Beiträge von VerraAlbert

    An JD,

    Ich bin Rentner und könnte als Arzt auf Honorarbasis dazuverdienen. Ich könnte den Arbeitseinsatz so steuern, dass ich monatlich nicht mehr als 450,-€ Honorar erhalte und nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeite. Ich habe natürlich kein Interesse daran, auf die spärlichen Honorareinkünfte Steuern oder Sozialabgaben zu leisten.

    Mir ist klar, dass dies bei einem "Minijob" so ist. Die Frage ist nun, ob "Honorareinnahmen" mit einem Minijob vereinbaren sind, oder ob etwa die Minijobregelung nicht für Einnahmen auf Honorarbasis gilt. Minijobs müssen ja irgendwo gemeldet werden, es gibt einen Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag in die Rentenkasse und führt -so glaube ich - 2% Steuern ab. All dies möchte mein Arbeitgeber sich sparen.

    Bestenfalls würde ich meine Honorartätigkeit gar nicht gegenüber dem Finanzamt oder sonstwo anmelden müssen.

    • Liebe/r Helfer/in,


      das könnte ein sehr guter Tipp sein. Hört sich an, als ob Sie viel fundiertes Insiderwissen haben. Ich bin derzeit 64 Jahre und 10 Monate alt und habe meine Berufstätigkeit auch aus Gesundheitsgründen vorzeitig beendet. Seit dem 1.9. beziehe ich aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung meine vorgezogene Rente. Von einer Mitgliedschaft bei der Dt. Rentenversicherung war ich während meiner gesamten Berufstätigkeit befreit. Da meine reguläre Altersrente bei der DRV frühestens in einem Jahr eintreten würde, blieben also nur noch zwölf Monate Zeit auch hier freiwillig einen Rentenanspruch zu erwerben.

      Meinen Sie, dies wäre machbar? Z.B. Mit einer Einmalzahlung des Mindestbeitrages ( womit ich- in der von Ihnen angegebenen Höhe- kein Problem hätte). Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass der daraus resultierende Rentenanspruch sehr gering wäre und mit diesem 1% der Gesamtrente wahrscheinlich nicht erreicht würde. Letztlich geht es mir darum, bei meiner gesetzlichen Krankenkasse die Grundvoraussetzungen zur Aufnahme in die KVdR nachweisen zu können.

      Ist der von Ihnen vorgeschlagene Weg rechtlich sicher, oder gibt es hier seitens der Krankenkasse einen Ermessensspielraum?

      Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe

    Im Artikel wird beschrieben, dass die 9/10 Regelung nach §5 Abs. 1.11 SGB V die Grundvoraussetzung zur Aufnahme in die KVdR ist. Gibt es weitere Grundvoraussetzungen? Spielt es eine Rolle, ob man eine gesetzliche Rente von der DRV erhält oder ob man Versorgungsbezüge einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bezieht?

    Freuen uns auf die Antworten!

    Alve