Beiträge von SoLa

    Auch mein Nachbar, Herr G. hat – wie Hickebilly – Post von der Postbank bekommen. Die erste Rückmeldung eine Woche nachdem die Bank angeschrieben wurde bekam er drei Entgeltaufstellungen (für die Jahre 2018 bis 2020; wir hatten für die Jahre 2019 bis Juni 2021 aufgelistet, da die Unterlagen für 2018 nicht mehr vorhanden sind). Die Begleitbriefe dazu enden mit der Aufforderung, bei Fragen die Postbank – die gerne für ihn da ist – anzurufen. Einen Tag später kam ein weiterer Brief mit der Formulierung „inwieweit die Entscheidung des BGH Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis mit Ihnen hat“ (also gleich wie Hickebilly beschreibt).


    Einige Tage später bekam Herr G. einen weiteren Brief von der Postbank mit a) einer 103-seiteigen Broschüre (Stand Juli 2021) mit den AGBs der PB, den „Besonderen Bedingungen Postbank für die Zahlungsdienste“ und „Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Postbank“, b) einer Zustimmung zu aktuellen Preisen und Bedingungen die er ausfüllen/unterschrieben und im c) beigefügten portofreien Rückumschlag schnellstmöglich zurückschicken soll.


    In diesem letzten Brief sind zwei Stellen besonders gekennzeichnet:


    1) durch Einrahmung „Bitte stimmen Sie den aktuellen Preisen und Bedingungen für die von Ihnen privat genutzten Produkte zu. Nur dann können wir unsere Zusammenarbeit auf rechtlich sicherer Grundlage fortführen“ und


    2) mit einem Ausrufezeichen und „Wichtig“ die Information „Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten unverändert“.


    Wie soll Herr G. nun agieren, wenn er die geleisteten Gebühren (mehrere Hundert Euros) zurückhaben möchte?