Es handelt sich hierbei um einen teilentgeltlichen Erwerb, bei dem 2 AfA-Reihen zu ermitteln sind. Für den geschenkten Teil ist die mögliche Abschreibung deines Vaters heranzuziehen (AfA auf fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten), für den durch die Übernahme der Schulden "gekauften" Teil ist eine neue eigene AfA-Reihe zu bilden.
Hinweise zum Vorgehen findest du hier:
AfA-Ermittlung und vorweggenommene Erbfolge
Das FG Münster hat folgende Entscheidung zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude bei teilweiser Schenkung getroffen.
stbv.tax