Von der Rechtslage dürfte es erst einmal so aussehen, dass wir alle den AGB`s zugestimmt haben. Auch der Einschränkung, dass Kündigungen ausserhalb der 4-wöchigen Frist angewendet werden können, sofern es eine Begründung dafür gibt. Diese wurde mit der Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens begründet.
Meiner Meinung nach macht sich jeder, der Abschläge zurück holt, des Vertragsbruchs schuldig und soweit mir bekannt ist, bekommen das auch Nachfolge-Versorger mit und können einen Vertragsschluss damit ablehnen.
Ich denke, es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Schlussrechnung abzuwarten um dann ggf. zivilrechtlich weitere Schritte zu unternehmen.
Auch die Vermutungen einer anstehenden Insolvenz sind und bleiben vorerst nur Vermutungen.
Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen und man widerspricht dem, wird allein der vorliegende Vertrag geprüft und nicht allgemein angenommenen Dinge wie Abzocke, vermuteter Betrug usw.
Recht haben ist leider noch lange nicht Recht bekommen 
Also, bitte gut überlegen trotz der Wut auf den Versorger, kann sehr teuer werden.
Vielleicht hat ja noch irgend jemand eine Idee, wie man die entsprechenden Aufsichtsbehörden mobilisieren kann. Obwohl diese ja immer eeeewig brauchen und sich erst einschalten, wenn es zu spät ist ...
Hat sich schon irgend jemand an die Schlichtungsstelle gewandt? Aber auch hier sehe ich schwarz. Die sind wohl erst nach falscher Schlussrechnung einzuschalten ...
Leider beruht ja zur Zeit alles auf bloße Vermutungen.
Ist echt eine saublöde, unbefriedigende Situation.
Moin Sabine,
das sehe ich ein bisschen anders.
Ob die AGB's überhaupt rechtswirksam sind muß ein Gericht entscheiden.
Und selbst wenn - haben wir wirklich zugestimmt? Ausdrücklich sicher nicht - höchstens konkludent. Und selbst das fraglich - weichen sie doch sehr extrem ab von dem, was uns von den entsprechenden Portalen zugesichert worden ist in unseren Vertragsbestätigungen. Hat irgendwer seine DEP AGB's überhaupt gelesen bevor das hier losging?
Ich zumindest halte die feinseitige fristlose Kündigungsmöglichkeit der DEP für rechtsunwirksam.
was ist mit der Preisgarantie für 12 Monate? Ist doch wohl ein klares Indiz für Kunden, dass die Bindung längerfristig? In meinem Vertragsanschreiben stehen z.Bsp. die Abschlagsdaten bis April 2022!
Ebenso halte ich die Begründung der DEP ffür die Kündigungen für nicht rechtswirsam. Denn dann bräuchte sich ja niemand mehr an bestehende Verträge zu halten sobald Preise steigen oder sinken. Andere Energielieferanten haben es ja ebenso mit steigenden Preisen zu tun. So gesehen hätte sich die DEP halt verzockt. Ihr Pech.
Aber das mit dem "nur verzockt" glaube ich persönlich nicht. Denn dann hätte die DEP auch anders und vor allem viel früher reagieren können ;).
Ich persönlich finde es im vorliegenden Fall schon extrem bemerkenswert, dass es im Familienumfeld der Geschäftsführerin gehäuft Firmenabwicklungen gibt die der der DEP momentan auffällig ähneln. Tun mir ja leid, ist schon eine arme Sippe - keiner "lernt" aus "dem Pech
" der anderen 

Andererseits clever - dies geschäftsmodell bringt halt maximalen Ertrag in kurzer Zeit .... 
Ob das zurüpckholen der Abschläge Vertragsbruch ist ??? Oder ist es nur eine zulässige Risikominimierung des Einzelnen - nachdem die DEP ihrerseits zuerst vertragsbrüchig wurde? Kündigungsfrist? Berechtigter Grund? AGB's überhaupt gültig? in Gänze? Ich sehe da doch durchaus berechtigte Zweifel an einem korrekten Vorgehen der DEP. Wenn mein Vertragspartner vertragsbrüchig wird nehme ich mir das Recht mein persönliches Risiko - vorerst
- zu minimieren.
Daher sehe ich der "Drohung" der DEP sehr gelassen entgegen. Habe Ihnen ja auch ausdrücklich meine Zahlungsbereitschaft nach ordnungsgemäßer Abrechnung und Rechnungslegung erklärt. Gleichzeitig die Rechtswirksamkeit Ihrer Kündigung explicit angezweifelt. Und darüberhinaus erklärt, meinerseits Schadensersatzforderungen gegen die DEP nicht auszuschließen
Was die "Aufsichtsbehörden" angeht: die gibt's nicht.
Und auch weder die Schlichtungsstelle noch die Bundesnetzagentur interessiert die Angelegenheit auch nur einen Pfifferling. Das zeigen ja deren Reaktionen auf einige Meldungen.
Presse, und Öffentlichkeit - DAS könnte Bewegung in die sache bringen ..... ;).
Oder eben eine juristische Aufarbeitung. Entweder per Anwalt. Oder per Strafanzeige. Straftatbestände die in Frage kämen sähe ich da durchaus 
- und das ist m.M.n. durchaus in der Historie der Familienunternehmungen der P's zu sehen.
Wir werden sehen ....... 
kl. "Milchmädchenrechnung" meinerseits 

: wenn nur 50% aller Kunden der DEP nichts unternehmen .... oder jetzt einknicken und zahlen ....... dann ist das gaaaaanz schön viiiiiel Geld ........ wasbeiderDEPbleibt 