Beiträge von Pit Nobel

    Eigentlich gilt die alte Tarifordnung nicht mehr für die sogenannten nichthoheitlichen Aufgaben. Sondern soll seit 2016 gem. Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz im freien Wettbewerb individuell kalkuliert sein. Das funktioniert aber nicht wirklich:

    1) Die Bezirke/ Zuständigkeiten sind von den Innungen exakt für jeden Schornsteinfeger vorgegeben. Dies funktioniert verlässlich auch bei den nichthoheitlichen Aufgaben

    2) alle Rechnungen orientieren sich weiterhin, einheitlich an den altenTarifen, und zwar an der Obergrenze mit mindestens 50 € für ca 10 min Arbeit.

    3) schade, dass die Verbraucherzentrale diesen Bereich Schornsteinfeger nicht abdeckt, obwohl der Bundesverband in Berlin bei der Tariffestlegung beteiligt ist.

    4) das Kartellamt war in den vergangenen Jahren aber regional schon aktiv .


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