Wie alt war der "Berater"? Bei MLP werden häufig Berufsfremde frisch angelernt und haben dementsprechend noch nicht so viel Erfahrung.
Mein "Berater" war 30 Jahre alt.
Wie alt war der "Berater"? Bei MLP werden häufig Berufsfremde frisch angelernt und haben dementsprechend noch nicht so viel Erfahrung.
Mein "Berater" war 30 Jahre alt.
Ich wurde von einem Berater von MLP beraten, falls Sie die Firma kennen. Haben Sie damit Erfahrungen gemacht? Es hört sich sehr plausibel an, was sie sagen, aber der Berater meinte halt das Gegenteil.
Ein Provisionsberater meinte kürzlich in einem Gesräch zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu mir, dass man auf keinen Fall seine Patientenakte einsehen sollte vor Abschluss des BUV-Vetrages, weil man sich dann im Leistungsfall der BUV darauf berufen könne, dass man irgendwelche Kleinigkeiten halt einfach nicht mehr wusste und es somit trotzdem zur Leistung kommt. Wenn man stattdessen die Akte anfordert - so meint er - würde die Versicherung von einem erwarten, dass man bei den Gesundheitsfragen im Vetrag auch alles angeben könnte, also würde dann im Leistungsfall die Zahlung der Versicherung vielleicht ausgeschlossen sein. (Die Einsicht in die Akte würde ja vermerkt werden, also wüsste die BUV dann auch, dass man sich die Akte angeguckt hatte)
Ich habe in Google aber Seiten gefunden, die das Gegenteil sagen, nämlich, dass man unbedingt in die Akte vor Vertragsabschluss gucken soll, um die Gesundheitsfragen definitiv richtig zu machen, damit die BUV im Anschluss sich der Leistungszahlung nicht widersetzen kann. Eine Quelle: https://www.bu-portal24.de/bu-vorerkrankungen.html
Was ist richtig?