Beiträge von kaspa

    Hallo BSHKunde,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    Sie bestätigen meine Interpretation der vorhandenen Möglichkeiten!

    Vielen Dank insbesondere für den Hinweis auf das Kleingedruckte und die AGB. Ich werde dort nach Hinweisen suchen.

    Da eine Umschuldung und Teilkündigung gegen das Interesse der Bank ist, kann ich mir vorstellen, dass es mit Variante 2 schwierig wird. Sollte damit jemand konkrete Erfahrung gemacht haben, wäre ich dankbar für Hinweise.


    Es ist jedenfalls sehr gut zu wissen, dass man durch eine Teilkündigung die Zinskonditionen der Zinsbindung für einen Teil behalten kann.

    Ob das sinnvoll ist, hängt natürlich von den Zinsbedingungen in 10 Jahren ab.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    ich befinde mich gerade in der Planung einer Baufinanzierung und habe dazu folgende Frage:


    Zum einen will ich eine lange Zinsbindung von 20 Jahren, zum anderen besteht die nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass ich in rund 10 Jahren einen günstigen Arbeitgeberkredit bekomme, der im zweiten Rang laufen würde. Der Arbeitgeberkredit ist aber gedeckelt und wird nicht den ganzen Restkredit in 10 Jahren abdecken.


    Ist es möglich, einen Kreditvertrag mit 20 Jahre Sollzinsbindung nach 10 Jahren und 6 Monaten nach § 489 BGB teilweise zu kündigen und den gekündigten Teil durch einen Arbeitgeberkredit zu ersetzen. Dafür ist eine Grundschuldübertragung oder eine Grundschuldlöschung und Neueintragung nötig. Ist das bei einer teilweisen Kündigung nach § 489 BGB möglich oder kann sich da die Kreditgebende Bank bei der teilweise gekündigt wird querstellen?


    Vielen Dank schon mal für alle hilfreichen Antworten! :)