Beiträge von Il_Leone

    Vielleicht verstehe ich es nicht richtig oder ich habe mein Vorhaben falsch geschildert. Wenn ich die Ablösesumme in Höhe des Kapitalwertes nicht zahle, wird meine Pension um gut 400,- € gekürzt. Dieser Betrag wird auch dynamisiert, je nach Entwicklung des Lohnniveaus. Ich erhalte also knapp 5.000,-€ weniger Pension pro Jahr, steigend. Gleichzeitig muss ich natürlich Zinsen für den aufgenommenen Kredit zahlen. Dieser wäre aber nach < 20 Jahren getilgt.

    Wenn ich die Summe in ETFs anlege, müsste die Rendite doch mindestens 5% sein, damit es sich halbwegs lohnt, oder?


    Ich habe jetzt übrigens vom Finanzamt die Information, dass ich den Betrag als Werbungskosten geltend machen kann. Offen ist jetzt noch, ob ich, ähnlich eines Verlustvortrags, den Betrag auf die kommenden Jahre verteilen kann.

    Hallo zusammen und vielen Dank für Eure Überlegungen und Beiträge.

    Pantoffelheld hat ziemlich genau den Punkt mit seinen Fragen getroffen, nun brauchen wir "nur" noch die Antworten ;-).

    Zu Frage 3 bzw. 0: Meine Versorgungsbezüge werden ab dem ersten Bezugsmonat um den Betrag x aus dem Versorgungsausgleich gekürzt und dynamisch bei Versorgungs-(Pensions-)anhebungen ebenfalls erhöht. D.h., dass der Betrag, um den gekürzt wird, mit der Zeit ansteigt.

    Die einmalige Ablösezahlung soll also nicht "nur" steuerlich einen Vorteil bringen, sondern auch verhindern, dass im Verlauf der Abzug nicht steigt bzw. erst gar nicht abgezogen wird. Ich also die vollen (steigenden) Versorgungsbezüge erhalte.

    Ist das nachvollziehbar ausgedrückt?

    Danke für die Rückmeldung, doch darum geht es m.E. nicht. Im Versorgungsausgleich aufgrund der Scheidung zahle ich als Ablösebetrag eine Einmalsumme an den Versorgungsträger, der im Gegenzug, beim Renteneintritt meiner Ex-Frau, einen monatlichen Betrag ergänzend zur eigenen Rente meiner Exfrau auszahlt.

    Dir Frage ist, ob ich diese Einmalzahlung an den Versorgungsträger als Sonderausgaben geltend machen kann.

    Guten Morgen zusammen,


    im Rahmen meiner Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser hat zur Folge, dass meine Versorgungsbezüge um den Betrag von x,- € je Monat ab dem Moment gekürzt werden, ab welchem ich Versorgungsbezüge erhalte.


    Der errechnete Kapitalwert dieses Versorgungsausgleichs beträgt y,- € und könnte von mir in einer einmaligen Ablösesumme an die BANST-PT gezahlt werden. In der Folge würde ich die monatlichen Versorgungsbezüge ungekürzt erhalten.


    Meine Frage lautet nun: Kann ich diese Ablösesumme, die ja letztlich meiner Alterssicherung dient, steuerlich z.B. als Sonderausgaben geltend machen, im Idealfall verteilt auf mehrere Jahre?


    Mein Gedanke dabei ist, dass ich den Betrag y,- € aus versteuertem Einkommen aufbringe und später die ungekürzten Versorgungsbezüge voll versteuern müsste. Insofern doch eine „Doppelbesteuerung“ vorliegt. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Freue mich auf erhellende Beiträge


    Viele Grüße aus Berlin

    Peter