Beiträge von Gartenkater

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ende 2019 ging ich in Rente. Über meinen Arbeitgeber (SparkassenVersicherung) habe ich zwei Direktversicherungen im Laufe meiner 26 Jahre Tätigkeit abgeschlossen. Ein Vertrag Abschluss in 2003 und ein Vertrag in 2011.

    Können Sie mir bitte meine Frage beantworten, ist es korrekt, dass meine Krankenkasse auch für den Altvertrag aus 2003 (Geseztesänderung 2005) Beiträge erhebt, sie beruft sich darauf, dass es sich hier um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung handelt (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Kann man dies umgehen und wäre ein Wechsel der Krankenkasse empfehlenswert?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zeitnah antworten können, da ich Widerspruch eingelegt habe.

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

    Es grüßt Sie freundlichst