Hallo BSHKunde,
vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Sie bestätigen meine Interpretation der vorhandenen Möglichkeiten!
Vielen Dank insbesondere für den Hinweis auf das Kleingedruckte und die AGB. Ich werde dort nach Hinweisen suchen.
Da eine Umschuldung und Teilkündigung gegen das Interesse der Bank ist, kann ich mir vorstellen, dass es mit Variante 2 schwierig wird. Sollte damit jemand konkrete Erfahrung gemacht haben, wäre ich dankbar für Hinweise.
Es ist jedenfalls sehr gut zu wissen, dass man durch eine Teilkündigung die Zinskonditionen der Zinsbindung für einen Teil behalten kann.
Ob das sinnvoll ist, hängt natürlich von den Zinsbedingungen in 10 Jahren ab.
Viele Grüße