Beiträge von Skeptikerin

    Ein Ehevertrag sollte den Lebensumständen angepasst sein. Chris in #11 hat gemeint, dass der Staat fast alle Vermögensaufteilungen ganz gut geregelt hat . Der Meinung bin ich auch. Die Frage ist, wie euer Einkommen aufgeteilt wird. Wenn ihr selbstständig sein wollt, oder einer von euch, so halte ich die gesetzliche Gütertrennung für das richtige Mittel.

    Was ist, wenn ihr bauen wollt? Da musst Du darauf achten, dass beide Teile zu 50% im Grundbuch stehen, wenn beide dazugezahlt haben. Uns so wird das bei allen gemeinsamen Anschaffungen- man müsste sich sein Eigentumsrecht sichern was nicht immer einfach ist. Die rentenrechtliche Ausgleichslage ist auch unschön bei einer Scheidung. Der Selbstständige zahlt nicht in die Rente ein und der angestellte Teil darf dann seine Rentenpunkte teilen im Scheidungsfall.

    Du solltest mal durchdenken, wenn Du in einen Bausparer investierst und er mit einem neuen Porsche angebraust kommt...........

    Zu Notaren muss ich sagen, dass deren Job nicht die Beratung ist-die darf sogar grottenschlecht und einseitig sein, weil dieses eben nicht sein Job ist. Ein Notar darf eigentlich keine Rechtsberatung abgeben, ausser zu vertragsrechtlichen Regeln. Der Job eines Notars ist,

    a.) der Form Genüge zu tun, Stichwort Formfehler

    b.) und zu dokumentieren, dass die richtigen Leute unterschrieben haben.

    Ich bin auch schon mit Rechtsanwalt zum Notar gegangen, weil es nötig war.

    Anwälte dürfen beraten zu inhaltlichen Fragen. Angeblich werden ca. 80% aller notariellen Verträge bei Anfechtung von den Gerichten einkassiert .

    Hallo Sonnchen

    Dich hat es hier wirklich dumm erwischt. An Deiner Stelle , wenn die Überweisung der Sberbank mit einem anderen Depot geklappt hat, würde ich die Consors auf jeden Fall auf Nimmerwiedersehen verabschieden. Die Sberbank habe ich immer für korrekt gehalten ( im Gegensatz zu Deiner Consors, von denen habe ich noch nie was gehalten). Dein Fall bestätigt das.

    Hallo, Finanzlady

    Um beim Thema zu bleiben: Ich hatte auch einen Goldankauf im Sinn, aber nicht lange.

    Angenommen, der Goldpreis verbleibt bei z.B. 1728 $/Unze. Das sind beim momentanen Dollarkurs von 0.978 ( $/1€) ca. 1689.98 € Einkaufspreis.


    Jetzt wird der Dollar abwerten, damit in Amiland die Wirtschaft anläuft; nehmen wir mal an, auf 1,3 $/1€. Du verkaufst Dein Gold jetzt zum Preis von 1728 $. Das sind dann in € ca.1329,31 €. Dann ist der Preis bei einem Verkauf immer schlechter als der Einkaufspreis, ich habe mal mit 1300 € weiterüberlegt.


    Wertet der $ auf auf z.B. 0.8 $/1€, dann hast Du einen Gewinn. Du verkaufst wieder Dein Gold für 1728$/Unze und bekommst dann in € ca.2160 €.


    Bei alledem kommen noch Gebühren, auch für Safe und Handelspartner hinzu.

    Du siehst, es ist und bleibt immer eine Abwägung von Goldpreis und Dollarkurs. Hätten wir nur vor 6 Jahre Gold gekauft…….


    Hoffentlich habe ich richtig in den Devisenkursen rumgerechnet.


    Bis jetzt kaufe ich kein Gold, weil

    1.) Diese Investition für mich nur Sinn macht, wenn ich mit dem völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und des Landes rechne. Dann kann ich meine Münzen, getarnt als Knöpfe an der Jacke, mit mir nehmen.

    2.) Wenn ich es nicht beim Händler verkaufe sondern auf dem grauen Markt, da kann ich nur betrogen und überfallen werden.

    3.) Bevor ich Gold in Papierform kaufe, lasse ich es in jedem Fall bleiben. Gold bedeutet, dass ich Null hoch drei Vertrauen in unsere Wirtschaft habe. Das Papier ist in einem solchen worst case Fall mal auf alle Fälle nichts wert.

    4.) Der Staat benötigt dringenst und unbedingt Geld. Die Idee, bei jedem Goldverkauf mitzukassieren, ist nicht abwegig. Die wissen ja bis zum letzten mg, was Du gekauft hast.


    Ich kann meine Meinung noch ändern; das ist der momentane Standpunkt.

    Eine Beschwerde bei der Bafin kann 3 mon. dauern und muss schriftlich und begründet eingereicht werden. Die schriftl. Ablehnung dieser Bank beigelegt würde sicher mithelfen.

    Bei der Uni nicht beschweren, sondern sofort offiziell Wiederspruch einlegen gegen diesen Bescheid. Wenn der nur mündlich gegeben wurde, - dann schleunigst den Schriftverkehr eröffnen mit der Anfrage nach der Begründung der mündl. Auskunft. Ab jetzt alles nur noch schriftlich!!!!!

    Parallel bei der Bafin tel.( sei richtig lästig und höflich) oder per mail versuchen, Auskunft zu erlangen. Manchmal klappt sowas. Das Manko momentan ist das fehlende Wissen um die Rechtsgrundlagen der Bank. Wenn Dir irgendeine Instiutution mitteilt, dass die das gewiss nicht dürfen, ist Deine Verhandlungsposition eine ganz andere.

    Ich würde auch an Finanztip eine Anfrage richten, ob die da was wissen, und parallel bei den Verbraucherzentralen. Der erste mühsame Schritt ist immer , fundierte Informationen (schriftlich) einzusammeln, wenn man Ärger mit irgendwelchen Anbietern usw. bekommt.

    Eine ganz andere Frage: Die Hauptversammlung hat nun die ETF-Bezeichnung geändert. Aus dem xtrackers dax income wurde der xtrackers mdax esg screened uc.

    Dann gings aber weiter. Dieser xtrackers mdax esg screened uc wurde 2Tage später geändert in xtrackers dax esg screened uc.

    Kann wer diesen Umweg schlüssig begründen?

    In diesem Fall Mitglied bei Haus&Grund zu werden, ist übertrieben. Die Fragestellerin ist in einer Doppelrolle hier. Jahresbeitrag zahlst Du auch im Mieterschutzbund und nicht alle sind gut. Da sie/er selbst Mieter ist wäre das die erste Anlaufstelle.

    Diese Willkür tut mir sehr leid für Dich. Ich denke, dass die das nicht dürfen, weil Dir ja Dein Geld rückerstattet wird und Dein Referenzkonto die Bank nicht einfach so sperren kann nach Willkür. Also ich würde als erstes bei der Bafin nachfragen. Du scheinst aus Österreich zu sein, da gibt es die österreichische Bankenaufsicht. Anrufen oder per mail und fragen könnte was bringen.

    https://www.fma.gv.at/kontakt/

    Um hier auch meine Sicht darzulegen:

    Ich habe Wohnungen vermietet und ein Mieterpärchen kam auch mit der Bitte, an die Schwester untervermieten zu dürfen. Ich keine Ahnung und mich eingelesen. Ergebniss: Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen und gleichzeitig darf es der Vermieter nicht ablehnen, ausser wenn sehr gewichtige Gründe dagegen sprechen.

    Die Untervermietung einer 1-Zimmerwhng. erscheint mir als ein solcher Grund.

    Ich würde also den Vermieter fragen, dann untervermieten, und ob Du 1/2 Jahr im Urlaub bist oder im KKH, ändert doch nix an der Untervermietung, solange Du der Mieter bist. Auf dieses 1/2 Jahr-Glatteis würde ich mich nicht begeben. Allerdings solltest Du sicher sein, dass Dein Untermieter dann auch wieder auszieht. Das erscheint mir als das viel grössere Problem, so dass ich für einen Untermietvertrag ( da bist Du der Vermieter und nicht Dein Vermieter) den Mieterschutzbund um Rat fragen würde.

    Bitte verbessert mich, wenn ich schiefliege:

    Inflationsgeschützte Anleihen habe ich so verstanden: Wenn NACH dem Kaufzeitpunkt die Inflation zunimmt, dann bist Du geschützt durch den Inflationsschutz für Zinsen.

    https://www.deutsche-finanzage…anleger/bundeswertpapiere

    Die jährlichen Kuponzahlungen werden um die Inflationsentwicklung gemäß Indexverhältniszahl angepasst:

    Zinszahlung = Nennwert x Kupon x Indexverhältniszahl am Zinstermin

    Diese Anpassung gewährleistet bei Inflation eine jährliche Realverzinsung in Höhe des fixen Kupons."

    Wir haben ja eine hohe Inflation, die schon da ist. Nachträglich geht nix. Sobald die Leitzinsen von der EZB gesenkt werden, spürbar, sollte auch die Inflation etwas runtergehen.

    Dass die EZB eine noch höhere Inflation riskiert durch keine Leitzinssenkung und zugleich das Kapital aus dem Euro flieht, ist möglich. Bei einer Leitzinserhähung

    ist es jetzt zu spät für inflationsgeschützte Anleihen, ausser Du rechnest damit, dass die Inflation noch höher steigt.

    https://www.deutsche-finanzage…xierte-bundeswertpapiere/

    Also ich kaufe keine Anleihen, weil momentan zu schwankende Marktlage ist und sich soviel unvorhergesehenes tun kann, dass ich Aktien bevorzuge.

    Sollte ich Staatsanleihen in Erwägung ziehen, so würde ich mich in Norwegen oder Holland umsehen, aber zur Zeit niemals bei Eurobonds oder Deutschen Staatsanleihen.

    Aber das ist meine Denke, andere denken vielleicht anders.

    Vorsicht mit Juristendeutsch. So einfach geht das hier nicht.

    Was Du hier gepostet hast verstehe ich so, dass es auf den Adapter zutrifft. Da sind wir uns auch alle einig, dass hier der Verkäufer haftet.

    Das Klimagerät hat eventuell keinen Mangel und die explizite Beschreibung des Klimagerätes muss man für diesen Deinen post genauer betrachten. Wenn bei der Beschreibung des Klimagerätes exakt dabeigeschrieben steht, dass Dein gekaufter Adapter für genau dieses Klimagerät benötigt wird und passt, dann trifft deine obige Haftungsaussage zu.

    Nochmal: Hier sind 2 Paar Schuhe, Gerät und Adapter, deshalb plädiere ich für Verhandeln und für die Beratung der Verbraucherzentrale, weil das ein verzwickter Fall ist. Sozusagen ein gefundenes Fressen für Gerichte.

    Hallo

    Mit den Negativzinsen stehen wir alle vor ähnlichen Problemen.

    1.) Tagesgeld, wenn Du das Geld innerhalb der nächsten 2-3 Jahre benötigst für ...

    2.) Festgeld, wenn Du es nicht benötigst und minimale. Zinsen haben willst.

    -Nie mehr als 99.000€ aufs Konto wg. der Einlagensicherung. Es gibt nicht nur die europäische Einlagensicherung , sondern manche Banken haben noch oben drauf eine zusätzliche Bankeneinlagensicherung. Also doppelte Einlagensicherung.

    -Ich habe mich jetzt nur auf 2 Jahre gebunden mit Festgeld, weil die EZB event. den Leitzins anhebt und dann Negativzinsen wegfallen. Es kann sich die nächste Zeit inflationsbedingt und wirtschaftlich hier einiges tun, deshalb keine längere Bindung eingehen.

    -Die ING. hat die Negativzinsen gestrichen, lies auf Finanztip ( s.o.) die Empfehlungen durch für solche Konten. Manche wollen regelmässigen monatl. Gehaltseingang für kostenlose Konten.

    -Ich habe mich auf Direktbanken beschränkt, wo die Hotline Deutsch spricht, die website verständlich ist, das Geschäftskonzept solide und alles im näheren europäischem Umfeld.

    Immer, immer immer die Kommentare von Anlegern der Bank auf allen nur auffindbaren sites durchlesen.

    Für ein z.B. halbes Jahr kannst Du das ganze auch in einen Tresor packen und dann ein ganz normales Girokonto bei Deiner Bank eröffnen oder ein Tagesgeldkonto, wenn die Leitzinsen gefallen sind.

    Ich persöhnlich halte mich jetzt meilenweit fern von europäischen Staatsanleihen. Nur über Staatsanleihen , wo wirtschaftlich solide die letzten Jahre gearbeitet wurde, kann man nachdenken. ( Die Schweiz hat 2-3 % Inflationsrate, nur damit Du mal den Unterschied siehst.)

    Da gehe ich mit Senior konform. Der Vergleich mit den Winterreifen ist gut. Wenn da im Vorfeld keine Gespräche über Adapter und Zubehör gelaufen sind, Aber die besagte mail ist aussagekräftig genug.

    Klage erst nach Beratung einreichen. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet mehr und die Verbraucherzentralen beraten unabhängig, weil sie " keinen Mandanten an Land ziehen wollen".

    Dass das Gerät auch ohne Adapter funktioniert lt. Verkaufsgespäch versteht sich doch von selbst. Es ist Zubehör, so wie der Aufsatz zum Autosaugen bei einem Vorwerkstaubsauger Zubehör ist. Wie gesagt, da wird es knifflig.

    Die Frage ist eine andere: Hast Du beim EINKAUF DES ADAPTERS direkt gesagt, auf welches Gerät der soll??

    Wenn ja, dann hast Du beste Chancen, wenn nein sieht es mau aus und Du musst anderweitig beweisen, dass der Adapter für Dein gekauftes Gerät als passend beschrieben wird.( Prospekt oder andere Veröffentlichungen der Firma ). Wenn sowas auffindbar ist, sind Deine Chancen wieder gut. ( die angesprochene mail; In der steht lt. Deinen Worten, dass der Adapter falsch für Dein Gerät als passend beschrieben wurde, also sollte diese Beschreibung auffindbar sein. )

    Leider ist es schon so, dass manchmal das Zubehör auf Nachfolgemodelle nicht mehr passt und dafür ein anderes Zubehörmodell nötig ist. Ich bin jetzt der Meinung, dass wenn niemand im Laden gewusst hat, auf welches Gerät das Zubehör drauf soll, der Laden unschuldig ist und Du hast Pech gehabt. ( Du hättest das Zubehör ja auch für einen Freund mit dem älteren, passenden Modell kaufen können).

    Wenn beim Zubehörkauf klar war für welches Gerät gekauft wird, dann ist das Recht bei Dir ( Du musst es nur beweisen können) und da würde ich mit Klageandrohung( gut begründen) hart verhandeln und dann event. klagen.

    Bedenken muss man allerdings immer, dass Dich ein Anwalt für z.B. 2-3 Briefe ungefähr das Klimagerät kostet und man nicht immer gewinnt. Deshalb erstmal bestens informiert verhandeln.

    Ich finde es richtig, dass Du den Namen der Firma genannt hast. Wie oft bekommen geprellte Kunden erst dann Recht, wenn diese sich hilfesuchend an Medien gewandt haben und die Sache öffentlich wird. Über den Tisch ziehen ist eine zu gängige Praxis geworden und Dein Beispiel zeigt schön, dass man im tgl. Leben ohne Rechtskunde aufgeschmissen ist, egal ob Kaufvertrag oder Geldanlage usw.

    Sorry, Itschytoo, aber Dein Vergleich hinkt. Mein gekaufter Topf hat 28 cm Durchmesser .Einen mon. später kaufe ich einen Deckel der auf 28 cm Durchmessertöpfe passt lt. Herstellerangabe. Zuhause stelle ich fest, dass der gekaufte Deckel nicht auf den Topf passt- Da habe ich ein Rückgaberecht, das auf alle Fälle. Die Frage ist, wie lange ich zurückgeben darf oder austauschen. Rechtlich hat der Deckel einen Mangel weil die zugesicherte Eigenschaft fehlt, die richtige Grösse.

    Du hast recht, dass der Topf da EIGENTLICH nicht mehr rückgabefähig ist. Allerdings geht es hier um andere Summen. Deshalb plädiere ich für Verhandeln.

    Ausserdem war das erste Rechtsgeschäft im Käuferinteresse. Sie wollte die Klimaanlage. Das 2.te Rechtsgeschäft, der Adapter, war auch gewollt, aber ein Adapter muss passen. Er hat Mängel und ist aufgrund nicht erfüllter zugesicherter Eigenschaften rückgabefähig.Die Preisfrage ist doch, ob es einen Adapter gibt der passt. Wenn ja, austauschen.

    Wenn nein, wird es heiter weil dann das Klimagerät unter falschen Voraussetzungen gekauft wurde. Da bin ich als Nichtjurist auch überfragt . Deshalb Verbraucherzentrale.

    Zitat

    Solch eine Argumentation zur Begründung eines Anspruchs auf Topfrückgabe würde womöglich Zweifel an meiner Geschäftsfähigkeit wecken.

    Solch eine Argumentation zur Begründung eines Anspruchs auf Topfrückgabe würde womöglich Zweifel an meiner Geschäftsfähigkeit wecken.Da hast du recht wenn Du Deine Aussage darauf beziehst, dass Heike die Lösungsvorschläge seitens der Firma als Zumutung ansieht und darauf Ihre Rückgabewünsche des teuren Klimagerätes stützt.

    Andererseits empfinde ich diese Deine Aussage als beleidigend und als unpassend. Mangelnde Geschäftsfähigkeit ? Muss ich Volljurist sein, wenn ich ein Klimagerät kaufe und einen Monat später das Zubehör. Das ist die normale, gängige Praxis bei Käufen, dass jmd. später einfällt, dass man das Zubehör auch gebrauchen könne. Was hier abgelaufen ist, betrachte ich als typisches Beispiel für einen sehr dumm gelaufenen Vorgang, wie er jeden Tag x-mal stattfindet und auch nicht vermeidbar war bei der Vorgehensweise. Entweder gütliche Einigung oder Gericht ist der übliche Weg.

    Vielleicht gibt es eine dritte Möglichkeit: Die Anschlüsse am Gerät für erhältliche Adapter umbauen. Oder das Klimagerät umtauschen. Nach meiner Meinung sollte sich bei diesem Grenzfall auch die Firma bewegen- sie haben falsche Angaben gemacht. Also nochmal. VZ und dann Anwalt und/oder gut verhandeln.

    2.) Der Vorschlag von Kater Ka. ist gut, auch wenn er den Ärger nicht löst, so doch vielleicht das Problem. Ein Versuch wäre es wert. Trotzdem würde ich parallel versuchen, die Firma ( oder den Laden) zu packen.

    Leider bist Du denen bereits auf den Leim gegangen, weil Du Dich billig hast abwimmeln lassen. In der Hoffnung auf Einsicht von denen ( weil nachvollziehbar) hast Du vergessen, dass es um Konsumentenrecht geht, also kompliziert. Wir haben es ja jetzt besprochen. VZ Hamburg-oder vielleicht gibt es in deiner Stadt eine solche. Mit irgendwelchen billigen tel. Anwaltshotlines ( Frag einen Anwalt,.de für 4 €...) habe ich keine befriedigenden Erfahrungen.

    Verbraucherzentrale Recht und je nachdem was die sagen....event. einen Anwalt nehmen....

    Dein Recht musst Du schon vehement verteidigen, wenn es Dir genommen wird. Nimm es auch als Lehre für das nächste Mal. Also ich werde bei sowas richtig ekelhaft, lästig bis zum geht nicht mehr, lasse mich nicht abspeisen und sammle im Vorfeld Beweise und Argumentationen. Es gibt auch die gute Gewohnheit, alle mündlichen Aussagen ( auch die eigenen) bei Telefonaten und Verhandlungen zu protokollieren mit Datum, Uhrzeit und Namen. Immer alles schriftlich sichern. Immer einen Freund mitnehmen als Zeugen. Das gilt für geschäftliche Verhandlungen bei Banken und Versicherungen, Beratungen wo auch immer, auch bei Arzt und KKH.

    Merksatz fürs Leben: Nur was beweisbar ist, gilt.

    Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Manchmal kann man auch gut verhandeln. Wenn die Gegenseite merkt, dass Deine Argumentationskette stimmt und Du über Deine Rechte informiert bist und bereit, diese einzuklagen, dann geht plötzlich vieles. Aber informiert musst Du sein. Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber ich habe mir nie alles gefallen lassen.

    Hallo Johu: Soweit ich das verstanden habe geht es weder ums Klimagerät, noch ums Zubehör sondern um das falsche Zusammenpassen 2er zueinander gehörenden, intakter Systeme.

    Keinem fehlt was, aber dem Zubehör fehlt die Daseinsberechtigung; das fitting. Die Passform ist falsch aufgrund eines Herstellerirrtums.

    Natürlich muss man bei Rechtsfragen ab und zu was investieren wenn man selbst kein Anwalt ist. Fachkundige Information wirft Dir auch keiner umsonst hinterher. Ich verfliese auch das Bad nicht selbst wenn ich nicht den Hauch einer Ahnung davon habe. 460 € versenken, also ich mache da rechtlich Rabatz.

    Zumal der Mitarbeiter ja per Mail geschrieben hat, dass der Adapter falsch angeboten wird und aus der Empfehlung genommen wird. Besser geht es ja gar nicht, das würde ich als gute Ausgangsbasis für Verhandlungen ansehen. Alles schriftliche von mails und websites sofort screenshot und sichern als Beweismittel. Viel Glück und lass Dich gut beraten. Du willst das Zubehör, das Du in gutem Glauben an seine Eigenschaft gekauft hast, das passt und welches Dein Gerät nutzbar macht. Das muss doch zu machen sein.

    Na, immer mit der Ruhe an alle.

    Wenn mir derartiges geschehen würde:

    1.) Verbraucherzentralen nerven und event. 50 € an deren tel. Rechtsberatung zahlen. ( Wenn es lange dauert.)

    https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit auf Unterthemen clicken.

    https://www.verbraucherzentral…sen/vertraege-reklamation


    2.) Nach dieser Infotour Einschreibebrief an Herstellerfirma UND Laden. Im Schreiben gut begründen, warum Du Dich über den Tisch gezogen fühlst und nie nie mehr von Ihnen irgendetwas kaufen wirst, des weiteren Bewertungsportale suchen und im Brief auch ansprechen.

    -Weiters um einen Austausch des Zubehörs bitten, damit es passt und höflich um eine Kulanzlösung bitten.

    -So ganz unschuldig ist das Unternehmen nicht, wenn auf Ihrer site steht, dass das Zubehör auf das gekaufte Klimagerät passt. Allerdings kann man daraus keinen Rechtsanspruch ableiten; Eine Irreführung des Käufers schon eher. Eine zugesicherte Eigenschaft wurde nicht erfüllt. Die site, wo das steht, screenshot und sichern und im Brief ansprechen.

    -Versuchen, gut zu verhandeln. Und lass Dich von der VZ Hamburg ( erster link ) beraten-die sind gut.

    Vielen Dank, Kater Ka. Langsam wird es was mit dem verstehen. Das war eine schwere Geburt.

    https://www.euramco-asset.de/glossar/sondervermoegen/

    Auf dieser site habe ich gefunden, dass Depotbank der Vorläuferbegriff für Verwahrstelle ist.

    Weiters:GlobalPortfolioOne_AT0000A2B4T3.pdf

    Da steht unten ja direkt, dass die Depotbank die LLb Österreich AG ist.

    Nochmals danke für Deine Geduld.

    Bemängeln könnte man jetzt, dass das Gesetz eine unabhängige Verwahrstelle fordert, während die LLb KAB eine Tochtergesellschaft der LLb Bank ist. Formalrechtlich wird es schon gesetzeskonform sein.

    Die Index Capital ist die Vermögensverwaltung vom Dr. Beck ( gewesen?), seine Firma.

    Ich werde wohl etwas nachkaufen. Mich habe nur die lausigen 20.000 € Anlegerentschädigung erschreckt . Das haben wir ja jetzt gut geklärt.