Alles anzeigenDa du ausgezogen bist, musst du beim Verkauf aufpassen und die 10 Jahre genau einhalten. Es wird bei der 10 Jahres Frist taggenau gerechnet, also Datum notarieller Vertrag + mindestens 10 Jahre.
Einzige Ausnahme: Du verkaufst noch im Jahr der Trennung und hast in den letzten 2 Jahren vor dem Verkauf und im aktuellen Jahr darin gewohnt.
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Weiterhin ist wichtig, dass ihr beide als Käufer und Eigentümer im Grundbuch steht. Wenn nicht, dann vergiss die obigen Aussagen. Und vergiss auf jeden Fall die Idee jetzt einen Kaufvertrag abzuschließen, der erst 2023 in eine Zahlung mündet. Bei der 10 Jahres Frist wird von Datum Kaufvertrag bis Datum Kaufvertrag gerechnet.
Danke !
Das hatte ich schon befürchtet .... dann muss ich wohl doch die 10 Jahre zu Ende abwarten bevor ich aus dem Grundbuch rauskomme und damit auch aus den alten Kreditverträgen. Meine Partnerin zahlt seit Auszug alles alleine, aber offiziell stehe ich in allen damaligen Verträgen noch mit drin - daher hätte ich gerne Sicherheit gehabt,