Beiträge von ruera

    Hallo Andi,

    ich habe ein Cube Aim Allroad allerdings ohne Gepäckträger. Der Metallbügel springt immer aus der Halterung unten am Rad, dadurch verkantet der Bügel und die Befestigung am Schutzblech reist aus. Danach ist das Schutzblech nicht mehr befestigt und schleift über das Rad.

    Ich verstehe allerdings die Verhältnismäßigkeit nicht?

    Kaputt ist kaputt, oder gibt es da Unterschiede? Das Schutzblech war doch Teil des Kaufs und Bestandteil des Fahrrads, also im Kaufpreis enthalten!


    Schon mal Danke und

    Hallo zusammen,


    ich habe am 30.6.2020 ein Fahrrad (Hersteller Cube 529€) bei XXL in St. Augustin gekauft. Nach 2 Monaten ging das Schutzblech kaputt. XXL hat es nach 2 Monaten geschafft es zu reparieren. Anfang März 2021 ging das Schutzblech ein 2tes Mal an der gleichen Stelle kaputt. XXL hat mir daraufhin ein neues Schutzblech geschickt und drauf bestanden, dass ich es repariere. Das gelieferte Schutzblech war allerdings nicht für mein Fahrrad. Nach einer erneuten Reklamation wurde mir dann das richtige Schutzblech geschickt, welches ich dann selbst montiert habe. Diese ist dann kurze Zeit später wieder an der gleichen Stelle kaputt gegangen. Erneut wurde es repariert, dieses mal wieder von XXL. In der Folge lösten sich dann immer wieder die Schrauben der Schutzbleches. Also wieder reklamiert. XXL hat mir dann Tube Loctite (Schraubensicherung) geschickt. Diese habe ich dann auch angewendet und nun ist das Schutzblech wieder an der gleichen Stelle kaputt. Auf eine erneute Anfrage, dass ich den Kauf gerne Rückgängig machen würde, da XXL das Problem nicht in der Griff kriegen würde erhielt ich folgende Antworten:


    die erste Antwort:

    nach Rücksprache in unserem Hause sehen wir die Rückabwicklung Ihres Fahrrads als unverhältnismäßig an.

    Der Rücknahmegrund steht wegen Geringfügigkeit in der Sache in keinem Verhältnis zum Kaufpreis des Fahrrads.

    Die Fahrtüchtigkeit des Fahrrad ist nicht beeinträchtigt. Laut StVO erfüllt das Fahrrad alle Punkte, um im Straßenverkehr eingesetzt werden zu können.


    zweite Antwort nach Versendung des folgenden Links ihrer Seite

    https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung :


    wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Ihrer Forderung nicht weiter nach kommen werden, da wir hierzu keinerlei weitere Grundlagen sehen. Alle vorherigen Arbeiten wurden bereits durchweg im Rahmen der Kulanz ausgeführt.

    Daher betrachten wir die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen.


    Was kann ich nun machen? Oder bin ich tatsächlich nicht im Recht? Würde mich wundern... Oder bleibt mir nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten? Wäre das ratsam?


    Schon mal vielen Dank für eine Info oder einen Rat


    Gruß

    Rüdiger Rank