Beiträge von fipsy

    Es ist gut, dass wir hier die Grundgebühren für unterschiedliche Verbrauchsmengen sammeln! Bitte schreibt hier alle Euren Jahresverbrauch und eure Grundgebühr rein! Dann werde ich versuchen, eine mathematische Formel für die verbrauchsabhängige Grundgebühr zu ermitteln. Diese kann dann jeder zur Berechnung der Grundgebühr auf der Basis seines tatsächlichen Verbrauchs heranziehen. So wird keiner übervorteilt. Weder die DEP, noch ihr als Kunde.

    Zu eurer Kenntnis. Ich habe auf das Kündigungsschreiben der DEP mit folgendem Text geantwortet. Ich denke, er ist für beide Seiten fair und sollte auch vor Gericht bestand haben:


    Dies heißt für mich, ich habe an den Netznutzer bezahlt, hat dieser die Zahlungen nicht weitergeleitet, ist das nicht mein Problem.

    Da steht aber nur, dass der Netznutzer das Geld zahlen sollte. Wer es zahlen muss, wenn der Netznutzer es nicht zahlt, bleibt offen. Ich bekam jedenfalls vor 15 Jahren ein Schreiben von Enercity Netz, in dem ich zur Zahlung der Netzdurchleitungsentgelte aufgefordert wurde (habe ich noch hier liegen). Und ich war damals nicht der einzige. Vielleicht wurde das Gesetz aber auch geändert? Ist zu erkennen, wann es letztmalig geändert wurde?

    Allerdings weiß ich nicht ob die Variante mit dem großzügigen hochrechnen der verbrauchten Menge ratsam ist,da die Grundgebühr scheinbar prozentual ja auch steigt bei mehr Verbrauch.

    Was ist der richtige Weg ?

    Ob das zurückbuchen des abschlages der richtige Weg ist oder ob man dadurch noch mehr Probleme bekommt ??‍♂️

    Da du kein Jahr Kunde warst, kann keiner eine Hochrechnung für ein Jahr anstellen, da niemand weiß, wie dein Verbrauch sich weiter entwickelt hätte. Solange du also bisher nicht den angegebenen Jahresverbrauch überschritten hast, sollte das kein Problem sein. Und hast du ihn bereits überschritten: Glückwunsch, denn dann hast du keinen Schaden!


    Bucht man zurück, könnte irgendwann ein Inkassobüro ins Spiel kommen. Aber mit hohen, zusätzlichen Kosten wäre wohl erstmal nicht zu rechnen. Denkbar ist aber, dass die DEP schon jetzt alle Forderungen vorsorglich an ein Inkassounternehmen verkauft hat. Da sie in betrügerischer Absicht handeln, ist mit allem zu rechnen, auch mit dem Zurückhalten der Netzdurchleitungsentgelte. Dazu weiter unten mehr.


    Nun wäre es eventuell hilfeich zu wissen, wie eure/unsere Grundpreise (GP) für unterschiedliche, prognostizierten, Mengen aussehen.

    Bei mir 47,24 für ca. 15.200 kWh.


    Ich hätte den Wechsel nicht vorgenommen, wenn ich gewusst hätte, dass der Vertrag nur 1/2 Jahr läuft.


    Sehr ärgerlich. Ich hatte bis dato check24 ebenfalls für seriös gehalten - daran habe ich jetzt echte Zweifel.

    Keiner hätte den Vertrag dann wohl abgeschlossen. Ich habe ihn über Verivox abgeschlossen. Es sind also alle Vergleichsportale betroffen, nicht nur check24.


    Nun aber noch ein mögliches Horror-Szenario: Was ist, wenn DEP den lokalen Netzbetreibern die Netzdurchleitungsentgelte vorenthalten hat? Das wäre nichts neues, das hatte ich schonmal im Strombereich vor etwa 15 Jahren. Da kam dann der lokale Netzbetreiber und sandte mir eine Rechnung über die säumigen Durchleitungsentgelte. Das könnte hier durchaus auch noch auf uns zukommen und würde den Schaden zusätzlich immens vergrößern! Denn laut Gesetz ist der lokale Netzbetreiber der Gläubiger für die Netzdurchleitungsentgelte, und ihr seid persönlich der Schuldner, der für die (Nicht-)Zahlung haftet! Und das, obwohl ihr die Durchleitungsentgelte in treuem Glauben an euren Versorger gezahlt habt. In der Hoffnung, dass dieser sie brav an den lokalen Netzbetreiber weiterleitet. Wenn er dies aber nicht tut, seid ihr die Gelackmeierten! Das wissen nur wenige. Warum das Gesetz so gemacht wurde und trotz häufigen Missbrauchs nie geändert wurde, weiß niemand. Vermutlich wurde das Gesetz so von den Lobbyisten der Energiewirtschaft geschrieben, um den Betrug zu erleichtern. Und die Politik findet das scheinbar gut.


    Insofern kann es also durchaus sinnvoll sein, den Schaden durch eine Lastschriftrückgabe schon vorsorglich zu begrenzen. Denn wir wissen derzeit nicht, was noch auf uns zukommt.


    Fragt lieber mal vorsorglich bei Eurem Netzbetreiber an, ob dieser die Durchleitungsentgelte von der DEP für euren Anschluss erhalten hat! Ich werde das morgen machen, heute ist es leider schon zu spät.

    Zitat
    Arglistige Täuschung (Gabler Wirtschaftslexikon):

    Vorsätzliches Hervorrufen, Bestärken oder u.U. auch Bestehenlassen von falschen Vorstellungen eines anderen in dem Bewusstsein, dass dieser Irrtum für die Willenserklärung des anderen bestimmend ist. Der Getäuschte kann die Willenserklärung, zu der er durch die arglistige Täuschung bestimmt worden ist, anfechten (Anfechtung). Dies gilt auch dann, wenn die arglistige Täuschung nicht von dem Erklärungsgegner (Vertragspartner), sondern von einem Dritten verübt worden ist, aber der Gegner die Täuschung kannte oder aus Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 123 BGB).

    Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Getäuschte die Täuschung entdeckt (§ 124 BGB).


    Das trifft es doch zu 100%. Es wurde nicht zuletzt durch die abgegebene Preisgarantie von einem Jahr die falsche Vorstellung bei den Kunden geweckt, dass der Vertrag auch mindestens ein Jahr bestehen würde. Dies war für die Willenserklärung (Vertragsabschluss) bestimmend. Denn keiner hätte jemals diesen Vertrag abgeschlossen, wenn er gewusst hätte, dass der Vertrag nur für die Sommerzeit besteht, in der man eh kein Gas verbraucht. Effektiv kommt es sonst nämlich zu einem Gaspreis, der noch weit über den teuersten Angeboten liegt, die man im Netz derzeit überhaupt finden kann.


    Im Grunde kann man daher den gesamten Vertrag widerrufen, vom Vertragsabschluss an. Das Problem ist, dass dann dann natürlich die beiderseits erbrachten Leistungen zurückzuerstatten sind, was bei verbranntem Gas etwas schwierig sein dürfte. Ist aber eine sehr interessante Rechtsfrage, die mal zu klären wäre, falls sie nicht schon geklärt wurde.

    Ich sehe hier einen möglichen Trick: Die Sonne beginnt gerade zu scheinen und die Temperaturen steigen. Man beginnt den Vertrag im Frühjahr, danach steht ein halbes Jahr fast ohne Heizung bevor. Was wäre, wenn der Anbieter im Herbst kündigt?

    Das mag alles sein. Wir werden sehen, ob es so kommt, dass viele Kunden zum Herbst eine völlig überraschende Kündigung bekommen.

    Und genauso hat es der Anbieter heute gemacht: Kündigung zum 1.10.21 ist heute bei mir per Mail eingetrudelt, wie andere hier ja auch schon berichten.


    Man kann davon ausgehen, dass dies bei Vertragsabschluss schon so geplant war, weil anderenfalls bei diesen Preisen kaum eine Kostendeckung möglich gewesen wäre. Ich sehe dies mindestens als arglistige Täuschung, wenn nicht gar als Betrugsabsicht an. Ich war davon ausgegangen, dass der niedrige Gaspreis im Mittel durch den hohen Grundpreis kompensiert wird, oder man beim Einkauf direkt beim Hersteller (z.B. Gazprom etc.) besonders günstige Einkaufspreise erzielt hat und daher ein solches Preismodell anbieten kann. Dass man hier jedoch in Betrugsabsicht handelt, hatte ich damals nicht gedacht.


    Da es eine große Zahl von betrogenen Kunden geben muss, könnte doch vielleicht eine Musterfeststellungsklage sinnvoll sein!? So wie damals beim Diesel-Skandal gegen VW. Gibt es jemanden, der einen Anwalt kennt, der sowas vielleicht machen würde? Ich wäre dabei!