Ja die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist hervorragend, auch wenn die DEP nicht zustimmt. Man durfte ja davon ausgehen, dass sie das nicht tut, wo sie ja nicht mal bereit war an der Schlichtung in irgendeiner Form mitzuwirken. Aber ich interpretiere die Empfehlung so, dass die DEP ziemlich alleine stehen wird in der Auffassung der Rechtmäßigkeit ihres Vertragswerks und ihres konkreten Vorgehens.
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen!
Es wird ihnen vorgeschlagen, dass mit Akzeptanz ihrer Kündigung seitens der Kunden der Grundpreis in Höhe der angegebenen Fixkosten für Messstellendienstleistung und Messstellenbetrieb abgerechnet werden soll. Sowie die bisher angefallenen Mahn-, Inkasso- und Rücklastschriftenkosten getragen werden sollen.
Sie bekämen dann für ihr Gas die 1 cent pro KWh und das was gewöhnlich mit einem Grundpreis abgedeckt werden soll - sie hätten sich also mit ihrem planvollen Verschieben der variablen Verbrauchskosten in einen 'Grundpreis', der nun auf die angegebenen Fixkosten reduziert werden soll, selber veräppelt.
Natürlich wurde auch die Beschwerde als begründet angesehen und die Kostenpauschale für die Schlichtung der DEP auferlegt.