Beiträge von ULRI

    Hallo,

    Das BGH-Urteil zu den ständigen Erhöhungen der Kontoführungsgebühren finde ich prima, damit wird den Machenschaften

    der Banken ein Riegel vorgeschoben, damit die nicht machen können was Sie wollen. Leiter hat das BGH mit der Ungültigkeitserklärung der verwendeten Klauseln, an dieser Stelle auf gehört weiter zu denken und die Situation herauf beschworen hat, das bei einer eventuellen nicht Zustimmung einer Kontoführungsgebühren Erhöhung eine Auflösung/Kündigung des langjährig bestehenden Kontovertrag auszulösen.

    Ich habe bereits 2 Scheiben von (16.07.21 u. 12.08.21) der Bank erhalten, mit der Aufforderung einer Zustimmung der Kontoführungsgebühren-Erhöhung, einmal bis zum 30.07.21 u. 27.08.2021. Diese eingeforderte Zustimmung erfolgte von mir nicht, somit wird der Inhalt der beiden Schreiben nicht wirksam.

    Meine Entscheidung beruht auf einer Sache nach "Treu u. Glauben" und einmal geschlossene Verträge können nur durch eine beiderseitige Willenserklärung geändert werden. Kommt diese nicht zustande, wäre dies kein Kündigungsgrund beider Parteien.

    Durch die Vorgehensweise der Banken in der Vergangenheit in Anbetracht er zu unrecht angewendeten Klauseln, hat eigentlich die jeweilige Bank einen Vertragsbruch gegenüber seinem Kunden begangen.

    Eigentlich hätte hier der Kunde die Bank kündigen können, da ein schwerwiegender Grund vorgelegen hat.

    Ich warte nun was dämnächst an Post von der Bank kommt od. auch nicht.

    Ich gehe mal davon aus, das die Banken ihre Kunden benötigt, um überhaupt weiter existieren zu können, denn im gesamten Wirtschaftsleben gibt es Abhängigkeiten.


    Was sagt Ihr dazu und welchen Standpunkt habt Ihr euch dazu gebildet und was gibt es noch an wirkungsvollen Rechtsmitteln und Argumente die man den Banken an der Kopf werfen kann.


    Weiterhin ist sehr misteriös, bei Zustimmung kann man ein Händy od. 1000,00 € gewinnen, haha lach;

    und wie kommt der Poststempel auf das Briefpapier, normalerweise ist er auf dem Briefumschlag? so ist dies eine DSGVO-Verletzung sonders gleichen.