Beiträge von HeikoFTF

    Moin!

    Geplant haben wir den Bau eines KFW55 Hauses mit Wärmepumpe und Solaranlage. Für die Finanzierung wollten wir gerne die Förderung durch die KFW in Anspruch nehmen. Vorgesehen war 120.000 EUR Kredit mit 18.000 EUR Tilgungszuschuss. Über die Einführung des BEG habe ich mich dann gefreut, da die Errichtung mit Wärmepumpe und Solaranlage sowieso geplant war. Damit hätten wir die Möglichkeit die in die Kategorie KFW55(EE) zu kommen, was dann 150.000 EUR Kredit und 26.250 EUR Förderung durch die KFW bedeutet hätte.

    Den Werkvertrag für das Haus haben wir in 08/2020 geschlossen, ohne Grundstück. Ein Grundstück haben wir seit 22.03.2021. Da es in unserer Stadt vorgeschrieben ist haben wir Antrag auf Kampfmittelräumung gestellt, diese dauert vorraussichtlich bis 31.10.2021. Des Weiteren hat sich durch das Grundstück ergeben, dass wir das Haus teilweise neu planen mussten, jetzt mit Keller und Einliegerwohnung, wodurch sich eigentlich die Förderung noch verdoppelt hätte, da sie pro Wohneinheit bereitgestellt wird. Wir haben dementsprechend noch keinen Endpreis und können keine Finanzierung beantragen.

    Aus dieser Konstellation ergibt sich nun, dass wir keine Förderung durch die KFW bekommen können. Anträge nach der alten Förderung hätten wir bis 06/21 stellen müssen und die neue Förderung schließt Objekte die vorher "begonnen" wurden kategorisch aus.

    Meiner Meinung nach ist dies das Gegenteil von dem Was erreicht werden soll. Wir wollen energieeffizient bauen und Wohnraum durch eine Einliegerwohnung schaffen. So sehen wir uns gezwungen doch eine Brennwerttherme einzubauen, statt der Wärmepumpe.

    Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gibt es Auswege?