Gas-Liefervertrag "voltera RegioExtraGas.04", Kunden-Nr.: xxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihr Schreiben, das ich am 19.10.21 erhielt. In diesem Schreiben kündigen Sie für den 1.12.21 eine Erhöhung des Arbeitspreises für Gas von etwa 50% (bezogen auf den bisherigen Preis) an. Ich darf darauf hinweisen, dass der Vertrag erst vor ca. 3 Wochen mit einer einjährigen "Preisgarantie" abgeschlossen wurde (Zitat: "Mindestens 12 Monate Preisgarantie ab Vertragsabschluss"). Sie werden verstehen, dass ich darüber einigermaßen irritiert bin. Ich erwarte daher, dass der vor 3 Wochen zwischen uns geschlossene Versorgungsvertrag beidseitig für die Dauer der Mindestlaufzeit zu den ursprünglich vertraglich vereinbarten Konditionen erfüllt wird!
Ich frage mich, auf welche Preisbestandteile sich Ihre "Preisgarantie" bezieht? In der Regel bezieht sich die Preisgarantie bei allen Versorgern zwar nicht auf die gesetzlich geregelten Steuern und Abgaben, die auf die Energiekosten anfallen und auf die der Versorger keinen Einfluss hat, sehr wohl jedoch auf die Kosten, die im Bereich der Beschaffung, des Wettbewerbs und daher des unternehmerischen Risikos liegen. Es ist in höchstem Maße irreführend, dass dieses Risiko von Ihnen trotz des Versprechens einer "Preisgarantie" auf den Kunden abgewälzt werden soll. Vielleicht können Sie hier für etwas Aufklärung sorgen!?
Als Hinweis: Der von Ihnen geforderte Arbeitspreis läge ab dem 1.12. um mehr als 50% über dem derzeit bei meinem örtlichen Grundversorger, den Stadtwerken Hannover, erhältlichen Basistarif für Gas, der dort ebenfalls mit einer "echten", einjährigen Preisgarantie erhältlich ist.
Freundliche Grüße, ..... .....