Beiträge von Dragonrider

    Bankkunde: EIn Tip von mir: gib deine Frage zum Erfolgshonorar beim Wiederrufsjoker doch einfach mal in eine Suchmaschine (google, yahoo, bing oder so ) ein, dann findest du schon Kanzleien die dazu bereit sind. Mir hat das bei meinem Problem mit dem "Streitwert" auch geholfen. Im Internet findet. man doch manchmal sehr konkrete HIlfe weil sich viele andere Leute wie du und ich diese Fragen auch schon gestellt haben


    Danke, das war hilfreich! Ich habe mal "Streitwert Widerrufsjoker" bei google eingegeben und bin auf aufschlussreiche Beiträge/Blogs gestoßen. Es wird für mich überzeugend klar gestellt, dass der Streitwert der Wert ist, den der Streit aus der Perspektive des Anspruchsstellers hat. Da es dem Verbraucher regelmäßig nicht um die ganze Darlehenssumme, sondern um die Restschuld oder eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung geht, müsste dies auch der Streitwert sein.


    Hier übrigens eine Link zu einem Prozesskostenrechner. Da kann sich anhand des Streitwerts des Widerrufsjokers selbst die Anwaltskosten (nach RVG) errechnen. http://rvgflex.pentos.com/


    Markus Rehberg formuliert in einem Beitrag für die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2005 (S. 1014) zutreffend:


    Es gehört zu der Rätselhaftigkeit der menschlichen Natur, dass Verbraucher – anders als bei körperlichen Gegenständen – nur ungern bereit sind, für Dienstleistungen Geld auszugeben. Ist es etwa breite Übung, einen Arzt oder Juristen selbst in dessen Freizeit um einen Ratschlag zu bitten, wird ein Bäcker nur sehr selten mit der Bitte konfrontiert, ein paar Brötchen zu verschenken.”


    RA Wiedekind und andere Anwälte leben von der Rechtsberatung und im Übrigen haften Sie auch im Fall der Falschberatung. Auch deshalb kann nicht erwartet werden, dass in einem Forum konkrete Beratung geboten wird.


    Siehe in diesem Zusammenhang auch den Beitrag der Kanzlei Sylvenstein zum Thema Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte.


    http://www.kanzlei-sylvenstein…ung-durch-rechtsanwaelte/

    Leider gibt es aktuell diesen rechtlichen Rahmen, daher ist die Vorgehensweise der privaten Verbraucher legitim ... auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, das lediglich ein geringer Teil der abgeschlossenen Darlehensverträge in die Rubrik ¨Fehlberatung¨ einzustufen ist.


    Ich denke die Beratung war in den meisten Fällen fair, transparent, die Konditionen waren marktkonform, daher ist es aus meiner Sicht auch nicht verwunderlich wenn die Branche der Finanzinstitute mittlerweile versucht entsprechend andere Wege zu finden.


    Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte ... und nur so am Rande .... wenn es eine gesetzliche Situation mit Vorteil für die Banken wäre ... wie würde da der Aufschrei in der Bevölkerung und auch hier in diesem Forum ausfallen?


    Hallo zusammen,


    ob der Widerruf des Darlehensvertrags wegen kleinster formaler Abweichungen in an sich verständlichen Widerrufsbelehrungen legitim bzw. moralisch einwandfrei ist, kann man sicher trefflich streiten. Vor dem Hintergrund, dass jedoch der deutsche Gesetzgeber einen weitgehenden Verbraucherschutz akzeptiert, handelt es sich hier meiner Meinung nach schlicht um Rechtsgebrauch und nicht Rechtsmissbrauch.


    Warum Verbraucherschutz so wichtig ist zeigt doch die Praxis: Im Wissen um das Risiko des Widerrufs reagieren Banken zunächst erst einmal gar nicht auf erste Schreiben von Verbrauchern. Anschließend verfolgt ein Großteil der Verbraucher ihre Interessen nicht weiter, weil sie die Kosten eines Anwalts scheuen. Von dem verbleibenden Rest, die einen Anwalt einschalten, kommen vielleicht 15% ohne tatsächlich den Widerruf erklärt zu haben zu einem Vergleich. Nur wenige haben anschließend den Mut oder die Möglichkeit tatsächlich den Widerruf zu erklären, da Ihnen (trotz anwaltlicher Beratung) das Risiko der sofortigen Fälligstellung der Restschuld zu hoch ist und sie die ggf. aufwendig zu organisierende Umschuldung scheuen. Auf diese Weise kommt es nur bei einer Promille aller falschen Belehrungen zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher. Grund dafür ist im Ergebnis, dass Unternehmer (hier: Banken) Verbrauchern aufgrund ihrer Geschäftskompetenz strukturell überlegen.


    Dieses Problem wird übrigens auch in einem Blog-Beitrag der Kanzlei Sylvenstein ("Verbraucherrechte sind keine Gnadenrechte") sehr schön dargestellt. http://www.kanzlei-sylvenstein…-sind-keine-gnadenrechte/


    Gruß,
    CS