Beiträge von Mike.L._Fiedl

    Hallo,

    in Ihrem Finanztip "Pflichtteil im Erbrecht - Auch wer enterbt ist, hat Rechte" von Dr. Britta B. Schön schreiben Sie am Ende des ersten Kapitels:

    ".... Beispiel: Der Erblasser hat seinen Sohn als Alleinerben eingesetzt und seine Tochter enterbt. Die hat zwei Kinder. Der Anteil, den die Tochter eigentlich geerbt hätte, fällt jetzt nicht dem Bruder zu, sondern ihren beiden Kindern."

    Gilt dies so allgemein wie hier ausgedrückt, oder braucht es weitere Voraussetzungen? Muss der Sohn das Erbe ausschlagen? Müssen die Kinder (genau genommen Enkel) beim Amtsgericht Anspruch auf das Erbe erheben, oder ggfs auch vorsorglich ausschlagen (bei zu erwartenden Schulden)? Gibt es Fristen?

    Wäre dadurch nicht die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Erblassers in seinem Testament stark eingeschränkt?

    Schon im Voraus Danke für Ihre Kommentare und Erklärungen!

    MfG Mike