Hallo nochmal,
Erst mal danke an Manuel1980, dass du deine Telefonate mit Check24 geteilt hast. Solltest Du Rückmeldung bekommen, was dabei raus gekommen ist, freuen wir uns über weitere Berichte von Dir.
Aus sehr nahestander Quelle, die bei einem Grundversorger arbeitet, weiß ich: die DEP hat ja bisher nur Gewerbekunden versorgt und - Auf deren Website auch zu lesen - erst seit Frühjahr 2021 Privatkunden versorgt. Natürlich wäre es interessant zu wissen, ob nur für Privatkunden die Belieferung deutschlandweit eingestellt wird, oder für alle.
Ein Abzug der Grundgebühr in voller Höhe für Oktober ebenso wie ein anrechnen des gesamten Startmonats darf die DEP von Rechtswegen nicht, dies muss in der Schluss Abrechnung korrigiert sein und zuviel gezahltes erstattet werden.
Die nahestehende Quelle sagt ebenfalls, dass ein Rechtsstreit voraussichtlich sehr mühsam sein kann. Vor allen Dingen ein Rechtsstreit, der darauf ausgerichtet ist, weiterhin von der DEP versorgt zu werden. Die DEP ist kein Grundversorger und somit nicht in der Pflicht, die Versorgung aufrecht zu erhalten, sie sind lediglich Wiederverkäufer.
Was mich stutzig macht, sind die jüngsten Kundenbewertungen bei Check24 vom 16.9., die zum reibungslosem Anbieterwechsel fünf Sterne vergeben.
Außerdem fehlt mir in der Kündigung die Aufforderung, den Zählerstand zum Kündigungstag zu übermitteln damit dieser in der Schulssrechnung berücksichtigt werden könne.
Ach ja, eins noch: wenn ihr einen höheren Zählerstand abgebt, wird dies grundsätzlich nicht überprüft. Es gibt keine Messmethoden seitens der Grundversorger, die den laufenden Verbrauch misst. Nur sollte der Verbrauch nicht höher angegeben werden als der, der bei einem Gaszählerwechsel auf der Uhr stehen würde. Spätestens dann fliegt der Schmu dann auf.