Beiträge von Skeptikerin

    Vielen Dank, Kater Ka. Das mit dem neu habe ich auch gedacht. Trotzdem finde ich das ganze als unübersichtlich und unverständlich. Ich werde mich mal weiter durchlesen und hoffe auf mehr Durchblick, der immer noch nicht da ist.

    Hallo

    Jetzt bin ich doch verwirrt. Hendric Burs schreibt ( 05.05.22) auf der Finanztip Seite: https://www.finanztip.de/blog/…rung-entschaedigt-sparer/

    "Hier findest Du die FAQs der österreichische Einlagensicherung. Seit dem 1. Mai ist nicht mehr die deutsche EdB für Sparer in Deutschland zuständig, sondern direkt die ESA in Wien.


    Es gibt auch eine Telefon-Hotline, +43 (1) 533 98 030 und die Mailadresse sberbank@einlagensicherung.at. Finanztip wird Dich hier, im Newsletter und auf den Sozialen Medien auf dem Laufenden halten."

    Wir alle und auch ich haben das Formular der Kontenauflösung an die kundenbetreuung@sberbank-direct.de adresse gesandt. Um alles über 100.000 € eventuell auch zu bekommen. Ich nehme mal an, dass die obige österreichische mailadresse ausschliesslich für die bis zu 100.000 € Einlagenentschädigung gilt, falls noch nicht ausbezahlt und die deutsche mailadresse für Zinsen und Guthaben über dieser Grenze. Korrekt so???

    Das mit dem Primär-/Sekundärmarkt habe ich überlesen. Also Gebühren. Ihr habt sicher bemerkt, dass ich hier kein Profi bin. Mit Austauschen habe ich gemeint, meinen ETF zu verkaufen wenn die Kurse gestiegen sind und solange liegenzulassen. Aber sofort, solange Kursverfall, einen anderen als Xtrackers zuzulegen. Leider verstehe ich nicht mal Deine Aussage: " Hinsichtlich der Steuer wäre ein Tausch bei niedrigem Kurs günstig, da dadurch das geringste Volumen verlorengeht."

    Ich habe beim Coronaverfall 2020 billig gekauft und der ETF hat ja gut zugelegt. Meintest Du, dass ein Verkauf bei niederem Kurs auch die Steuer verbilligt? Der Gewinn eines Verkaufs bei höheren Kursen, da wiegt der entstehende Steuernachteil doch den Gewinn einigermassen auf, so das unterm Strich wenig Unterschied ist.

    Vielen Dank für die Antworten. Also ist mein ETF in Zukunft per Verordnung nicht mehr eine DAX-Replikation, sondern eine bereinigte Dax-Replikation.

    Ein Bekannter von mir meinte dazu, dass auch Waffen immer nachhaltiger werden. ............

    Ich finde das alles scheinheilig, v.a. wenn hier Waffen geliefert werden an Ihr wisst schon wen.

    Ich werde ihn jetzt behalten und bei günstigem Aktienkurs abstossen und austauschen.

    Transaktionskosten????? Hier wird eine kostenlose Rücknahme garantiert bei so groben Änderungen.

    https://www.landundforst.de/la…verkaufen-beachten-447476

    Wir haben hier in Bayern einen Hof geerbt und den sofort abgemeldet als landwirtschaftlichen Betrieb und stillgelegt, so dass alles Privatvermögen statt Betriebsvermögen war. Trotztdem gilt das alte Nazi-Gesetz: Bauernland in Bauernhand. Das bedeutet, dass es enormen Ärger geben kann, wenn Du landwirtschaftliche Flächen ( die auch Privatvermögen sein können) an einen Millionär aus der Stadt verkaufst, der z.B. sich einen eigenen Golfplatz anlegen will. Spekulationssteuer fällt flach nach der Frist des Eigentumübergangs von 10 Jahren +1 Tag. Im übrigen hast Du als direkter Erbe den Freibetrag beider Elternteile von 2 x 400.000 €

    Liebe Finanztip community

    Ich habe seit 2 Jahren den Xtrackers DAX Income UCITS ETF ISIN.: LU0838782315, WKN: DBX0NH

    Meine Depotbank hat mir jetzt einen Schrieb geschickt, dass dieser Teilfond, der meine, einer von 3 betroffenen Teilfond ist, die ESG bereinigt werden.

    https://www.wpdocuments.de/KM-BEILEGER/51516827//10552,%20XTRACKERS.pdf


    „ „ Wichtige Mitteilung an die Anteilsinhaber des

    Xtrackers DAX Income UCITS ETF

    (ISIN: LU0838782315, LU1221102491 und LU1221100792)

    (der „Teilfonds“)

    der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) informiert hiermit die Anteilsinhaber des Teilfonds (die „Anteilsinhaber“), dass er einige Änderungen an den Teilfonds beschlossen hat, wie im Folgenden näher beschrieben (zusammen die „Änderungen“)……. Ab dem 20. Juni 2022 (der „Stichtag“) wird das Anlageziel des Teilfonds darin bestehen, die

    Wertentwicklung des DAX ESG Screened Index (der „Neue Referenzindex“) abzubilden. DerAktuelle Referenzindex ist der Ausgangs-Index des Neuen Referenzindex. Der NeueReferenzindex besteht aus Unternehmen aus dem Aktuellen Referenzindex, die bestimmteMindeststandards in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“,Environmental, Social & Governance) erfüllen.Darüber hinaus unterscheiden sich der Aktuelle Referenzindex und der Neue Referenzindexinsbesondere wie folgt:- ESG: Der Aktuelle Referenzindex wendet keine Filterung nach ESG an. Der Neue Referenzindex verwendet ESG-Daten, die von Institutional Shareholder Services Inc. („ISS ESG“) zur Verfügung gestellt werden, und schließt Unternehmen aus, die bestimmte ESG-Kriterien nicht erfüllen, …….

    Infolge der Änderungen hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Namen des Teilfonds mit

    Wirkung zum Stichtag in Xtrackers DAX ESG Screened UCITS ETF zu ändern. ““

    Ich verstehe das alles leider absolut garnicht mehr. Ich interpretiere es so, dass hier mein einmalgezahlter ( viel) ETF abgeändert werden soll und ich Ihn verkaufen muss, wenn ich das nicht will. Andererseits hat dieser neue ESG Screen ETF eine andere WKN. Bloss welche???? Ich finde auch nirgends Aussagen dazu.

    Hallo, Kater. Ka

    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt:



    Der teure, aufgeschwätzte Fond mit den laufenden Kosten und den Verwaltungsgebühren ist ein Un...Inv.....der ganz oben genannten Hausbank. Von Kickback war nie die Rede. Ich bin eh entschlossen, ihn wieder zurückzugeben, so düpiert fühle ich mich. Was Kickback ist, das weiss ich nicht. Ich werde es aber durchlesen in Deinem link.. Kann man eine solche Anpassung nach Vertragsabschluss überhaupt einfordern?

    Das andere sind die angepassten Verwaltungsgebühren vom Fond vom Beck.

    Die Graphik mit den beiden Nummern ist der Fond vom Beck.

    http://www.semperconstantia.at…folioOne_AT0000A2B4T3.pdf

    Wenn der "IT" mit 0,2% Verwaltungskosten ( ISIN: AT0000A2B4U1 (IT)) für institutionelle Anleger ist, kommt für mich als Endanleger sowiso nur der erste in Frage, der ISIN: AT0000A2B4T3.mit den 0,45 % Verwaltungsgebühren. Wäre ja auch logisch.

    Habe ich es jetzt richtig verstanden ?

    Auch danke für die Antworten und ich gehe jetzt radl fahren.

    Wir ( Mama und ich ) haben keinerlei Ahnung von Geldanlage (das hat immer mein Vater gemacht) und ich kann garnicht schnell genug verdauen was ich mir alles reinlese. Es fehlt mir auch eine Problemdiskussion.

    Grüße, die Skepsis

    Vielen Dank, Kater.Ka

    Sag mal, kennst Du beim BeckFond den Unterschied dieser beiden Ausgaben:

    [Blockierte Grafik: https://www.wertpapier-forum.d…feb8b7cb8f5c873a070b1.png]

    stammt von hier:

    https://www.wertpapier-forum.d…ach-andreas-beck/page/32/

    Die 1.03%, neu angepasst. habe ich auch vernommen. Nix mehr 0.77%

    Und noch eine dumme Frage: Wir haben uns einen Fond aufschwätzen lassen , wo der Unterschied von laufenden Kosten ( 1.79%) und Verwaltungsvergütung ( " zur Zeit 1.2%, max. 2%, hiervon erhält Ihre Bank 50-60%"). Nach meinem Verständniss zahle ich dann 1.79% +1.2%.

    Tatsächlich?

    Hallo, Kater KA:

    Danke für die Antwort.
    1.) "Ansonsten über einen Split nachdenken.." Soweit war ich schon und wird nicht viel anderes übrigbleiben. Es geht mir weniger um die Börsenplätze und mehr um die Käuflichkeit. Nummern wüsste ich jetzt nicht aus dem Stegreif, ausser vielleicht dem Fond vom Beck. ( Was weiss ich, was ich in 1/2 Jahr kaufen will). Nummern eingeben verlange ich garnicht. Auskünfte, ob wer näheres weiss über Einschränkungen, ob ausser der ausgewiesenen " Premiumpartner" andere überhaupt möglich sind, gerne auch gegen extra Gebühren. Hauptsache, es ist möglich. Wie gesagt, die Anbieter sind hier sehr in der Deckung. Für jeden Kaufwunsch ein neues Depot wird mir zu unübersichtlich. Was hältst Du von den sbrokern?

    Grüße, Skeptikerin

    Hallo, Klaus

    1.) Es gilt immer das letzte ( Datum) Testament, wenn es gesetzlich gültig ist. ( Formfehler).

    2.) In einem Berliner Testament setzte sich die Ehegatten gegenseitig als Haupterben ein. Die Kinder sind enterbt. ( ausser Pflichtteil). Da geht es ums erben beim Tod des ersten Ehepartners

    3.) Der überlebende Partner ist an dieses Testament gebunden und kann es nicht einfach ändern. Die Kinder bekommen dann Ihr Erbe, wenn dieser überlebende Ehegatte auch stirbt.

    Die sind dann entweder schon im Berliner Testament einbezogen worden oder es tritt die Erbfolge in Kraft. Anwalt, weil ich nicht weiss, was drinsteht.

    Grüße, Skeptikerin

    Hallo an alle

    Ich bin hier so neu wie beim Geldanlegen auch und habe viele Fragen. Vielleicht ist wer so nett......

    Ich suche ein online Depot, da ich die Depotgebühren bei meiner VR Bank erfahren habe ( Letztes Jahr zum Coronafall angelegt). Alle haben nur einige Börsenplätze und einige Partner, deren Produkte ich kaufen kann. Sehe ich da was falsch oder bin ich wirklich eingeschränkt in der Auswahl meiner Kaufwünsche ( Fond, ETFs usw.) und Börsenplätze. Bei meiner VR Bank bekomme ich alles was ich will ( von den Preisen rede ich jetzt nicht) und von wo ich will. Manchmal braucht es wirklich nicht umsonst sein für exotische ETF oder z.B. chinesische Anleihen. Ich habe hier öfters gelesen, dass man vor einer Depotübertragung prüfen soll, ob die Depotinhalte beim neuen überhaupt handelbar sind. Oder gilt das nur für Schweitzer Aktien? Diese Frage wüsste ich gerne VOR dem Depotwechsel und finde nirgends nähere Auskünfte.

    Ich bin kein " Vieltrader" sondern ein Anleger .