Beiträge von Klaus S

    Hallo,

    meine Schwester war der überlebende "Ehepartner", der Sohn des Ehemannes aus erster Ehe forderte nach dem Tod des Ehemannes meiner Schwester sofort seinen Pflichtteil ein, den er auch bekommen hat. Nun ist meine Schwester verstorben und hat in einem weiteren Testament die "Erben" bestimmt. Das Testament ist jedoch hinfällig, da in einem ersten gemeinsamen Testament der "Stief"sohn des Ehemannes als Alleinerbe benannt ist und somit sämtliche Hinterlassenschaften an Ihn gehen. Ich verstehe hier die Erklärung im Artikel "Berliner Testament - Artikel Nr 3 "Was bedeutet ein Berliner Modell für die Kinder" nicht. Hier wird von einem Viertelanspruch gesprochen, er bekommt jedoch Alles. Wer kann mir helfen?