"Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden."
-> Grundsätzlich nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich in der Regel auf das ganze Flurstück, unabhängig von der Nutzung. Anders ist das bei LuF."
Die Wald-Teilfläche auf dem Wohn-Flurstück muß ja meiner Meinung nach zu LuF gerechnet werden.
Die eigentliche Wohnbaufläche habe ich jetzt mit Zähler und Nenner angegeben.
Zähler = Wohnbaufläche , Nenner = Gesamtfläche des Flurstücks.
Die Wald-Teilfläche habe ich in der Erklärung mit dem Aktenzeichen der LuF angegeben,
und dort bei diesem Flurstück nur die Wald-Teilfläche.
Meiner Meinung nach ist es so richtig und wie es von den Machern der Formulare erwartet wird.