Beiträge von Thebat

    Ist das Planen und Vorbereiten offiziell Arbeitszeit, dann könnte man es versuchen. Wie du dem Finanzamt das Fehlen von Tischen in einem Restaurant erklärst, ist dann deine Aufgabe.


    Wenn du das in deiner unbezahlten Freizeit machst, dann dürfte das den Abzug von Werbungskosten ausschließen.

    Einfach "nur" ummelden ist eh nicht.


    Entweder du beendest den Betrieb, dann ist eine Aufgabebilanz inkl. Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven fällig. Oder du veräußerst den Betrieb im Ganzen, wobei dann über den Kaufpreis auch die stillen Reserven besteuert werden.


    Im Übrigen kann ich die Aussage deines Beraters nicht nachvollziehen.

    Derzeit habe ich folgendes kleines Problem:


    Ich habe beim örtlichen Versorger zum 01.01.2021 einen neuen Strom- und Gasliefervertrag abgeschlossen, wobei beide Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten, 12 Monate Verlängerung und 1 Monat Kündigungsfrist haben.


    Aufgrund der Preise wollte ich nun mit beiden Verträgen zu einem neuen Anbieter wechseln (Knauber Strom und Knauber Gas) und hatte dabei die neue Rechtslage im Hinterkopf, dass nach Ablauf des Erstjahres eine monatliche Kündigung und Wechsel möglich ist. Leider war mir nicht bewusst, dass das erst bei Neuverträgen ab dem 01.02.2022 greift. Mein Fehler, dumm gelaufen. :(


    Nun hat mir der neue Anbieter 2 Lieferverträge mit Beginn 01.01.2025 bestätigt, diese jedoch mit den aktuell gültigen Preisen.


    Mein Problem:


    Ein Vertrag läuft dann wieder fest 12 Monate (Strom), der andere wird 3 Monate laufen (Gas). Ich wäre also zu den heutigen Preisen ab dem 01.01.2025 für 12 bzw. 3 Monate gebunden und könnte nicht aus dem Vertrag heraus. Wie die Marktpreise in einem Jahr sind - wer weiß das schon. Strom wird vermutlich eher teurer, Gas vermutlich eher günstiger (außer es läuft richtig doof).


    Stellt sich mir nun die Frage, ob ich das 14 tägige Rücktrittsrecht nutzen sollte, um dann lieber zeitnah im November/Dezember über einen neuen Anbieter zu entscheiden?


    Oder sollte ich versuchen mit dem neuen Anbieter zu sprechen und wenn möglich vorab auf einen 3 Monatstarif beim Strom zu wechseln?


    Wie würdet ihr da vorgehen?

    Und all das nur, weil die Preisbremse auf Wunsch vieler Politiker ja so sozial gerecht sein sollte. Einfach direkt den Betrag x zuzahlen ging ja nicht...


    Das war zusammen mit der parallelen unterjährigen Senkung der Umsatzsteuer eine der dümmsten Aktionen der Politik, die ich jemals erleben durfte.

    Bei ganz alten Grundbuchblättern, die noch nicht digitalisiert sind, ist das halt so. Teilweise sind die Blätter sogar noch handschriftlich geführt.


    Abheften und ignorieren. Oder bereinigen lassen und zahlen.

    Yancy:


    Oder Angst vor zu hoher Nachzahlung und freiwillige überzogene Erhöhung.


    Wir hatten auch schon Fälle hier, wo jemand in der Hoffnung auf ein höheres Kontingent bei der Preisbremse seinen voraussichtlichen Verbrauch bewusst viel zu hoch angegeben hat (in der Anfangsphase war der Punkt nicht abschließend geklärt). Hat der Gesetzgeber dann ja zum Glück unterbunden.


    Mittlerer 5 stelliger Betrag = > 30.000 kWh Gas.


    Das spart man als Privatverbraucher nicht so einfach ein.

    Lieber Didi, dann hätten manche Leute hier aber keine tagesfüllende Beschäftigung mehr.


    Wenn jemand eine mittlere vierstellige Summe zurückbekommt, dann wird er vermutlich sogar von sich aus die Abschläge erhöht haben. Wette?

    Wenn du mit Risiko leben kannst, dann kauf dir eine Mutares Anleihe. Sind m.W. vorrangig besichert durch Abtretung von Beteiligungen.


    Zinssatz derzeit etwas über 12%, vierteljährliche Zinszahlung. Kurs rd. 105%, 1.000 Euro Stückelung.

    "Würdest Du die nicht entnommenen Einkünfte ähnlich gewichten wie ganz konkrete, zu versteuernde Einkünfte?"


    Natürlich. Die Gewinnanteile einer Personengesellschaft werden rechnerisch den Beteiligten zugewiesen und damit der persönlichen Einkommensteuer unterworfen. Wenn man dann weniger entnimmt, sind trotzdem Steuern auf die stehengelassenen Gewinne zu zahlen - das schlägt sich dann in eurer Steuererklärung nieder.


    Daher meine Aussage: Seht zu, dass mindestens die Steuerlast aus dem Unternehmen entnommen wird. Und diese aus dem Betrieb resultierende Steuerlast muss dann in eurem Modell von deiner holden Gattin auch zu 100% getragen werden.


    Bei einer Kapitalgesellschaft sieht das allerdings anders aus, wobei man hier über Ausschüttungen seine Einkünfte bewusst steuern kann.


    Fazit:


    Euer Modell insgesamt ist Murks und ungerecht, da man da viel zu viel herumrechnen muss. Versucht eine einfache Regelung zu finden, die die einseitige Vermögensansammlung durch deine Frau auch mit berücksichtigt.

    Das kenne ich. Ich musste in einer arbeitsrechtlichen Sache auch schon seitenweise für den Anwalt vorschreiben. Selbst die rechtlichen Begründungen musste ich ihm heraussuchen und vorgeben.


    Mitunter glaube ich, dass viele Schreiben nur von den einfachen Angestellten dort erstellt werden. Der Anwalt schaut nur drüber.

    Naja, ich war der Meinung vorhin gelesen zu haben, dass die Gütertrennung aufdiktiert wurde. Mein Fehler.


    Bleibt die Frage: Warum kann/will deine Frau nicht arbeiten? Oder bringt die Beteiligung trotz Vollzeit so wenig Geld ein?


    Auf jeden Fall ist die Konstellation aus meiner Sicht sehr unfair, weil einer die Kosten trägt und der andere im Gegenzug verdeckt Vermögen aufbauen kann.

    Einziger fairer Weg aus meiner Sicht:


    1. Zusehen, dass aus der Beteiligung und dem Kapital endlich angemessenes Geld fließt. 1% Rendite ist lächerlich und eine dumme Geldanlage. Notfalls den alten Herren endlich mal zur Brust nehmen.


    2. Aus allen Einkünften packt ihr monatlich den Betrag x auf ein Gemeinschaftskonto. Höhe euer jeweiligen Einzahlung richtet sich prozentual nach dem Einkommen. Von dem Konto wird alles bezahlt, was das gemeinsame Leben betrifft. Kindergeld geht ebenfalls auf das Konto, genauso Steuern etc.


    3. Sonderwünsche, Klamotten etc. zahlt jeder von seinem verbleibenden Taschengeld.


    4. Zusehen, dass die Steuer auf die Beteiligungseinkünfte in Form einer Entnahme aus der Beteiligungsgesellschaft fließen (sofern Personengesellschaft).

    Ja, manche Leute wollen im Falle einer Trennung aus 4.000 Euro netto am liebsten noch 5.000 Euro für sich und die Kinder einfordern.


    Bleibt in eurem Fall wirklich nur ein Anwalt für Familienrecht, der Mitte Februar endlich auch mal seine Software aktuell hat. Ich habe so das Gefühl, dass der jetzige Anwalt sein Geld nicht wert ist.