Wenn eine Einheitswertnummer, dann wird nur eine Steuererklärung abgegeben. Beide Wohnungen bzw. die gesamte Fläche kommt in diese Steuererklärung, es wird nicht nach Wohnungen etc. differenziert. Das Arbeitszimmer kannst du separat aufführen oder der Wohnung zuschlagen, das ist dem Finanzamt herzlich egal, denn die Fläche wird eh zusammengerechnet.
Beiträge von Thebat
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Mein Vorschlag:
Eigenes Depot bei Consors aufmachen, dazu dann noch ein Minderjährigendepot für dein Kind. Das ganze läuft dann als Verbund und du hast auf einen Blick vollen Einblick in dein und sein Depot.
Warum 2 Depot? Weil ein Minderjähriger im Zweifelsfall so gut wie keine Aktien außerhalb des DAX kaufen kann. Willst du Nebenwerte? Geht nicht, weil Minderjähriger. Also kaufst du als Erwachsener die Papiere und schiebst sie dann kostenlos ins Depot des Kindes.
Nach ein paar Jahren (oder einer Altersgrenze?) schaltet Consors dann das Risikolevel deines Kindes hoch und es kann fast alles selber kaufen.
Consors ist definitiv teurer, bietet aber eine erstklassige Übersicht und ist für meine Begriffe vom Handling her 1A.
Was die Nachrichten und Analysen angeht, da würde ich niemals über die Bankseite herangehen. Richte mir deinen Aktien bei Consors 1:1 ein Musterdepot bei http://www.ariva.de ein, dann kannst du jederzeit alle News, historische Daten und Kurse der Aktien beobachten.
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Das ist ein komplexer Fall, hier hilft nur ein fachkundiger Steuerberater.
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"Für jedes Grundstück sollte ein eigenes Aktenzeichen vom Finanzamt vergeben sein. Wenn das nicht so ist, würde ich beim Finanzamt nachfragen."
Nein, das ist bei LuF etwas anders geregelt. Hier werden in der Regel alle Grundstücke des jeweiligen Finanzamtes zusammengefasst.
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Warten wir mal die erste Kontrollmitteilung ab.
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"Nach Bundesmodell (Bewertungsgesetz) kommt es auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt an."
Mag ja sein, aber du kannst ein Haus nicht einfach so nutzen wie du möchtest. Erst kommt die baurechtliche Nutzungsänderung, dann kommt die geänderte Nutzung, der sich dann die Besteuerung anschließt.
Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Meldung kann meines Wissens nach teuer werden.
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Was im Bauantrag stand ist maßgeblich. Darüber hinaus werden die entsprechenden Angaben auch so in der damaligen Einheitswerterklärung gestanden haben.
Ich vermute mal, dass du wohl eine Nutzungsänderung beantragen muss.
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Weil der Sohn schnell ist?
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Wenn im Schreiben beide Flurstücke aufgeführt sind, dann kannst du alles in einer Erklärung angeben.
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2 Steuernummern, 2 Aufforderungen = 2 Steuererklärungen.
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Prof. Sinn ist in seiner letzten Weihnachtsvorlesung auf die Thematik eingegangen. Gut investierte Zeit.
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Ich habe mir 6 Kästen in die Garage gestellt. Schauen wir mal.
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Bitte zitiere nicht Agora Energiewende, die drehen sich die Welt so wie sie sie haben wollen. Ein ganz schlimmer Verein.
Besser:
https://www.elektro.net/122854…-fuehrt-zur-dunkelflaute/
Mit den 20% hast du wohl Recht, trotzdem laufen die AKWs seit Wochen auf Volllast und decken rund 5% ab. Schaltet man die ab, dann kauft man 5% kurzfristig am Markt zu hohen Preisen zu.
Aber wir werden ja sehen, ob die Preise ab dem 01.04. bzw. im nächsten Winter höher oder niedriger als jetzt liegen.
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"Die AKW tragen nur zu ca. 5% der Stromerzeugung in Deutschland bei, solche gravierenden Auswirkungen auf den Preis sind daher kaum logisch. "
Im Durchschnitt hat jeder Deutsche > 50.000 Euro. Warum sind derzeit dann so viele am jammern?
Ernsthaft: Du kannst doch nicht die Durchschnittswerte bei dieser Betrachtung nehmen. In einer Dunkelflaute beträgt der Anteil der AKWs derzeit garantiert an die 20%. Und diese 20% müssen die Versorger in Spitzenzeiten dann kurzfristig teuer am Markt zukaufen.
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Wenn wir ab dem 01.04. die AKWs abschalten werden die Preise fallen. Alles gut durchdacht.
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Mit der Thematik werden sich vermutlich nur 1% aller Steuerberater auskennen. Sehr speziell, würde ich nicht als Mandat annehmen.
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Natürlich musst du den Einspruch begründen, sonst wissen sie ja nicht, was sie ggfls. ändern sollen.
Ohne Begründung prüfen sie den Fall noch mal in Gänze, kommen zu keinem anderen Ergebnis (weil die Ermittlung ja wohl korrekt ist) und lehnen den Einspruch ab.