Beiträge von Anton 55

    Hallo, als Neuling in diesem Forum möchte ich gleich mal an die Privatversicherten eine Frage stellen. Ich habe eine PKV Vollversicherung, die wie üblich seit Jahren stark angestiegen ist. Aus Altersgründen ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich. Um die Kosten im Rahmen zu halten habe ich eine hohe Selbstbeteiligung von ca 1000 E.

    Nun stelle ich bei den nicht häufigen Arztbesuchen fest, dass sei einiger Zeit permanent erhöhte Multiplikatoren 3.5 statt 2.3 m.E. völlig ohne echten Grund (natürlich steht immer eine Standardbegründung dabei) angesetzt werden. Da ich letztendlich die Kosten dieser Rechnungen, da meist unter dem Selbstbehalt , zusätzlich zu meiner Versicherung selbst trage, würde ich gerne bei der Begründung des BEhandlungsvertages klarstellten dass als Faktor max. 2.3 ( oder vielleicht 2.0 ?) verwendet werden.

    Wie jeder aus der Branche weiß, sind selbst mit Faktor 1.8 Rechnungen, die ein Vielfaches von Kassenhonoraren ausmachen.

    Ist ein solches Vorgehen rechtlich möglich und wie am besten praktikabel? mfg