Beiträge von Peusebio

    Noch eine Frage zum Alt-Bestand Habe einen ausländischen thessaurierenden Rentenfond im Bestand (geerbt). Ist der gesamte Kursgewinn bis 31.12.2017 steuerfrei?

    Übrigens, vielen Dank für die bisherigen Infos!


    Peusebio

    Habe schon nach einem konkreten Beleg gesucht. Die Schenkung liegt aber schon zu lange zurück und ich habe von den Kuponeinlösungen keine Belege mehr. Ich habe nur eigene Aufzeichnungen (excel-Datei) über meinen WP Bestand - Bank und Safe - für 2001. Ich fürchte, das wird nicht reichen.

    Hallo Kater.Ka,

    Die Fond-Papiere mit Zinskupons wurden mir 1995 (in Papierform für Tafelgeschäfte) geschenkt und 2010 ins Depot genommen. Den Anschaffungskurs oder das Anschaffungsdatum kenne ich natürlich nicht. Der Fonds war also vor 2009 in meinem Besitz.

    Reicht es nicht aus, wenn ich das belegen kann, um die Steuer zu vermeiden? Oder habe ich schlechte Karten?

    Ich habe in meinem Depot einen ausschüttenden Rentenfond, den ich vor 2009 geschenkt bekommen habe. Den Einstandskurs des Vorbesitzers kenne ich nicht. Bei Verkauf heute berechnet die Bank einen fiktiven Gewinn (Kurswert zum 31.12.2017 x 30% plus Gewinn nach 2018 ) als Basis für die Abgeltungssteuer.

    Nach meiner Kenntnis sind Kursgewinne von Alt-Bestands-Fonds jedoch bis 31.12.2017 steuerfrei zu stellen und zwar unabhängig davon, ob der ürsprüngliche Kaufpreis bekannt ist oder nicht.

    Was ist steuerlich korrekt und wie kann man gegebenfalls gegen das Procedere der Bank angehen?

    Bitte um Kommentar