Beiträge von TrixieSonnenschein

    Unabhängig davon, ob der von dir vermutete Sachverhalt nun so war oder nicht: Wenn der Bürger die Wahl hat, den Schaden aus dem (nach meiner persönlichen Meinung!) vorsätzlichen Betrug durch einen immer wieder (ebenfalls nach meiner persönlichen Meinung!) durch Justizversagen ungescholten davonkommenden Pleite-Unternehmers entweder milliardenschweren Energieversorgern aufzubürden, die jährlich von den Bürgern Milliardengewinne einstreichen und fette Dividenden zahlen, oder einem armen Bürger, der auf dem letzten Loch pfeift und von Existenzverlust bedroht ist, weil Staat und Justiz ihn nicht wirksam vor Wirtschaftsbetrug, Preisexplosionen, sozialen Ungerechtigkeiten und kapitalistischer Gier schützen, dann ist für mich die moralische Situation völlig klar. Ich nenne das Notwehr gegen einen massiv übergriffigen, paternalistisch-autoritären Staat, der noch ausschließlich Eigeninteressen der Politik und die Interessen der Wirtschaft vertritt. Die Zeiten des Füße still haltens gegenüber einem solchen System sind hoffentlich bei allen Bürgern langsam vorbei! Zumindest bei den rund 50%, deren Existenz akut bedroht ist. Sonst endet das hier in einer Katastrophe. Sie bahnt sich gerade auf allen Ebenen an...

    also ehrlich, jetzt hört's ja wohl auf!


    1. Du hast hier mehrfach deutlich gesagt, dass Du bei Deinem Gasanbieter(n?) vor der DEP einen deutlich niedrigeren Zählerstand angegeben hast als Du tatsächlich verbraucht hast.

    Das ist Betrug. Glasklar und eindeutig.

    2. Du hast ebenso angekündigt, jetzt nach Kündigung der DEP denen einen deutlich überhöhten angeblichen (Heizpilz-) Verbrauch angegeben.

    Das ist ebenfalls Betrug.

    3. Auch Deinem dann neuen Anbieter hast Du also einen Zählerstand angegeben, der nicht dem wahren Zählerstand entspricht.

    Auch hier: falsche Angaben in eindeutiger Bereicherungsabsicht = ebenfalls Betrug!


    Sich jetzt damit rauszureden, es sei quasi aus einem Recht zur Selbsthilfe ..... Notwehr gar ??? ist einfach lächerlich. Du magst mit Politik und aller Welt gern hadern - aber ein Recht auf Selbstjustiz gibt es (GottseiDank) nicht. Und was Du mit Gas & Co. durchgezogen hast ist einfach nur rechtswidrig und erfüllt sicher mehr als einen Strafrechtstatbestand.

    Sich damit dann hier zu brüsten und zusätzlich mit politischen Schwurbeleien zu kommen ist neben "völlig daneben" zudem ziemlich "unklug" ...... stell Dir vor, hier läsen auch Ermittlungsbehörden mit ...... ? :thumbup:8)

    Ich hatte mich nach dem Lesen der Diskussion hier nicht für den Widerruf der Einzugsermächtigung entschieden, sondern lieber für die Hälfte der prognostizierten Gasmenge. :) Die DEP bekam die Hälfte des Geldes und ich die Hälfte der Gasmenge. So hat keiner von uns einen Schaden und ich keinen weiteren Ärger.

    :/:/ .... das seh ich anders.


    DEINE Zeche für die von DIR verbrauchte bzw. zu verbrauchende Gasmenge zahlt definitiv jemand anders: entweder Dein früherer Anbieter, dem Du jeweils zu geringe Verbrauchszahlen gemeldet hast (und damit faire Bezahlung verweigert hast) oder Dein jetziger Anbieter, der ja schließlich zu seinen Beschaffungspreisen liefert über Winter was Du "im Vorgriff" an Verbrauch angegeben hast bei DEP und bei denen nur minimalst/billigst bezahlt hast.


    Kann man gutfinden - muß man aber nicht :rolleyes:

    Wieso nachzahlen? Hattest Du den Bankeinzug gestoppt/widerrufen? Wenn ja, haben sie Dir irgendwelche Gebühren aufgebrummt (Mahnung, Rücklastschrift usw.)?

    Nachzahlung wäre ja ansonsten nur fällig, wenn Dein Verbrauch im Sommer bisher über dem Jahresdurchschnitt inkl. Winter war.

    fipsy

    wieso konnten die bei Dir noch abbuchen?? .... hattest Du die Einzugsermächtigung nicht widerrufen?


    Und wie sah Deine Abrechnung aus?

    finde DRJ's Anfrage/Anregung :thumbup:klasse!
    Vielleicht sammeln wir auch die Reaktionen der DEP .... ?8)


    __________________________________


    ich habe immernoch keine Abrechnung von DEP :/:rolleyes:


    Frage ins Forum: wer noch alles hat noch keine Abrechnung bekommen?


    Frage mich nämlich warum manche ja, manche nein ..... :/:/


    Ist es vielleicht abhängig vom "Widerspruchsgeist" gegen DEP-Gebahren?

    ich hatte ja sofort:
    - Kündigung widersprochen hatte

    - Schadensersatzforderung Geltendmachung angekündigt

    - Einzugsermächtigung gestoppt

    - 2 Monatsbeiträge zurückgeholt

    - Strafanzeige erstattet


    vielleicht mögen ja die, die auch noch keine Abrechnung haben angeben, ob sie etwas unternommen hatten bei/nach/gegen die Kündigung ..... oder nicht?

    HM03


    das geht glaub ich allen so - wir sind ja alle keine VollJuristen .... denke ich ;)


    Du brauchst die Anzeige auch nicht SO präzise zu formulieren, dass der Betrug automatisch subsummiert werden kann. das ist Sache der Ermittlungsbehörden und später (hoffentlich!!!) einer Anklage.
    Zu der Überprüfungsbitte/-Formulierung oben rate ich Dir wortwörtlich. Denn so werden die Ermittlungsbehörden gebeten/angehalten in alle juristisch relevanten Richtungen zu recherchieren ohne dass ein Einzelner den Betrug schon behauptet ;). Könnte wichtig sein8).


    Ansonsten einfach schreiben warum DU persönlich DEP gewählt hast, wie DU Preisgarantie und Monatsabschläge/Grundpreis verstanden hast - insbesondere dass sich ein hoher GP nur übers ganze Jahr gesehen rechnet. Und auch, welche Rolle dabei die Außendarstellung der DEP gespielt hat - insbesondere ihre Angaben zu ihrer Firmengröße, -Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Wie völlig überraschend und völlig unverständlich Dir die fristlose Kündigung ist - und das auch noch ohne jede Begründung.


    Trau Dich einfach ..... kl. ToiToiToi dazu an dieser Stelle ;)

    Könnte jemand der/die bereits Anzeige erstattet hat und glaubt, dass diese Anzeige alle erforderlichen Aspekte enthält, den Wortlaut hier im Forum bereitstellen? Ich würde dann auch online eine Anzeige gegeg DEP erstatten und vielleicht machen es dann andere auch noch.

    Gruß und vielen Dank vorab!

    DEINEN ureigensten Sachverhalt schildern musst'e schon selber ;)

    siehe aber etliches schon zusammengetragen hier im forum :thumbup:
    ...... u.a. zurückliegende Posts 436 + 439


    Anzeige erstatten kannst Du hier/unter: https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/


    Eine gute Formulierung für Deine "Meldung" dort könnte sein:
    1. Sachverhaltsschilderung

    2. ..... bitte um Überprüfung des Geschäftsgebarens der DEP - Deutsche Energiepool GmbH, Sitz in Salzbergen/Niedersachsen Geschäftsführer: Dagmar Pliet, seit 29.09. Harald Pliet (?) Sitz & Amtsgericht Osnabrück | HRB 211415.

    Hierbei bitte ich um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz wegen aller in Frage kommenden Tatbestände.

    Dann erhälst Du aus Osnabrück ein AZ für Deine Anzeige und wirst gebeten zeitnah Verträge, Schriftwechsel und Abrechnungen ihnen zu übermitteln.

    "Es spricht vieles dafür" -- da bin ich absolut Deiner Meinung. Aber mit Meinungen kann man keinen Prozess gewinnen.


    ".......

    Bei einer Verurteilung der Geschäftsführung der DEP wegen Betruges gewinnen wir jeden Zivilprozess gegen die DEP .... egal ob es um Rückabwicklung/Rückerstattung geht oder um Schadensersatz für jetzige (und künftige) höhere Kosten.

    Das bedingt allerdings als 1. Schritt eine Anzeigeerstattung gegen die GF der DEP ;)8)

    ...........

    Beim hier des öfteren erwähnten Tatbestand des Eingehungsbetruges ist die Beweislage allerdings sehr schwierig, die stark gestiegenen Energiepreise spielen leider der DEP in die Karten. Der Nachweis eines Vorsatzes wird nicht leicht zu erbringen sein.

    Wieso meinst Du die Beweislage sei schwierig? .... sehe ich anders. Vorgetäuscht hat die DEP (beweisbar) ja genug Unwahrheiten in ihrer vollmundigen Selbstdarstellung. Und mit den Falschdarstellungen haben sie uns - unter tatkräftiger Mithilfe der großen Vergleichsportale! - in die Verträge gelockt.

    Und wieso spielen die gestiegenen Preise der DEP in die Hände?

    Die DEP hat uns doch gekündigt, bevor sich die gestiegenen Preise überhaupt nennenswert auswirken konnten - jedenfalls wenn sich die DEP wie es sich für einen ordentlichen Vertragspartner/ Gasanbieter gehört- in ausreichendem Maße Gasvorrat angeschafft bzw. gesichert hätte für die geschlossenen Gaslieferverträge. Ob das tatsächlich der Fall war/ist werden die Ermittlungsbehörden sicherlich herausfinden und nachweisen - oder eben gerade auch nicht .... ;).

    Ich sehe dahingehend viel weniger Zweifel daran, dass sie wegen Betruges "dran sind" als sich an den Kündigungsfristen aufzuhalten oder auf "kulante Einsicht" der DEP bezüglich der Abschläge zu hoffen. Eher sähe ich darüber hinaus Chancen für uns darauf, dass sich deren AGB - zumindest teilweise - als rechtsunwirksam erweisen.

    ..........

    Spannend finde ich aber auch die Frage, ob sich die DEP bei einer solchen Vertragsarchitektur ein fristloses Kündigungsrecht einräumen darf. Dies benachteiligt den Kunden immer einseitig, da er ja in Vorleistung gegangen ist. Solche Klauseln sind doch in der Regel sittenwidrig und unwirksam!? Die DEP befände sich in Erfüllungsverzug. Ob sich daraus auch ein Schadenersatzanspruch ableiten ließe?

    selbst wenn das fristlose Kündigungsrecht Bestand hätte (was ich persönlich nicht glaube, denn bei Betrug ist der ganze Vertrag ja eh "hin" ...) so gibt es kein Kündigungsrecht ohne Grund. Und einen solchen hat die DEP (zumindest bei mir) im Kündigungsschreiben selber nicht angegeben. Bei Euch anders?
    Alle Gründe (angebliches wirtschaftliches Erfordernis) wurden später nachgeschoben - sind damit aber für die Rechtswirksamkeit der Künigung nicht zu berücksichtigen.


    Bei einer Verurteilung wegen Betruges ist der Betrügende im vollen Umfang schadensersatzpflichtig - sogar ein inzwischen abberufener GF ... ;):thumbup:

    Lustig ist deren Begründung für die Kündigung, es sei ihnen bei den gestiegenen Beschaffungspreisen aus kaufmännischer Sicht nicht zumutbar zu den vereinbarten Bedingungen weiter zu liefern. Sie scheinen für die Kunden zumutbar zu halten, den Gesamtpreis auf die KWh umgerechnet auf ein Vielfaches des in Aussicht gestellten Preises hochschrauben zu können.


    Wer sollte da nicht auf die Vermutung kommen, dass eine generelle Betrugsabsicht hinter dem 'Geschäftsmodell' steckt?

    Moin DRJ,

    steht in Deiner Kündigung der DEP tatsächlich der oben genannte Grund/Begründung?


    In meiner Kündigung steht keine Begründung, sondern nur (wörtl:!): "Hiermit kündigen wir Ihren Vertrag für folgende Abnahmestelle ..... bla bla bla bla .....

    Und dann nur: die DEP hat sich entschlossen, die Lieferung von Erdgas bundesweit einzustellen. Wir sehen daher keine Möglichkeit den mit Ihnen geschlossenen Vertrag fortzuführen."

    KEINERLEI weitere Begründung in dem Kündigungsschreiben.


    Alle weiteren Ausführungen stammen entweder von der damaligen HP der DEP oder aus dem späteren Schreiben nach meinem Widerspruch und Rücknahme der Einzugsermächtigung. Sind also nachgeschobene Erklärungen - nachdem die ganze Angelegenheit öffentlich eskalierte.


    Wie sieht es bei anderen Foris aus?

    - Kündigungschreiben mit Begründung?

    - Oder nur eine Kündigungsmitteilung?

    Auf der Website versicherte die DEP wörtlich „die langfristige Versorgungssicherheit, da bereits heute auf der Grundlage von intelligenter kundenorientierter Beschaffung an Spot- und Terminmärkten bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt wurden.“


    Gestiegene Gaspreise sollten da kein Problem sein. Es sei denn die Werbeangaben waren unwahr. Das wäre dann wohl ein Indiz für einen Eingehungsbetrug. Zumal diese Zusicherung Grundlage für meine Willenserklärung war. Ohne dies ist die Vertragsgrundlage entfallen und muss neu verhandelt werden. (Neuberechnung der Grundgebühr).

    genau SO ist es!

    ==> also Anzeige erstatten ;)

    zur Info:


    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 20.10.2021:


    https://www.verbraucherzentral…inn-der-heizperiode-66187


    Deutsche Energiepool GmbH kündigt allen Kunden zu Beginn der Heizperiode

    Pressemitteilung vom 20.10.2021


    Sämtlichen Kundinnen und Kunden des Unternehmens Deutsche Energiepool GmbH (DEP) wurden die Gaslieferungsverträge zu Beginn der Heizperiode gekündigt. Das Unternehmen begründet das mit unvorhersehbaren Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt. Viele Betroffene sind verärgert und fühlen sich ungerecht behandelt, da sie von den vertraglich zugesicherten günstigen Verbrauchspreisen nicht profitieren konnten.

    Anfang des Jahres 2021 hatte Daniel K. aus Lübeck einen Gasliefervertrag über ein Vergleichsportal mit dem Unternehmen Deutsche Energiepool GmbH (DEP) abgeschlossen. Der Vertrag enthielt eine Preisgarantie für ein Jahr. Auf dem Portal hatte die DEP hohe Grundpreise zwischen 40 und 80 Euro brutto pro Monat angegeben. Der Arbeitspreis sollte bei vergleichsweise günstigen 0,01 Euro je Kilowattstunde (kWh) brutto liegen – inklusive sämtlicher Kosten wie Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Den Grundpreis zahlen Kunden unabhängig vom Verbrauch, der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis) wird pro kWh abgerechnet.

    Kein Gasverbrauch im Sommer – aber ein hoher Grundpreis

    Der neue Kunde aus Lübeck hatte bis dahin nichts Negatives über das Unternehmen gehört. Seine Suche im Internet und die Bewertungen auf Vergleichsportalen hatten eine hohe Empfehlungsrate von 90 Prozent mit fast 5 von 5 möglichen Sternen ergeben. Er hatte sich für diesen Anbieter entschieden, weil das Unternehmen einen günstigen Arbeitspreis anbot und mit Sitz in Deutschland seriös wirkte. Die Lieferung begann problemlos. Da der Kunde über die warmen Sommermonate kein Gas verbrauchte, zahlte er lediglich die hohen Grundpreise, ohne von dem niedrigen Arbeitspreis profitieren zu können.

    Mit der Kälte kam die Kündigung

    Unerwartet erhielt der Betroffene im Herbst zu Beginn der Heizperiode die Kündigung seines Vertrags. Als Grund gab das Unternehmen an, wegen „unvorhersehbarer Entwicklungen der Erdgas-Marktpreise“ könne eine Belieferung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht mehr zugesichert werden.

    Kritik am Vorgehen der DEP

    Lenia Baga, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), kritisiert das Geschäftsmodell des Energieversorgers. „Während der Sommermonate diesen Jahres hat die DEP von den hohen Grundpreisen profitiert. Für die Kundschaft würde sich so ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis erst jetzt in der Heizperiode lohnen. Doch dazu kommt es nicht, weil das Unternehmen vorher sämtlichen Kunden gekündigt hat.“ Zurzeit gehen bei der VZSH viele Beschwerden von Betroffenen ein. „Das Verhalten der DEP ist auffällig und belastet viele Haushalte. Gerade jetzt, wo die Energiekosten ohnehin deutlich steigen, bringt das Betroffene in eine schwierige Situation“, so Lenia Baga. Diese sind verunsichert und müssen nun kurzfristig einen neuen Vertrag abschließen.

    Versteckte Vorauszahlung

    Außergewöhnlich ist bei der DEP, dass keine Vorauszahlungen verlangt, sondern monatliche Abschlagszahlungen vereinbart wurden. Dabei handelt sich aber um eine versteckte Vorauszahlung, da die Kunden den verhältnismäßig hohen Grundpreis nie ausgleichen konnten. „Wenn das der Geschäftszweck des Unternehmens war, ist das nicht akzeptabel“, so die Juristin. Die VZSH hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde über das Vorgehen der DEP informiert und um Prüfung gebeten. Die Vergleichsportale Check24 und Verivox haben das Unternehmen aus der Anbieterliste genommen.

    Das können Betroffene tun

    Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, vor Abschluss eines neuen Gasliefervertrages die Anbieter genauer zu überprüfen. Oft genügt schon eine schnelle Suche im Internet mit dem Namen des Unternehmens und der Geschäftsführer. Es ist beispielsweise schon vorgekommen, dass Geschäftsführer neu gegründeter Energieversorger zuvor bereits mit anderen Unternehmen von Insolvenz betroffen waren. Vorsicht geboten ist bei hohen Bonuszahlungen, Prämien oder sehr niedrigem Arbeitspreis. Zudem zahlen Unternehmen für die Listung auf den Vergleichsportalen zusätzlich und geben diese Kosten später an ihre Kundschaft weiter. Oft ist der Abschluss eines Vertrages direkt beim Anbieter günstiger und einfacher. Die Vergleichsportale können für den vorherigen Preisvergleich nützlich sein, sofern man die richtigen Voreinstellungen nutzt.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.





    was hat das mit Frau Baerbock zu tun? oder ihrer Bildung oder Nichtbildung? Oder mit bestehenden Verträgen? Dass Russland seine erfüllt hat überhaupt niemand bestritten.


    Fakt ist doch: wir (und Europa) brauchen mehr Gas. Wer hat momentan welches? Amiland - aber die bekommen mehr $ in Asien. Und Russland - und die wollen Nordstream 2 durchsetzen in/gegen die EU und die Ukraine. Sie wollen es erzwingen. Und nur deswegen verkaufen sie nicht weiteres Gas = schließen neue Verträge ab. Geht auch nicht um den Preis. Sie wollen garnicht verhandeln - - sie wollen einfach die Genehmigung und Inbetriebnahme für Norderzwingen. Egal ob die Pipeline mit Europarecht vereinbar oder was ihnen an Rechtsverletzungen völkerrechtlich sonst vorgeworfen wird.


    In einem Punkt hast Du allerdings komplett Recht: es ist keine Erpressung - es ist Nötigung ;)8)

    genau ;),

    wenn man ein wenig nachliest/recherchiert ;)


    ...... und sorry, ich lese meist erstmal die "gängigen" (??) Printmedien


    https://www.rnd.de/politik/nor…BNTZEQ3PP5H2BRIJOQRM.html



    https://www.zeit.de/politik/au…2F%2Fwww.startpage.com%2F



    https://www.faz.net/aktuell/po…pe-group-im-17593368.html



    https://www.faz.net/aktuell/po…rd-stream-2-17593366.html



    https://www.sueddeutsche.de/me…iebsgenehmigung-1.5444788



    https://www.sueddeutsche.de/po…ream-2-baerbock-1.5444217



    https://www.t-online.de/nachri…-baerbock-mit-ansage.html



    https://www.deraktionaer.de/ar…icht-anders-20239310.html





    :/:/ weiß jetzt nicht wirklich, wo da Raum ist für eine freundlichere Umschreibung als "Erpressung" der EU und D :/:/

    TrixieSonnenschein: Wie du an der Sache mit Voltera siehst, kommen Unternehmen offenbar sogar schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss mit den für ein Jahr vereinbarten Preisen in Schieflage...

    @ Volker/fipsy


    ich hatte geschrieben: "

    Wer sich nämlich entsprechend der abgeschlossenen Verträge pflichtgemäß frühzeitig und ausreichend Kontingent besorgt hat auf dem Spotmarkt kommt jetzt (noch) nicht in Schwierigkeiten."


    Und dabei bleibe ich: wer seriös und verantwortungsvoll und unternehmerisch ernsthaft und pflichtgemäß im Frühjahr sich "eingedeckt" hat (längerfristig!) der kommt JETZT NOCH NICHT in Schwierigkeiten. Sondern nur wer entweder gezockt hat oder betrogen.


    Dass kein Anbieter im neuen Jahr ohne Preiserhöhungen auskommen wird bei der extremen Preisspirale nach oben jetzt ist klar. Das wird alle Anbieter treffen - egal ob groß oder klein. Und infolge dann auch uns Verbraucher. Egal welche "Garantien" es für uns gab oder gibt.


    Einzige Chance, dass sich die Preise "normalisieren" normalisiert ist, dass entweder der Staat aufhört derart immens mit abzukassieren und zumindest vorrübergehend Abgaben, Steuern und Gebühren auf/bei Energien senkt.
    Oder aber der Gaspreis wieder auf ein Normalmaß fällt wenn z.Bsp. den Russen Nordstream 2 fix genehmigt wird, damit sie dann ihre Gasliefermenge wieder erhöhen. Haben sie ja "angeboten" :rolleyes:. Ist zwar simple Erpressung von Ihnen - aber SO einfach ist das eben, wenn man an der Quelle sitzt :evil:.

    Ich habe meine Rechnung heute auch per Mail erhalten und war korrekt abgerechnet, so wie im Vertrag vereinbart. Leider war in den 6 Monaten keine eigentliche Heizperiode, so wie bei den meisten von euch. Eine Kalkulation, gerechnet bei einem Gaslieferanten während der Belieferung von DEP, ergab, dass ich 210.-€ DEP in den Rachen geworfen habe, da ich auch von einer Belieferung über 12 Monate ausging, was nicht explizit im Vertrag stand.

    Wie soll man da den "P's" Vorsatz oder Betrug nachwiesen, nachdem die Energiepreise geradezu explodieren und denen noch voll in die Karten spielt?

    der Einzelne muss nichts nachweisen - für Ermittlungen sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig nachdem Du Anzeige erstattet hast.

    Wie hier doch schon oft gesagt: NICHTS von den Angaben der DEP bei Vertragsschluß stimmte. Das ist objektiv nachprüfbar. Und es wird sich auch zeigen, dass es bei den Kündigungen seitens der DEP nur vorgeschoben um den jetzigen Preiswahnsinn geht. Wer sich nämlich entsprechend der abgeschlossenen Verträge pflichtgemäß frühzeitig und ausreichend Kontingent besorgt hat auf dem Spotmarkt kommt jetzt (noch) nicht in Schwierigkeiten.