Strittig ist, ob das Anschaffungsdatum das Datum des Notarvertrags oder die "dingliche Überlassung" ist.
Habe bei 2 Steuerkanzleien nachgefragt. Die erste behauptet "Notarvertrag", die zweite "dingliche Überlassung".
Nun bin ich so klug oder dumm wie vorher.