Beiträge von fipsy

    Hallo!


    Als DEP-Geschädigter Gaskunde (siehe hier: Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?) war ich gezwungen, Ende September einen neuen Gas-Liefervertrag abzuschließen. Diesmal mit Voltera. Mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und 12 Monaten Preisgarantie. Schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss flattert mir nun ein Brief ins Haus, in dem mir eine Erhöhung des Arbeitspreises um 50% zum 1.12.21 angekündigt wird. Mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Von Preisgarantie kein Wort mehr. Wenn ich nun in die AGB schaue, nimmt sich das Unternehmen dort tatsächlich Preisanpassungen nach Belieben heraus. Egal ob sich Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelte oder Bezugspreise ändern, in jedem Falle darf das Unternehmen die Endkunden-Preise ändern. Was hat das dann bitte noch mit einer Preisgarantie zu tun?


    Gibt es andere, die gerade das selbe erleben? Kann ein Unternehmen mit einer Preisgarantie werben und dann einfach nach Belieben die Preise erhöhen? Wälzt das Unternehmen hier einfach jegliches, unternehmerisches Risiko auf den Kunden ab? Was sagt ihr dazu?


    Gruß, Volker

    aber dennoch haben wir einen Vertrag unterschrieben der keine feste Laufzeit hatte, sondern haben auf gut Glück gehofft. Bzw uns von der Preisgarantie blenden lassen. Aber es stand nirgends das wir 1jahr Vertragslaufzeit haben.

    Das wäre auch völlig wumpe gewesen, wie du an mir siehst: Ich habe zum 2.10. einen neuen Vertrag bei Voltera abgeschlossen, der eine Laufzeit von 12 Monaten hatte und eine ebenso lange Preisgarantie. 3 Wochen nach Abschluss wird mir nun der Arbeitspreis um 50% erhöht und mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Laufzeiten und Preisgarantien sind also nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Die DEP hätte also wie Voltera auch eine feste Laufzeit vereinbaren und dann einfach die Arbeitspreise um 1000% erhöhen können - mit Sonderkündigungsrecht, wie es Voltera nun macht.


    Nach den neuesten Erfahrungen mit Voltera muss ich nun sagen, dass die DEP ja sogar noch höchst anständig war. Die hat nicht einfach nachträglich die Preise erhöht, sondern gekündigt. Und ich habe auch keine Lust, alle 3 Wochen meinen jeweils neuen Gasanbieter zu verklagen. Und dieser ganze Mist geht mir mittlerweile auch mehr als gehörig auf den Senkel. Ich habe besseres zu tun, als mich jeden Monat um 2 Unternehmen zu kümmern, von denen ich über den Tisch gezogen oder abgezockt werde. Und so wird es sicher den meisten von uns gehen, die keine eigene Anwaltskanzlei betreiben. Und die Politik lässt uns alle im Regen stehen...


    TrixieSonnenschein: Wie du an der Sache mit Voltera siehst, kommen Unternehmen offenbar sogar schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss mit den für ein Jahr vereinbarten Preisen in Schieflage...

    Es kommt jetzt aber noch lustiger: Gerade eben schaue ich in den Briefkasten und habe einen Brief von meinem neuen Gasanbieter, bei dem ich seit 2.10.21 bin. Wie einige andere hier auch, bin ich zu Voltera gewechselt. Dort kostete die kWh etwa 6,5 ct mit einer vertraglich vereinbaren Preisgarantie von 12 Monaten (steht im Vertrag). Jetzt wird mir aber einfach eine Preiserhöhung auf 9,62 ct/kWh zum 1.12.21 angekündigt. Und mir ein sofortiges Sonderkündogungsrecht eingeräumt. So kann es ja wohl nicht weitergehen! Ich bin noch keine 2 Wochen beim neuen Anbieter. Der Ärger ist also keineswegs vorbei, sondern setzt sich bei den nächsten Anbietern offenbar fort! Und es zeigt auch, wie berechtigt meine Forderung in der vorletzten Mail ist, dass es mit solchen Vertragskonditionen und -konstruktionen nicht weitergehen kann.


    Dafür sollte wohl der nächste Thread zum Thema "Voltera" geöffnet werden.

    [..] und brauchst dein Gas für den Spanferkel- oder Ochs am Stück- Grill :D


    Pass auf dass der Messstellenbetreiber nicht den Zählerstand nachkontrolliert

    Genau. Und für den abendlichen Heizpilz auf der Terrasse - der Sommer war ja bei uns recht kühl.


    Der Messstellenbetreiber kann gerne gucken kommen. Ich versuche im Leben ja stets vorausschauend zu handeln. :) Aber dem wird es eh ziemlich egal sein, denn er hat seine Durchleitungsentgelte ja erhalten.

    Ich erhielt heute auch meine Rechnung. Ich war von Anfang April bis Anfang Oktober Kunde. Es wurden sechsmal 60 Euro eingezogen und ich habe zum 25.10.21 ganze 12 Euro nachzuzahlen. Macht also insgesamt 372 Euro für knapp 9.200 kWh. Ich habe halt sehr viel verbraucht im Sommer bei dem günstigen Preis. :P So komme ich nun auf einen Gaspreis von 3,3 bis 3,7 ct/kWh, je nachdem, welchen realistischen Grundpreis man ansetzt (zwischen 12 und 5 Euro). Das ist ein akzeptabler Preis, bezogen auf die damals am Markt erhältlichen Konditionen. Der Schaden ergibt sich eher dadurch, dass ich nun in der Hochpreis- und Hochverbrauchs-Phase zu einem Anbieter wechseln musste, bei dem die kWh fast das Doppelte kostet, was aber immer noch unter den derzeitigen Beschaffungskosten am Spotmarkt liegt. Mal sehen, wann die nächsten Anbieter daher den Bach runtergehen.


    Die Frage ist eher, ob in einem derart volatilen Markt, wie er sich (nicht zuletzt durch eine total versemmelte "Energiewende" :cursing:<X) entwickelt hat, solche Finanzierungsmodelle mit monatlichen Durchschnittpreisen, die sich aus einem theoretischen Jahreverbrauch ergeben, überhaupt noch haltbar sind. Dieses Konzept basiert auf einem weitgehend gleichbleibenden Energiepreis. Bei stark schwankenden Preisen, wie wir sie mittlerweile haben, ist es nicht mehr tragbar. Weder für Anbieter, noch für Verbraucher. Denn es führt zu massiven Benachteiligungen einer Seite. Das muss wohl die Diskussion der Zukunft sein. Denn so kann es keinesfalls weitergehen! Es bringt wenig, über vergossene Milch zu weinen, so traurig es auch sein mag. Aber der Drops ist gelutscht. Egal, ob und was Gerichte da noch urteilen werden.

    Wenn es wirklich eine Betrugsmasche ist oder sein soll und dieses Unternehmen mit dieser Masche so einfach das ganze durchziehen.

    Zweifel ich an unserem Rechtssystem

    Willkommen im Club! Bei mir haben sich diese Zweifel schon vor mindestens 20 Jahren in eindeutige Gewissheit gewandelt. Spätestens seitdem ich mehrmals wegen Abbuchungsbetruges vom Konto meines Vaters bei der Polizei war und dort wie ein "Störenfried" behandelt wurde. Aussage: "Wegen so einer Sache kommen sie zu uns? Da kommt doch eh nichts bei raus!". Kurz später kam grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft immer der Bescheid über die Einstellung des Verfahrens. Und das, obwohl die Polizei einmal sogar ermitteln konnte, wer mit dem Geld vom Konto meines Vaters eine Versicherung für eine Weltreise abgeschlossen hatte. Später hörte ich dann einen Bericht im Fernsehen, wo andere Geschädigte von ähnlichen Erfahrungen bei ihren Polizeibesuchen erzählten. Das Problem ist eine weit verbreitete LMAA-Einstellung bei Justiz und Polizei: Was mir nicht selbst einen Nutzen bringt, das nervt nur.

    Aber (fast) niemand käme als Unternehmer auf die Idee, von den Kunden nachträglich Geld zu fordern, weil er sich bei Vertragsabschluss verkalkuliert hat.

    Aber sehr wohl dann, wenn der Vertrag und die Zahlungsmodalitäten unter der Voraussetzung abgeschlossen wurden, dass der Vertrag für mindestens ein Jahr besteht und Zahlungen für 12

    Monate avisiert wurden. Das nennt man dann Treu und Glauben.

    Abgesehen davon ist man (= Verbraucher) in/durch alle Energielieferträge verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Falsche Angaben sind Vertragsbruch - gegenüber altem und neuem Versorger.

    Ja, alles schöne Theorie. Wie man es dreht und wendet, letztlich bleibt es bei dem Spruch, den mir vor 40 Jahren mein Fahrlehrer immer gesagt hat: "Man darf alles machen, man darf sich dabei nur nicht erwischen lassen". Zu deutsch: Man kann alle und jeden betrügen, es darf nur nicht nachweisbar sein. Nach genau diesem Prinzip hat ja auch die DEP gehandelt. Es ist auch das Lieblingsprinzip der Politik. Und im Grunde handelt vermutlich mindestens ein Drittel aller Unternehmen nach diesem Prinzip. Unterstützt von zahlreichen parteiischen Gerichten (allen voran das dafür bekannte und berüchtigte Landgericht Hamburg). Der Glaube an Rechtsstaat und Demokratie basiert lediglich auf einem Mangel an Information, wie ich schon lange gerne zu sagen pflege. Letztlich besch... jeder jeden und keinen interessiert es, solange er damit kein Geld verdienen kann.

    Noch ergänzend: Mal angenommen, es wäre genau umgekehrt gewesen: Wir hätten den Vertrag zum Winter auf ein Jahr abgeschlossen und als Kunde nach 6 Monaten gekündigt, obwohl wir bereits 100% des für das ganze Jahr veranschlagten Gases abgenommen hätten. Dann hätte der Lieferant einen riesigen Schaden, weil er von uns nur die Grundgebühren für 6 Monate erhalten hätte, aber die Leistung für ein volles Jahr hätte erbringen müssen. Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?

    Betrug liegt nur dann vor, wenn man sich selbst auf Kosten eines anderen einen persönlichen Vorteil verschafft. Dies ist aber nicht der Fall, wenn man auf der Basis eines Jahresverbrauchs und einer Belieferungszeit von 6 Monaten die Hälfte dieses Jahresverbrauchs angibt und abrechnen lässt. Dann entsteht weder für den Lieferanten noch für den Kunden ein finanzieller Schaden. Denn ich habe dann im Voraus für ein Produkt bezahlt, von dem sich ein Teil lediglich noch beim Lieferanten befindet und mir noch nicht geliefert wurde. Nichts anderes ist eine Vorauszahlung beim Gas, die hier ja stattgefunden hat. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass ein Kunde in Vorleistung tritt, also mehr zahlt, als er erstmal bekommt. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages müssen dann die beiderseits erbrachten Leistungen allerdings aufgerechnet, oder der noch fehlende Teil nachgeliefert werden, genauso wie bei der Rückgabe einer Ware. Es ist nicht zulässig, dann den bereits gezahlten Teil einfach einzubehalten. Ebenso wie in den Wintermonaten auch der Lieferant in Vorleistung treten kann. Ist eigentlich völlig logisch.

    Der Artikel ist nicht besonders geistreich - es wird suggeriert als hätte man einen Preis von 1 cent die KWh Stunde vereinbart als könnte der Preis nicht haltbar sein. Ein Preis von 1 cent die KWh wäre unter keinen Umständen haltbar gewesen. Dieser steht freilich in Zusammenhang mit dem individuell jahresverbrauchsabhängig bestimmten Grundpreis. Zudem wird die Frage nach der Kündigungsfrist gar nicht kritisch hinterfragt.

    Nicht nur das. Auch die Aussage des Anwalts, man würde vor Gericht sicher Schiffbruch erleiden - und das ohne jede Begründung - ist hanbebüchen! Er würdigt mit keinem Wort eine durch zahlreiche Belege zu vermutende, arglistische Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluss und die Tatsache, dass das Unternehmen de facto im Voraus Wucherpreise für eine quasi nicht erbrachte Leistung kassiert hat. Dies sind Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall zu würdigen wären. Auch wenn es nur auf einen Vergleich hinausläuft, müsste vom Gericht zumindest ein halbwegs realistischer Marktpreis für die erbrachten Leistungen zugrunde gelegt werden, was ja derzeit nicht der Fall ist. Derzeit wurden die Kunden ja belegbar mit völlig unrealistischen Gesamtpreisen übervorteilt, die bei Vertragsabschluss auch nicht absehbar waren. Es wurde also für eine nur sehr geringe Leistung ein völlig überhöhter Gesamtpreis kassiert, was für den Kunden vorher nicht erkennbar war.


    Ein GUTER Anwalt wäre also gefordert und noch besser: Ein Anwalt, der bereit wäre, ein Musterfeststellungsverfahren für uns alle zu führen. Dass jeder für sich selbst klagt, wäre Unsinn!

    Das ist leider aus betriebswirtschaftlicher Sicht ziemlicher Unsinn und wird deshalb auch nicht möglich sein.

    Nö, vor Jahren gab es noch massenhaft Strom- und Gastarife, die keine Grundgebühr hatten oder diese lag nur bei 2-4 Euro im Monat. Trotzdem waren die Verbrauchspreise sehr niedrig. Betriebswirtschaftlich ist das also kein Problem, es ist nur aus der Mode gekommen, weil man heute noch vielfach geldgieriger ist, als früher. Früher hatten wir mal soziale Marktwirtschaft, dann freie Marktwirtschaft, dann Kapitalismus und jetzt Manchester-Kapitalismus. Ist zwar verfassungswidrig, aber wen interessierts...

    Bei NDR Info wurde heute auch darüber berichtet: NDR Info


    Was die Frau vom Verbraucherschutz erzählt, halte ich aber für falsch, da die Kunden durch zahlreiche Äußerungen des Unternehmens bei Vertragsabschluss von einer Belieferung über 12 Monate ausgehen mussten. Die Willenserklärung des Kunden ist also unter der Annahme falscher Voraussetzungen erfolgt, was einen Widerruf rechtfertigt. Hätte die Frau vom Verbraucherschutz recht, so wäre dies künftig ein absoluter Freibrief für jede Form von Betrug bei langfristigen Lieferverträgen. Es gibt nur eine Möglichkeit, sowas künftig zu verhindern: Ein Verbot von Grundgebühren bei Energielieferverträgen. Die Grundgebühr muss künftig in die Verbrauchspreise eingerechnet werden. Dann gibt es solche Probleme nicht mehr, denn dann sind die beiderseits erbrachten Leistungen zu jedem Zeitpunkt exakt feststellbar. Ist zwar ein Nachteil für Leute, die sehr viel verbrauchen, macht die Sache aber endlich transparent.

    Ich hatte auch daran gedacht, die Abschläge zurückzubuchen, wenn ich keine Antwort auf meine hier gepostete Mail erhalte. Da ich aber 2 Tage später die allgemeine Standardmail von DEP erhielt, hatte ich darauf verzichtet, da sie ja zumindest in Teilen meiner Aufforderung nachgekommen waren.


    An deiner Stelle würde ich ihnen mitteilen, dass du absolut zahlungswillig bist, aber aus Gründen der Schadensbegrenzung auf die Schlussrechnung wartest, bevor du deren Forderungen begleichst.


    Ich sehe derzeit eigentlich nur drei praktikable Lösungen, um einen finanziellen Schaden halbwegs abzuwenden:

    - Überhöhten Verbrauch angeben (mit allen möglichen Folgen, die oben schon genannt wurden), oder:

    - Nach den oben genannten Formeln eine neue Grundgebühr für die tatsächliche Lieferdauer zusammen mit dem tatsächlichen Verbrauch berechnen und diese dann mit den offenen Forderungen verrechnen, und/oder:

    - Einen möglichen Rechtsweg beschreiten, der langwierig und evtl. mit weiteren Kosten verbunden und dessen Ausgang zudem völlig ungewiss ist.

    Es bleibt uns allen doch wirklich nichts anderes übrig, als sich rechtlich beraten lassen, Aufsichtsbehörden einzuschalten ode die Schlichtungsstelle anzurufen.

    Für mich stellt sich eher auch die ganz grundsätzliche Frage, ob aufgrund solcher Erfahrungen und halbseidener "Geschäftsmodelle" das Prinzip der Berechnung von verbrauchsabhängigen Monats-Gebühren auf Basis eines Ganzjahresverbrauchs überhaupt noch tragbar ist. Denn es verpflichtet den Kunden in den verbrauchsarmen Monaten u.U. zu einer Vorleistung (und auch den Lieferanten in den verbrauchsstarken Monaten u.U. zu einer Vorleistung). Sollte dieses Prinzip vorsätzlich für betrügerische Zwecke missbraucht werden (was man hier zumindest vermuten kann), ist eine solche Zahlweise eigentlich nicht mehr tragbar. Die Regulierungsbehörde sollte sich mit dieser Sache daher auch aus grundsätzlichen Erwägungen auseinandersetzen.

    Allerdings wie schon mehrfach geschrieben,besteht da natürlich das Restrisiko das die dann den "Jahresverbrauch" nach oben anpassen und man somit nochmehr Grundpreis zahlen soll.

    Das glaube ich nicht, da im Vertrag die Grundgebühr nicht als verbrauchsabhängig angegeben ist. Sie ist somit fester Vertragsbestandteil und kann nicht nachträglich verändert werden. Schlau wäre es daher gewesen, von Anfang an deutlich weniger Jahresverbrauch anzugeben. Aber ich habe damals wirklich nicht damit gerechnet, von denen übervorteilt zu werden.


    Wie gut, dass ich mir aufgrund des geringen Gaspreises diesen Sommer einen Heizpilz für den Garten angeschafft habe, der jeden Abend lief, wodurch ich nun schon die Hälfte meines Jahresverbrauchs erreicht habe. :D Der wird natürlich zum 1.10.21 auf Dauer abgeschaltet.

    Und bei DEP handhabe ich es so. Ich hole mir die letzten beiden Buchungen nicht zurück. Ich rechne mir den ursprünglich angesetzten Jahresverbrauch runter auf die Monate die ich bei DEP war. Und den Verbrauch gebe ich an. Dann bin ich DEP nichts schuldig und die mir auch nicht.

    Das kann aber dazu führen, dass der neue Anbieter dir einen exorbitanten Abschlag berechnet, weil er dann einen gewaltigen Jahresverbrauch prognostiziert. Ich sollte jetzt z.B. beim neuen Anbieter 141 Euro monatlich bezahlen, obwohl 98 realistisch waren. Ein Anruf hat die Sache geklärt und ich zahle nun 98. Es zeigt aber, dass falsch angesetzte Verbrauchsangaben problematisch sein können und man dann auf die Kulanz des neuen Anbieters angewiesen ist. Dennoch sehe ich dein Vorgehen in diesem Fall als eine Art "Notwehr" an, zumal es niemanden übervorteilt und nur Zahlungsgerechtigkeit herstellt.

    direkt von der Seite der DEP: https://www.deutsche-energiepool.de/

    Die selbe Antwort erhielt ich übrigens von der DEP auf meine ganz oben zitierte Mail ebenfalls.


    Ich bin zum 2.10.21 zu Voltera gewechselt. Da man bei denen auch eine Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen kann, war dies möglich. So falle ich dann nicht vorübergehend in den Grundtarif des örtlichen Versorgers zurück. Bei DEP zahlte ich rund 60 Euro, beim neuen Anbieter nun 98 Euro. Ein deutlicher Unterschied, aber angesichts der gewaltigen Preissteigerungen auf dem Erdgasmarkt noch akzeptabel, zumal es ein Jahr Preisgarantie, nach einem Jahr 15% Rabatt auf den Jahresverauch und einen Sofortbonus von 100 € für Neukunden gibt. Ist so ganz okay, wenn auch nicht überragend. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich vor einigen Jahren noch 3,7 ct/kWh gezahlt habe. Bei 8 Euro Grundgebühr. Und vor dem Hintergrund, dass es keinerlei Knappheit bei den Gasreserven gibt. Die Verknappung ist künstlich erzeugt, um die Preise zu treiben und vermutlich auch aus politischen Gründen.

    Da jemand hier nach dem genauen Wortlaut des Gasliefervertrages der DEP fragte. Hier ist er:
    Allgemeine Geschäftsbedingungen DEP Privat Best.pdf


    Auch aus Punkt 6.4 der AGB ergibt sich übrigens die Annahme einer Belieferung über 12 Monate:

    Zitat

    6.4 Der Kunde leistet -beginnend mit dem ersten Liefermonat- monatlich zum Ersten eines Monats zwölf gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Jahresverbrauchsabrechnung. Die Höhe der voraussichtlichen Jahres-Abrechnungssumme wird von der DEP nach billigem Ermessen festgelegt. Die DEP wird dem Kunden die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen rechtzeitig mitteilen.


    Die Belieferung über mindestens ein Jahr hinweg ist also auf mehrfache Weise für den Kunden naheliegend und daher auch die Vertragsgrundlage auf der der Kunde seine Willenserklärung nach Treu und Glauben abgibt. Wird seitens des Verwenders einseitig davon abgewichen, basierte die Willenserklärung des Kunden auf falschen Annahmen, die Vertragsgrundlage ist entfallen und muss neu verhandelt werden.