Mein Tochter, 16 Jahre, zieht ab dem neuen Schuljahr in eine kleine Studentenbude (Ein-Zimmer Wohnung), da ich berufsbedingt wegziehe und sie für die letzten beiden Schuljahre die Schule nicht wechseln möchte. Muss sie, wenn sie diese Wohnung als Erstwohnsitz hat, dort Rundfunkgebühren zahlen, als Minderjährige? Oder spielt das Alter keine Rolle?