Beiträge von joschaf

    Ich hatte – auch nach der Hochzeit – nur Einzel-FSA bei verschiedenen Banken bis max. 801 € eingerichtet. Jetzt wollten wir einen gemeinsamen FSA bis 1602 € bei einer Bank einrichten, und zwar ab 01.01.2021. (Ich habe überall im Internet gelesen, dass FSA während des jeweiligen Jahres beliebig oft bis zum letzten Bankarbeitstag für das laufende Jahr geändert werden können.) Das hat die Bank aber abgelehnt und behauptet, das gelte nur für Einzel-FSA. Weiter schreibt die Bank:

    Zitat

    Wenn nach der Heirat jeder seinen Einzel-FSA behält und erst Jahre später entschieden wird zum gemeinsamen zu wechseln, so kann dieses erst zum Jahreswechsel erfolgen. Die Steuerrechtlichen Verhältnisse können nicht unterjährig geändert werden, es sind immer Jahresscheiben. Der gemeinsame FSA kann also auf Grund der Inanspruchnahme erst ab 2022 gelten.

    (Mit Inanspruchnahme meinen sie wahrscheinlich 9 € aus der Vorabpauschale für meinen ETF.)


    Ist diese Aussage wirklich korrekt? Das würde mich sehr wundern, weil nirgends auf diese Einschränkung hingewiesen wird. Kann man nicht einfach die bisherige mickrige Inanspruchnahme auf den neuen FSA "umbuchen"?


    Ich lerne jedenfalls gern dazu und hoffe, dass es jemand von euch ganz genau weiß. Vielen Dank!