Beiträge von dischwascha

    Hallo Saidi,

    wenn ich z.B. 100.000,- in ETF anlege und meine Kinder dieses Geld in 30 Jahren erben, (vorausgesetz, die Rechtslage bleibt so), wird doch der Wert des Depots am Todestag ermittelt (z.B. 400.000 €) und darauf die Erbschaftsteuer berechnet. Wenn die "Kinder" dann den ETF verkaufen und die Gewinne realisieren, zahlen Sie dann nochmal Steuer auf den Gewinn von 300.000,- €? 25% Abgeltungssteuer wären immerhin 75.000,- €, die sie vorher durch die Erbschaft besteuert hätten. Dann wäre doch die Erbschaft doppelt besteuert. Die Erbschaftsfreibeträge möchte ich hier bewusst außer Acht lassen.


    Vielen Dank für die Auskunft und deinen super Podcast