Hallo zusammen,
ich habe folgende exemplarische Frage:
Person X betreibt ein Online-Portal und veröffentlicht darauf täglich journalistische Inhalte.
X verdient Geld, indem sie Werbung auf dem Portal vermarktet.
Das Finanzamt sieht diese Einnahmen als gewerblich an. X kann sich daher auch nicht bei der Künstlersozialkasse anmelden. Offiziell ist die journalistische Tätigkeit von X quasi nicht existent, obwohl sie 80% der Zeit ausmacht.
Ich frage mich, ob folgende Konstellation möglich wäre:
X behält ihr gewerbliches Unternehmen bei, meldet sich aber zusätzlich als freie Journalistin an.
Das Unternehmen vermarktet das Portal weiterhin = gewerblich.
X stellt ihrem Unternehmen monatlich eine Pauschale für journalistische Tätigkeiten in Rechnung und setzt diese als Ausgaben des Unternehmens ab.
Wenn X mehr als 50% ihrer Einnahmen über die journalistische Tätigkeit verdient, meldet sie sich bei der KSK an, die 50% der Sozialausgaben trägt.
Da das Unternehmen journalistische Tätigkeiten als Ausgabe absetzen kann, sinkt der Gewinn und damit die Höhe der Gewerbesteuer.
Ich frage mich, ob dieses exemplarische Beispiel grundsätzlich was taugt, oder ob ich da einem Denkfehler unterliege...