Erstmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen
Nein,
welchen Grund würdest Du denn sehen?
Meine erste Überlegung war das ein aktiver bAV Vertrag mit dem zusätzlichen Guthaben aus dem stillgelegten bAV Vertrag möglicherweise mehr Ertrag bringt als zwei bAV Verträge (einer aktiv, einer stillgelegt).
Wie hoch ist denn der Anteil, den Dein AG zuschießt? Wenn der AG-Zuschuss zu gering ist, würde ich mir die Frage stellen, ob ich überhaupt eine neue bAV abschließen würde!
Der AG gibt einen Zuschuss von 15% des umgewandelten Betrags.