und Vesting&Partner schreiben in ihrem Artikel dazu :
Kann ich Computer, Hardware, Software und Drucker dadurch sofort von der Steuer voll absetzen?
Durch die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf ein Jahr sind die digitalen Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software) sofort im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten absetzbar. Dies gilt selbst dann, wenn eine Anschaffung erst im Dezember des Jahres erfolgt oder kein geringwertiges Wirtschaftsgut vorliegt. Es erfolgt keine monatsweise Berechnung der Abschreibung. Die Anschaffungskosten sind nämlich nur dann monatsweise abzuschreiben, wenn die Nutzungsdauer über ein Jahr beträgt. Da laut neuem BMF-Erlass aber eine einjährige Nutzungsdauer vorliegt, sind die Anschaffungskosten nicht zu verteilen und dadurch voll im Anschaffungsjahr absetzbar (H 7.4 (Nutzungsdauer) EStH). Also eine Anschaffung von Computern für z.B. 12.000 € ist sofort absetzbar.