Beiträge von be21

    "Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden."


    -> Grundsätzlich nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich in der Regel auf das ganze Flurstück, unabhängig von der Nutzung. Anders ist das bei LuF."


    Die Wald-Teilfläche auf dem Wohn-Flurstück muß ja meiner Meinung nach zu LuF gerechnet werden.


    Die eigentliche Wohnbaufläche habe ich jetzt mit Zähler und Nenner angegeben.

    Zähler = Wohnbaufläche , Nenner = Gesamtfläche des Flurstücks.


    Die Wald-Teilfläche habe ich in der Erklärung mit dem Aktenzeichen der LuF angegeben,

    und dort bei diesem Flurstück nur die Wald-Teilfläche.


    Meiner Meinung nach ist es so richtig und wie es von den Machern der Formulare erwartet wird.

    Hallo Alexis,

    Du machst ziemlich lustige Formulierungen.


    "... sich mein Gesprächspartner in der Materie noch besser auskannte als in deutscher Telefongrammatik":)


    "Grundsteuerlich motivierten Besichtigungen allfälliger Amtspersonen ..." :)


    ich quäle mich im Moment noch rum, die Grundsteuererklärung richtig zu machen.

    es könnte sich auf lange Zeit auswirken, wenn man etwas falsch macht.

    MfG, Be21

    Jedem Aktenzeichen ist ein oder mehrere Flurstücke zugeordnet. Nur in den seltensten Fälle ist ein Flurstück rechnerisch aufgeteilt (meist Altfälle aus der ehemaligen DDR - da ging es nach der Wende recht wild zu).


    Bei jedem Aktenzeichen sind die zugeordneten Flurstücke in voller Höhe anzugeben.

    Es kommt meiner Meinung nach ziemlich oft vor, daß es auf einem Flurstück mehrere Teilflächen mit verschieden Nutzungen gibt.

    Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden.


    Mir hat jemand mitgeteilt, daß man die Gesamtfläche des Flurstucks eintragen muß,

    und die Teilflächen der verschieden Nutzungen mit Zähler und Nenner der Flurstücks-Fläche angeben muß.


    In der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks die Teilfläche der Wohnbaufläche,

    und in der Erklärung mit dem Aktenzeichen der Land-und Forstwirtschaft die Teilfläche des Waldes.

    Hallo,

    Es eilt ja mit der Grundsteuererklärung, habe aber noch folgendes Problem:

    Folgendes ist bei mir der Fall:


    Ich habe beim Finanzamt zwei Aktenzeichen:

    Eins für das Wohngrundstück

    Eins für "Stückländereien" (Land- und Forstwirtschaft)


    Auf dem Wohngrundstück ist ein Teil der Fläche Wald (Laubwald)

    Das steht in den Flurstücks-Daten, die man über die öffentliche Katasterkarte des Kreises abrufen kann.


    Wie muß das bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?


    Ist folgendes richtig:

    Bei der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks nur die eigentliche Wohnbaufläche angeben.

    Die Wald-Teilfläche auf dem Wohngrundstück in der Erklärung mit dem AZ der "Stückländereien" angeben.


    Ist das so richtig?


    Oder muß in der Erklärung mit AZ des Wohngrundstücks unbedingt die gesamte Fläche des Flurstücks angegeben werden?


    Wenn ich (in Elster) darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.


    Es würde mir sehr helfen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.

    Bernd

    Vielen Dank Kater.Ka für die Informationen, daß man es so machen kann.:thumbup:


    Also den ersten und den letzten NAV von 2019 in meine Steuer-Software "WISO SteuerSparBuch" eintragen.


    Die TFS berechnet das Programm wohl automatisch.


    "Sehr lange" ist vor 2009 oder vor 2018? Im ersten Fall wäre es steuerfreier Altbestand mit dem zusätzlichen Freibetrag von 100T€.


    Im Grundsatz ist es ein Problem, sofern nicht der Erwerb gegenüber dem FA sicher dargelegt werden kann.

    Die beiden Fonds von AllianceBernstein (früher ACM) wurden ab 1999 gekauft.

    Die Belege habe ich aber noch. Die wurden einem zu der Zeit noch per Post geschickt.


    Anders ist es bei dem Fonds von Columbia-Threadneedle.

    Die Anteile waren von 1999 bis 2018 in GB.

    Beim Brexit wurden die nach LUX und in einen anderen Fonds transferiert.

    (Also Verkauf und Kauf) (und das ohne meine Zustimmung)


    Wenn man die Anteile mal verkauft, wird es kompliziert werden, dem FA den Erwerb und die spätere Transferierung in das deutsche Depot darzulegen.


    be21

    Hallo,


    Seit langer Zeit habe ich Fonds in einem ausländischen Depot in Luxemburg (bei der Fondsgesellschaft).


    Früher haben die mir immer Ertragsbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen geschickt.


    Das tun sie jetzt nicht mehr.

    Sie geben mir keine Informationen über Erträge.


    Auch im Bundesanzeiger finde ich keine Informationen.


    Was sollte ich in die Einkommensteuererklärung eintragen :?:


    Die Vorabpauschale, die sich aus dem ersten und letzten Kurs des Vorjahres errechnet?

    Ist das richtig und korrekt?



    Sollte ich die Fonds in mein deutsches Depot übertragen lassen?

    Gibt es überhaupt noch irgendeinen Grund oder Vorteil, die Fonds in dem Depot in Luxemburg zu lassen?


    Wahrscheinlich würden bei der Übertragung die Anschaffungsdaten der Fonds nicht mitübertragen

    (Kauf liegt schon sehr lange zurück).

    Wäre das ein Problem?


    be21