dazu noch ein paar ETFs als Beimischung. Und, Achtung Minderheitenmeinung, für mich sind Investitionen in ETFs keine echten Investitionen.

    Nein, du musst das Finanzamt nicht darauf hinweisen.


    Wenn du allerdings einen Fehler bei der Eingabe gemacht hast, dann wird das Finanzamt evtl. irgendwann darauf kommen und je nach Fehler die Sache berichtigen oder eine Steuererklärung von deiner Frau anfordern. Dann bist du die 4.000 Euro später los und ggfls. muss deine Frau sogar noch Verspätungszuschläge zahlen.


    Ich würde also alle Angaben in Elster noch einmal ganz penibel überprüfen, bevor ich das Geld dann bis auf weiteres auf ein Sparkonto lege.

    Meines Erachtens kannst du anteilig für die Wohnfläche der Einliegerwohnung Abschreibung für die PV-Anlage geltend machen.


    Haus gesamt = 200 qm

    Wohnung = 50 qm

    Rest = 150 qm


    PV-Anlage = 15.000 Euro, abzuschreiben auf 20 Jahre = 750 Euro AfA pro Jahr


    750 Euro / 200 x 50 qm = 187,50 Euro pro Jahr anteilige AfA für die Einliegerwohnung

    Es gibt m.E. nur 3 Optionen:


    1. Du vermietest die Wohnung an das Unternehmen und bekommst Miete. Die Miete ist eine steuerpflichtige Einnahme bei dir und eine Betriebsausgabe beim Unternehmen. Je nach Miethöhe kommst du zudem noch in die Umsatzsteuerpflicht.


    2. Du vermietest die Wohnung an das Unternehmen und bekommst dafür Unternehmensanteile. Auch wenn kein Geld fließt, hast du fiktive Mieteinnahmen (Tausch Miete gegen Anteile). Die Miete wird nur gleich wieder von dir investiert (abgekürzter Zahlungsweg). Die Behandlung beim Unternehmen kommt auf die Rechtsform an, aber das ist ja nicht dein Problem.


    3. Du stellst die Wohnung kostenlos zur Verfügung und steigst sofort mit in die Gesellschaft ein. Das wäre dann die von dir gewünschte Investition, die dich jedoch zum Mitunternehmer macht. Möglicherweise wird die Wohnung dann Sonderbetriebsvermögen und ihr generiert einen steuerlich interessanten Fall.


    Ich würde deine Überlegungen verwerfen. Außer das Startup ist ein potenzieller Goldesel.

    "Aber ich bin der Meinung, die Verwaltung sollte alle Mieter auffordern ein Foto einzureichen (Aufwand 5min) um dann am Ende die Verbräuche sauber zu kalkulieren."


    Es gibt ja Leute, die wollen einfach nicht verstehen.


    Die Verwaltung hat noch einen Haufen andere Arbeit und bekommt in der Regel pauschal 20 Euro pro Wohnung und Monat. Da wird sie neben den ganzen anderen vom Gesetzgeber zusätzlich aufgedrückten Arbeiten rund um Strom-/Gaspreisbremse, Mehrwertsteuersenkung, Dezemberpauschale und Co. sicherlich nicht noch ein Schreiben an die restlichen 7 Mieter aufsetzen. Mal ganz davon ab, dass nur 1 Mieter nicht reagieren muss (wozu er ja nun mal auch nicht gezwungen ist) und schon ist die ganze Arbeit hinfällig.


    Eine Hausgeldabrechnung (und in Folge dessen eine Nebenkostenabrechnung) wird exakt ein mal im Jahr angepackt und den Eigentümern zur Kenntnis und Abstimmung zugeschickt. Egal was ein Mieter da wünscht, man macht nur das, was der Gesetzgeber vorgibt oder was die Eigentümer wünschen (und bezahlen).


    Kein einziger Verwalter wird seine kostenbaren Personalstunden für eine möglichst exakte Ermittlung von Zwischenergebnissen verschwenden, wenn ihm das nicht extra vergütet wird. Und egal was dir die Ista oder der Verwalter sagt, die halten dich hin, beschäftigen dich, wimmeln dich ab - und machen dann trotzdem ihr Ding so wie gehabt.

    Sofern du nicht gerade Eigentümer bist, hast du das nicht zu entscheiden. Und wenn du Eigentümer bist, dann müsstest du das vermutlich erst mal in der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen, da die Kosten für die Zwischenablesung natürlich von allen Eigentümern gemeinschaftlich getragen werden müssen.


    Hier eine kleine "Denkschrift" zur Thematik.


    Mehrwertsteueränderung und Zählerzwischenablesung für die Betriebskostenabrechnung - HEIKO KAISER IMMOBILIEN & HAUSVERWALTUNG
    Reduzierung der Mehrwertsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 und Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung bei der Wohnungsvermietung Seit heute gilt die…
    www.hkimmo.de