Beiträge von TrixieSonnenschein


    Hallo, das ist meine Abrechnung

    Ich habe direkt nach der Kündigung 2Monatsbeiträge wieder zurück gerufen. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich einen Widerspruch formulieren kann. Das wäre sehr hilfreich, da mich das Ganze Thema etwas überfordert.

    Wieso auf der Rechnung Mahngebühren stehen, erschließt sich mir überhaupt nicht, da das die erste Rechnung ist, welche ich am Freitag den 19.11. erhalten habe.

    Danke für Eure Unterstützung.

    Gruß Claudia

    versteh ich nicht :/:/ .... bist Du sicher, dass Du hier (im DEP-thread) richtig bist?:/ ..... ? (nach Mai gab es doch garkeine DEP-Vertragsabschlüsse mehr :/?)


    - ist DAS eine Rechnung von DEP?

    - und: wo sind da Mahngebühren?


    falls DEP-Rechnung bitte mal die 1. Seite der Rechnung einstellen.

    Hallo Jass,

    Danke für Deine Klarstellung - JA, genau SO ist es.



    nochmal Thebat:

    Es ist auch immer sinnvoll (und in Rechtsverfahren usus) sowohl formelle Dinge zu rügen ggü. DEP als auch inhaltlichen Dingen entgegenzutreten.

    Genau SO wird es in streitigen Verfahren (von dem ich auch vorliegend für die Zukunft ausgehe8)ausgehe) gehandhabt:
    geht der Einwand der Form schon durch wird das Inhaltliche garnicht erst geprüft.
    Geht der formelle Einwand fehl (weil zum andere Fristberechnung) dann wird die inhaltliche Entgegnung entscheidend.


    Beispiel: zu schnelles fahren:
    ist der Bescheid zu spät, die Frist abgelaufen ist die Sache verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden. Egal dann, ob und warum Du zu schnell geblitzt wurdest ......

    Erst wenn der Bescheid fristgemäß ist kommt eine inhaltliche Entgegnung (z.Bsp. nachgewiesener Messfehler) zum tragen.

    Es wäre äußerst "unklug" nicht gleich beides zu entgegnen wenn ohne Mehraufwand ausführbar .... ;). Hilft manchmal auch bei der Entscheidungsfindung über weiteres vorgehen ...... oder aber auch dagegen .... 8)8)





    Im Übrigen, aber Achtung!, da bin ich juristisch noch nicht ganz "sauber" ;):/ ist es rechtswidrig streitige Forderungen Inkasso zu geben. Und wie Jass ja schon richtig sagte: DEP möchte Geld von mir ...... ;)8)

    Darf ich fragen, wie der Anbieter nun reagieren soll? Du lehnst die Rechnungsstellung ab, weil zu spät -> es soll keine Rechnung mehr geschrieben werden. Gleichzeitig lehnst du den Inhalt ab -> die Rechnung soll korrigiert werden.


    Was sollte nun deiner Ansicht nach mit einer eventuellen Erstattung passieren? Was willst du mit den (IMO sich widersprechenden) Ablehnungen erreichen?

    versteh ich jetzt nicht wirklich ..... :/


    ist doch ziemlich logisch, als Erwiderung zwei Schienen zu fahren:

    1. Rein formal: verspätet = kein Anspruch mehr auf (Nach-)Zahlung, selbst wenn der Anspruch begründet wäre.

    2. inhaltlich: vermeintlichen (Nach-)ZahlungsAnspruch der DEP als unbegründet ablehnen wegen falscher Berechnungen (keine Anpassung der GP bzw. Abschlaghöhe) und gleichzeitig denen eine Rechnung aufzumachen, was ich von DEP gern zurückerstattet hätte .....

    Ich hab immer noch keine Abrechnung.

    Die 6 Wochen seit Beendigung des Vertrags sind ja wohl definitiv vorbei.

    Wie habt Ihr die Abrechnung bekommen, per Brief oder per Mail?

    hab meine auch per mail gekommen - 1 Tag zu spät = außerhalb der 6-Wochenfrist.


    => hab sie auch per mail zurückgewiesen: formal wegen zu spät und inhaltlich wegen falsch da nicht dem tasächlichen Verbrauch und verkürztenBemessungszeitraum angepasst. Für Erstattungen nach angemahnter Neuberechnung hab ich sicherheitshalber gleich Kontoangegeben auf die zu erstatten sei ..... :saint::S8)

    ........


    Übrigens: Die HVD GmbH wurde zum 5.11.2021 mit ihrem Firmensitz vom Wohnsitz der Familie zum Betriebssitz der DEP in Wettringen verlegt. Da wird wohl bald eine Webside erscheinen und 2022 das Spiel diesmal unter dem Namen HVD beginnen, während DEP irgendwann liquidiert wird (damit zivilrechtliche Kläger nach Erfolg nichts mehr vorfinden können).

    Ja, das hatte ich heute auch gefunden - glaube auch, dass Du recht hast.

    ist schon erstaunlich, dass immer das gleiche Muster gestrickt wird :rolleyes: : Firmengründung, längere Zeit "schlafend" .... dann Firmensitz ändern ..... dann auf den Markt "wie Phönix aus der Asche".

    ......... weil ja nie jemand soweit vordringt dass die geschäftstüchtige Großfamilie strafrechtlich belangt wird.


    Ich jedenfalls habe heute Beschwerde eingelegt bei der Oberstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens gegen D.P. und H.P.

    Was wäre denn, wenn die DEP von vornherein eine Flatrate vereinbart hätte? Wäre das auch Betrug gewesen? Im Grunde ist es doch egal, wie sich der Betrag zusammensetzt, wenn man 1/12 des anvisierten Jahresbetrags zahlt. Im Sommer zahlt der Kunde drauf, und im Winter der Versorger.


    Beim Handy regt sich doch auch keiner über Flatrates auf.

    Was ist das denn für ein merkwürdiger Vergleich??

    Der hinkt ja wohl auf mehr als einem Pferdefuß!


    Eine Flatrate ist völlig okay, wenn sie definiert als solche vereinbart ist und sich der Anbieter auch an den Vertrag hält und ihn vollumfänglich erfüllt.


    Genau DAS hat DEP aber ja gerade nicht getan!
    DEP hat nur den für sie lukrativen Teil des Vertrages (= Gaslieferung in der absoluten Nichtheizperiode) geliefert. Da wo unsere Kundenamortisation begonnen hätte (niedriger AP in der Heizperiode) da haben Sie die vertragsgemäße Leistung verweigert.

    Mit DEM Wissen vorher hätte garantiert KEIN Kunde bei/mit DEP abgeschlossen!

    Die Frage zielte eher darauf, ob jemand einen solchen Betrugsvorwurf zur Anzeige gebracht hat und ob auch dieses Verfahren abgeschmettert wurde?

    wenn Du gelesen hast war meine (vorsichtige, aber "rechtssichere" Formulierung bei der Anzeigenerstellung: "bitte um Überprüfung auf jedwede Strafbarkeit .....".

    Das umfasst - eigentlich :rolleyes: - auch den Eingehungsbetrug.
    Scheint der Staatsanwaltschaft aber entweder nicht geläufig ;)8) gewesen zu sein - oder ihr die ganze Sache ziemlich "wumpe" ;).

    Den Eingehungsbetrug werde ich bei meiner Beschwerde nun auf die Einstellungsverfügung hin ganz sicher prominenter in den Fokus rücken ..... :rolleyes::cursing:

    Was ist mit dem Straftatbestand Eingehungsbetrug? Das Erschleichen einer Willenserklärung unter Vortäuschung falscher Tatsachen?

    Es wurde auf vielfache Weise nahe gelegt dass der Vertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

    Die Firma hat sich im Internet falsch dargestellt. Es wurde damit geworben dass Preisstabilität gewährleistet werden kann weil frühzeitig wichtige Optionen gesetzt worden und so weiter…

    ;):) liest Du hier die letzten ca. 8 Seiten - dann hast Du ziemlich genaue Antworten auf Deine Fragen ..... ;)8)

    könntest Du uns auch etwas näher ausführen, was bzw. wie Du Deinen Antrag auf Schlichtung formuliert hast - und welches DU als Schlichtungsziel angegeben hast?


    Und wie Du den Betrugsvorwurf gestaltet hast?


    Ich glaube, es wäre tatsächlich gut, die einzelnen Handlungen der Betroffenen genauer zu beleuchten um zu sehen, welcher Weg bzw. Formulierungen besser funzen als andere.


    Wäre also toll, wenn wir hier erführen, wenn bzw. welche Reaktion von verschiedenen Stellen so kommt.

    Ich habe z.Bsp. immernoch keine Abrechnung :rolleyes::/

    . . . .

    Bravo an die Vermittlungsportale für den qualitätsgeprüften verbraucherfreundlichen Tarif ^^


    . . .

    da sagst Du etwas sehr Wahres!

    Denn ohne die Vermittlungsportale und ihre Empfehlungen/Bewertungen hätten wir vielleicht alle selber genauer hingeschaut.

    Schade nur, dass die Portale ganz offensichtlich nicht daran denken den auch durch ihr Portal mit-geschädigten Kunden zu helfen. Wäre nämlich ungeheuer hilfreich für uns alle, wenn Verivox + Check24 uns bestätigen würden, dass die DEP ihnen andere Informationen und Bedingungen genannt hat als wir sie hinterher erhalten haben.

    Tjo und nu? Wenn Du ein bis zwei Abschläge zurückgeholt hast, dann hast du wahrscheinlich immer noch gut bezahlt :P

    Ich vermute mal sie warten so lange bis das meiste Geld der weniger wehrhaften Kunden unwidersprochen im Sack ist und kümmern sich dann um den Rest. Seltsam ist es schon dass offenbar manche keine Rechnung erhalten erhalten haben - vielleicht geben diese ja Ruhe wenn nichts mehr passiert und da was auf dem beschwerlichen 'Postweg' aus der Satteltasche gefallen ist.

    stimmt, trotz der 2 zurückgeholten Monatsbeiträge waren die Sommermonate absolut überbezahlt. Das Geld zurück zu buchen diente also der "rein persönlichen Schadensminimierung" ;)

    Nun folgt für mich erstmal der Antrag bei der Schlichtungsstelle - jetzt müssen sie ja tätig werden. Und DEP wird mit erneutem Rückforderungsschreiben in Verzug gesetzt. Nix von wegen "in Vergessenheit" geraten - DAS wird jetzt bis zum Ende ausgefochten.