Beiträge von Patman71

    Ich tue das nicht, aber vermutlich tust Du das. Vermutlich bist Du Teil einer Eigentümergemeinschaft, bei der die genannte Gesellschaft die Hausverwaltung übernommen hat. Ja, was man da so liest, klingt nicht so toll. Das ist aber eher Dein Problem als meins, das Deine Eigentümergemeinschaft vor Ort klären muß. Ich wüßte nicht, wie dieses Forum hier dabei helfen könnte.

    Lieber Herr Weiss,

    danke für Ihre Antwort. Ich empfinde die Antwort als polemisch.

    Ihre netten Worte hätten Sie mir auch gerne per PN schicken können.


    An die restlichen Schreiber, danke für Ihre Beiträge, ja - es ist hilfreich.

    Hallo

    Ich möchte mich hier mal beteiligen und nichts beschönigen, aber…

    Es handelt sich doch bei der Anlage um eine Unternehmensanleihe.

    Wenn ich das richtig recherchiert habe, hat Man in Bauprojekte investiert. In der aktuellen Wirtschaftslage erstmal schlecht.

    Projekte werden nicht fertig gestellt (Benko) und die Sicherheiten werden deutlich geringer bewertet.

    Fazit: die Anleihe ist grundsätzlich rechtlich iO, aktuell aber ein schlechtes Investment !


    Die Rückführung der Anleihe ist noch etwas hin. Schön jetzt dürften die Anleihen nicht mehr ihren Anlagebetrag erbringen, wenn man sie „verkaufen“ möchte.

    Die Veräuẞerbarkeit sehe ich durchaus als Problem an, weil diese nur gegen ist (nach meinen Recherchen), wenn die Verwaltungsgesellschaft einen Käufer finden kann. Einen freien Markt gibt es mE nicht.


    Was kann man also tun, wenn der Verwalter die Werte der WEG derart „investiert“ hat? Es dürfte deutlich weniger übrig sein und weder beim Verwalter noch bei Consigma dürfte etwas zu holen sein.


    Die Consigma und der Sprecher spielen auf Zeit.

    Hallo

    es gibt scheinbar ein Programm der Lufthansa für Flüge, die den alten (siehe oben) Zeitraum betreffen.

    Danach wurde die Frist verlängert und wir müssen jetzt bis Ende Oktober 2021 gebucht haben und der Reiseantritt muss bis 31.07.2022 erfolgt sein.

    Das ist für uns erstmal ok, weil der Sommerferienanfang genau in diesem Zeitraum liegt.

    Insgesamt empfinde ich die Vorgehensweise noch als recht fair. Dies ist aber meine persönliche Meinung...

    Hallo

    wir haben im Januar 2020 Flüge nach Faro und zurück bei der Lufthansa gebucht.

    Pünktlich zu den Sommerferien wurden damals die Reisewarnungen aufgehoben. Die Lufthansa hat im weiteren die Möglichkeit gegeben, die Flüge bis Ende August 2021 umzubuchen.

    Die Lage hat sich nun nicht wirklich verändert (o.k. das ist jetzt vielleicht schon persönliche Meinung). Wir sind weder in 2020 noch bislang in 2021 nicht geflogen, weil es die Infektionslage nicht zulässt.

    Welche Möglichkeiten hätten wir nun, die Frist am besten bis nächstes Jahr zu verlängern oder das Geld ggfs. zurück zufordern.

    Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden ?


    Wir bitten um ein paar Tipps oder Erfahrungsberichte ?

    Danke