men. Ich hätte in dem Verhältnis mein Haupteinkommen und würde mein Gewerbe nebenher bestehen lassen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Wie lange muss das Angestelltenverhältnis bestehen bis ich wieder meine vollständige selbständige Tätigkeit aufnehmen kann? Ich würde dann weiterhin bei der GKV bleiben wollen. Um dann in Vollzeit wieder mein Gewerbe weiterzuführen. BeTen Dank