Beiträge von DRJ

    selbst wenn das fristlose Kündigungsrecht Bestand hätte (was ich persönlich nicht glaube, denn bei Betrug ist der ganze Vertrag ja eh "hin" ...) so gibt es kein Kündigungsrecht ohne Grund. Und einen solchen hat die DEP (zumindest bei mir) im Kündigungsschreiben selber nicht angegeben. Bei Euch anders?
    Alle Gründe (angebliches wirtschaftliches Erfordernis) wurden später nachgeschoben - sind damit aber für die Rechtswirksamkeit der Künigung nicht zu berücksichtigen.


    Bei einer Verurteilung wegen Betruges ist der Betrügende im vollen Umfang schadensersatzpflichtig - sogar ein inzwischen abberufener GF ... ;):thumbup:

    In der Kündigung berufen sie sich ja auf ein Recht ohne irgendwelchen Grund jederzeit kündigen zu können. Sie berufen sich auf Paragraf 3.2 und 5.


    Irgendwie scheinen sie sich nicht sicher zu sein, ob ihr eigenes Vertragswerk in allen Punkten rechtlich unbeanstandet bleiben wird. Die späteren Verlautbarungen sind ja nicht Begründungen im strengen Sinne des Wortes. Sie berufen sich auch nirgends auf Paragraf 3.5 oder Paragraf 6. Das sind wohl eher Zusatzargumente, oder Reserveargumente, falls eine unbegründete 'fristlose' Kündigung dieses Vertrags mit seiner fragwürdigen Konstruktion, besonders auch im Zusammenhang mir der Art der Anwerbung, als rechtlich nicht haltbar sich erweisen sollte.

    Naja so eine Prahlerei ist leider eine übliche Sache - das wird uns wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Ich konzentriere mich bei der Angelegenheit in erster Linie mal auf die Frage nach Höhe des sogenannten Basispreises und bin neugierig darauf ob die Schlichtungsstelle einem Schlichtungsverfahren zustimmt. Aus den Unterlagen geht ja grob betrachtet nicht hervor, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe des vom Kunden akzeptierten Grundpreises und dem angenommenen Jahresverbrauch besteht. Das wissen zunächst nur die die damals abgeschlossen und mit verschiedenen Mengeneingaben nachgeprüft haben und natürlich die vermittelnden Portale die sich hier wegducken und das Vorgehen ja vertragskonform zu halten scheinen. Der 'fixe' verbrauchsunabhängige Basispreis ist ja verbrauchsabhängig festgesetzt und mit diesen Verbrauchszahlen und dem dafür vorgesehenen Gesamtpreis ist angeworben worden. Darauf werde ich mich konzentrieren.


    Ich hoffe zunächst einmal, dass die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren für begründet hält, glaube aber nicht dass die DEP dann einlenken wird. Das Schöne an der Sache ist, dass es bei dem ertragbaren Schaden für den einzelnen Kunden, für die eher ans Eingemachte gehen kann, insbesondere wenn dann noch deutlicher eine Betrugsabsicht in ihrem Vorgehen gesehen wird.

    Die Begründung wurde ein paar Tage nach dem ersten Sturm der Entrüstung nachgereicht :D - kannst du mit der Feststellung mitgehen?

    Lustig ist deren Begründung für die Kündigung, es sei ihnen bei den gestiegenen Beschaffungspreisen aus kaufmännischer Sicht nicht zumutbar zu den vereinbarten Bedingungen weiter zu liefern. Sie scheinen für die Kunden zumutbar zu halten, den Gesamtpreis auf die KWh umgerechnet auf ein Vielfaches des in Aussicht gestellten Preises hochschrauben zu können.


    Wer sollte da nicht auf die Vermutung kommen, dass eine generelle Betrugsabsicht hinter dem 'Geschäftsmodell' steckt?

    Im Zitat ist nicht von "Grundpreis" sondern von "Abschlag" die Rede. Den Grundpreis hat DEP seinerzeit nach deinem Zielverbrauch (35 MWh) bestimmt und du hast ihn so akzeptiert (919,26 €/a). Bruttopreis ist Grundpreis + Arbeitspreis (1269,26 €/a). Dass der Abschlag (120 €/m) danach geschätzt wird, ist allgemein üblich. Mehr sagt das Zitat nicht aus.


    Dass DEP den Grundpreis in der Rechnung nicht abgesenkt hat, ist meines Erachtens leider vertragsgemäß korrekt.

    Du hast den akzeptiert auf Grundlage eines Jahresverbrauches zu dem nun mal die Heizperiode gehört! Ohne in der auch zu beliefern hat dieser Grundpreis seine Grundlage verloren und ist anzupassen oder die Einteilung der Abschläge in 12 gleiche Teile ist entsprechend zu korrigieren (die Abschläge in der Nichtheizperiode sind ja immer Vorauszahlungen, nur dass die m.E. mit der Bezeichnung Grundpreis oder Basispreis sich vor Rückzahlungen versuchen zu drücken) - das ist ja schnurz :D - Wenn anerkannt wird dass der Grundpreis vom anzunehmenden Jahresverbrauch abhängig bestimmt wurde und die so ihre Verträge beworben haben dann bin ich sehr optimistisch dass er anzupassen ist. Wenn man nur bereit ist Nichtheizperioden zu beliefern und man die auf ein Jahr hochrechnet, hat man den zu erwartenden Jahresverbrauch der hier anzusetzen ist.

    Wtf!


    Leute was geht denn auf dem Gasmarkt gerade ab? Habe ich bisher immer 100-110€ monatlich bezahlt, nun nach der Kündigung durch DEP 155€ habe ich eben mal geschaut was auf den Portalen los ist... Da fängt es mit meinen Suchkriterien bei 260€ im Monat an ???


    Ich freue mich schon auf die nächsten Jahre mit einer Grünen Koalition... ?

    Schau doch mal was dein Grundversorger für Preise anbietet und vergiß zur Zeit die Portale - geh direkt auf die Seite deines Grundversorgungstarifes - es wäre mir neu, dass gemeldet worden sei, die Preise seien um mehr als 100 Prozent gestiegen. Und dann rechne mal den Gesamtpreis deiner DEPLieferung auf die KWh um ;) - kannst ja mal Bescheid geben ob es 10 12 oder nochmehr cent sind :D

    Sehr gut! Es könnte sich für ein großes Vergleichsportal durchaus lohnen exemplarisch gegen Anbieter vorzugehen, durch die sie sich vielleicht selbst getäuscht sehen. Solche Fälle kratzen ja auch an deren Renommee! Das letzte Wort dürfte da noch nicht gesprochen sein.

    Ich muss dir da widersprechen! Die Preisgarantien sind natürlich zu geben, solange die in der Lage dazu sind. Ein großer seriöser Anbieter kann seine gegebenen Preisgarantien natürlich nicht aufkündigen, solange er sie stemmen kann. D.h. von Preiserhöhungen dürften nur Neukunden betroffen sein oder Kunden deren Vertrag nicht mehr einer Preisgarantie unterliegt. Eine Preisgarantie, die sich nicht auf den Arbeitspreis bezieht, würde ich einem Vergleichsportal um die Ohren schlagen - das dürfte keine Preisgarantie sein, die man erwarten darf. Dasselbe gilt für eine Preisgarantie über einen 'Grundpreis' der auf einen Jahresverbrauch berechnet, in der verbrauchsarmen Zeit eingesammelt wird und bei vorzeitiger Kündigung nicht der Realität anzupassen ist. Sowas gehört nicht in einen Preisvergleich der mit einem Prüfsiegel auf verbraucherfreundlich versehen wird. Was nützt ein Preisvergleich mit dem man Äpfel mit Sch.... vergleicht?

    Das wäre auch völlig wumpe gewesen, wie du an mir siehst: Ich habe zum 2.10. einen neuen Vertrag bei Voltera abgeschlossen, der eine Laufzeit von 12 Monaten hatte und eine ebenso lange Preisgarantie. 3 Wochen nach Abschluss wird mir nun der Arbeitspreis um 50% erhöht und mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Laufzeiten und Preisgarantien sind also nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Die DEP hätte also wie Voltera auch eine feste Laufzeit vereinbaren und dann einfach die Arbeitspreise um 1000% erhöhen können - mit Sonderkündigungsrecht, wie es Voltera nun macht.


    Nach den neuesten Erfahrungen mit Voltera muss ich nun sagen, dass die DEP ja sogar noch höchst anständig war. Die hat nicht einfach nachträglich die Preise erhöht, sondern gekündigt. Und ich habe auch keine Lust, alle 3 Wochen meinen jeweils neuen Gasanbieter zu verklagen. Und dieser ganze Mist geht mir mittlerweile auch mehr als gehörig auf den Senkel. Ich habe besseres zu tun, als mich jeden Monat um 2 Unternehmen zu kümmern, von denen ich über den Tisch gezogen oder abgezockt werde. Und so wird es sicher den meisten von uns gehen, die keine eigene Anwaltskanzlei betreiben. Und die Politik lässt uns alle im Regen stehen...


    TrixieSonnenschein: Wie du an der Sache mit Voltera siehst, kommen Unternehmen offenbar sogar schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss mit den für ein Jahr vereinbarten Preisen in Schieflage...

    Das kann man kaum mehr für voll nehmen und hört sich doch sehr d(t)rollig an! Bei der DEP Sache willst du nach anfänglichem Aufbegehren sogar als weitsichtiger Gewinner dagestanden haben und nun gehts ab mit einer Voltera Sache.


    Ich drösel dir das mal auf. Wenn die ihre Preise auf Grund schwer vorhersehbarer Umstände nicht halten können, sind sie meiner Meinung nach sogar verpflichtet zu kündigen, um einer Insolvenz aus dem Wege zu gehen. Vor kürzerer Zeit war es beim Fall BEV wahrscheinlich so , später waren sie doch pleite. Bis dahin hatte man wenn überhaupt geringe Verluste, da sie den vorher vereinbarten günstigen Preis bis zur Kündigung eingehalten haben. Der DEP Preis wäre aber für den Standardkunden nur günstig gewesen bei einer 12monatigen Laufzeit. Würden die sich nun in einer zukünftig nicht vermeidbaren Schieflage sehen und sehen sich gezwungen durch eine Kündigung einer solchen zu entgehen, müssten sie ihren jahresverbrauchsabhängig errechneten Grundpreis der durch ihre Kündigung veränderten Realität anpassen! Da sie das nicht machen, gehe ich von einer generellen Betrugsabsicht aus und sie wären für den Gesamtschaden heranzuziehen. Ein Viertel eines angenommenen Jahresverbrauches (und es gibt doch einige die nicht schon ab April beliefert wurden) dürfte doch bei kaufmännischer Ehrlichkeit und Seriösität zum vereinbarten Gesamtpreis absicherbar gewesen sein.

    Ich erhielt heute auch meine Rechnung. Ich war von Anfang April bis Anfang Oktober Kunde. Es wurden sechsmal 60 Euro eingezogen und ich habe zum 25.10.21 ganze 12 Euro nachzuzahlen. Macht also insgesamt 372 Euro für knapp 9.200 kWh. Ich habe halt sehr viel verbraucht im Sommer bei dem günstigen Preis. :P So komme ich nun auf einen Gaspreis von 3,3 bis 3,7 ct/kWh, je nachdem, welchen realistischen Grundpreis man ansetzt (zwischen 12 und 5 Euro). Das ist ein akzeptabler Preis, bezogen auf die damals am Markt erhältlichen Konditionen. Der Schaden ergibt sich eher dadurch, dass ich nun in der Hochpreis- und Hochverbrauchs-Phase zu einem Anbieter wechseln musste, bei dem die kWh fast das Doppelte kostet, was aber immer noch unter den derzeitigen Beschaffungskosten am Spotmarkt liegt. Mal sehen, wann die nächsten Anbieter daher den Bach runtergehen.


    Die Frage ist eher, ob in einem derart volatilen Markt, wie er sich (nicht zuletzt durch eine total versemmelte "Energiewende" :cursing:<X) entwickelt hat, solche Finanzierungsmodelle mit monatlichen Durchschnittpreisen, die sich aus einem theoretischen Jahreverbrauch ergeben, überhaupt noch haltbar sind. Dieses Konzept basiert auf einem weitgehend gleichbleibenden Energiepreis. Bei stark schwankenden Preisen, wie wir sie mittlerweile haben, ist es nicht mehr tragbar. Weder für Anbieter, noch für Verbraucher. Denn es führt zu massiven Benachteiligungen einer Seite. Das muss wohl die Diskussion der Zukunft sein. Denn so kann es keinesfalls weitergehen! Es bringt wenig, über vergossene Milch zu weinen, so traurig es auch sein mag. Aber der Drops ist gelutscht. Egal, ob und was Gerichte da noch urteilen werden.

    Fipsy - du scheinst mir ein rechter Spassvogel zu sein. Du scheinst einer der wenigen zu sein, dem es gelingt im Sommer mehr Gas zu verbrauchen als im Winter. Heizt du mit Öl oder Strom und brauchst dein Gas für den Spanferkel- oder Ochs am Stück- Grill :D


    Pass auf dass der Messstellenbetreiber nicht den Zählerstand nachkontrolliert

    Ich habe meine Rechnung heute auch per Mail erhalten und war korrekt abgerechnet, so wie im Vertrag vereinbart. Leider war in den 6 Monaten keine eigentliche Heizperiode, so wie bei den meisten von euch. Eine Kalkulation, gerechnet bei einem Gaslieferanten während der Belieferung von DEP, ergab, dass ich 210.-€ DEP in den Rachen geworfen habe, da ich auch von einer Belieferung über 12 Monate ausging, was nicht explizit im Vertrag stand.

    Wie soll man da den "P's" Vorsatz oder Betrug nachwiesen, nachdem die Energiepreise geradezu explodieren und denen noch voll in die Karten spielt?

    Ich denke die Sache ist ausgelutscht und das letzte Wort über die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens werden Gerichte haben. Wo steht eigentlich dass der verbrauchsabhängig berechnete jährliche Grundpreis, der neben dem variablen Verbrauchspreis durch gleich hohe Monatsabschläge eingezogen wird bei einer vorzeitigen Kündigung nicht anzupassen ist? Ist das für Dich schon allein durch das Wörtchen Grundpreis geklärt? Vergleich mal den Betrag mit den Angaben der Kosten für Messdienstleistung, Messstellenbetreiber ..., für deren Sicherung eigentlich ein Grundpreis erhoben wird. Der Grundpreis der DEP kommt einem Paketpreis nahe und wenn das Paket nicht geliefert wird ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Preis anzupassen ist.

    Erstjahrespreis
    1.415,75 €

    Arbeitspreis Brutto (Netto)
    1,00 Ct/kWh (0,84 Ct/kWh)

    Preisgarantie
    12 Monate Preisgarantie

    Sämtliche Preise sind Bruttopreise und beinhalten alle Steuern und Abgaben in der bei Abschluss gültigen Höhe.

    Jährlicher Grundpreis Brutto (Netto)
    1.105,88 € (929,31 €)

    So der gegebene Überblick von check24 bei Vertragsabschluss.


    heutige Rechnung der DEP 633,03 für 7555 KWh (incl. Mahngebühr für einen Lastschriftenrückruf) auf die 31000 KWh wäre das ein Erstjahrespreis von ~2600 Euro. Ich muss lachen - sogar bei den aktuell explodierten Preisen wäre das nach oben kaum zu toppen. :evil::)

    Also die ganze Aufregung hier um zum Schluss zu kommen, dass 'die Abrechnung stimmt'? Mein KWStundenpreis beträgt ungefähr 8,5 statt 4,5 cent - die Abrechnung stimmt aus meiner Sicht ganz und gar nicht. Statt 31000 KWh aufs Jahr komme ich auf etwas über 15000KWh aufs Jahr gerechnet. Das ist nichts anderes als eine Gaunerei.


    Wahrscheinlich hätte man bei Vertragsabschluss Schwierigkeiten gehabt einen teuereren Anbieter zu finden.

    Habe 2 Rücklastschriften veranlasst. Darauf hin schreibt mir die DEP durch ihr handeln befinden Sie sich in Verzug.Der Widerspruch gegen eine SEPA-Basislastschrift ohne anerkennenswerte Gründe ist sittenwidriger Missbrauch und drohen mit rechtlichen Schritten.Nun frage ich mich wer hier wohl sittenwidrig handelt und Kunden übers Leder zieht.


    Ich habe daraufhin vor Ablauf der gestellten Frist von Denen. Um eine schnellstmögliche genau Endabrechnung gebeten mit letztem Zählerstand vom 01.10.2021. Leider sind sie dahingegen nicht so schell wie bei er Kündigung und der Androhung von rechtlichen Schritten.:cursing::cursing::cursing::cursing:

    Offenbar sehen sie keine anerkennenswerte Gründe darin, dir Abschläge abzuverlangen, denen kein entsprechender Verbrauch gegenübersteht. Das ist ja letztlich die Frage die zuletzt entschieden werden wird. In Fällen wie den Deinen ist es ganz heftig - vereinfacht kann man sagen 3 Monate im Sommer für nichts den angenommen Jahresdurchschnitt bezahlt :D

    8 Wochen kann man Lastschriften zurückholen - jetzt also noch knappe 3 für den September - vorher rechne ich kaum mit aufklärenden Informationen. Der User HSD hatte ja z.B. angefragt ob die den Oktober in ihrer Endabrechnung mit verrechnen wollen und angekündigt eine Antwort der DEP hier zu berichten. Sie haben wohl auf die Frage noch nicht geantwortet.

    Melde doch am besten den ganzen Vorgang auch bei der Schlichtungsstelle an. Gründe für deine Rückbuchungen solltes du ja aufzählen können.

    Ich verstehe auch nicht, wieso dein Eifer sich nur gegen die Pliets richtet. Die vermittelnden Portale hatten die unter ihren verbraucherfreundlichen Tarifen als 'gepfrüft' geführt. Wenn du die einen als Betrüger ausmachst, wie würdest du dann die anderen bezeichnen wollen? Sind das verbraucherfreundliche Tarife, mit denen die dir durch vorzeitige Kündigung auf die KWh umgerechnet ein Vielfaches aus der Tasche ziehen können? Hast du von denen außer einem Bedauern schon etwas gehört, dass nach Verantwortungsübernahme sich anhört?

    "Beweise" ?? ..... das kann nur die Justiz entscheiden.
    Was wir ALLE aber definitiv haben sind stärkste Verdachtsmomente für betrügerische Absichten und betrügerisches Handeln. Die wir auch sehr gut und genau untermauern können. Der Rest ist dann Sache der Ermittlungsbehörden.


    Aber natürlich könnten Hr. + Fr. P (und Familie??) genaus SO weitermachen. Warum auch nicht? Es "funktioniert" doch! Ist superlukrtaiv in kürzester zeit. ...... und zwar zum wiederholten Mal.
    Warum? Wie kann das sein??

    => weil nie jemand wirklich etwas unternommen hat.
    Würden jetzt wenigstens endlich mal genug Anzeigen erstattet gegen das Geschäftsgebahren der DEP, dann wäre hoffentlich den "Unternehmungen P" wenigstens für die Zukunft ein Riegel vorgeschoben! Hätten nämlich früher Geschädigte der Vorgängerfirmen "P" entschiedener so gehandelt - dann hätten sie garnicht eine neue Firma aufziehen - und uns jetzt "linken" können.

    Was weißt du genau von dem 'wiederholten Mal'? Ich bleibe lieber bei den mir bekannten Informationen. Mit ist nicht bekannt, weswegen und mit welchen Geschäftsmodellen Mitglieder der Familie Pliet mit Unternehmen schon insolvent gegangen sind. Was bringen da Spekulationen. Wenn du mehr hast als Spekulationen, dann bin ich ganz Ohr, obgleich meine Bewertung der Angelegenheit dadurch keine andere würde.

    Als sie die Verträge abgeschlossen haben waren die Preise relativ konstant auf niedrigem Niveau. Sie hätten bei der 'Vorauszahlung' ihrer Kunden genügend Mengen vorab sich sichern können, ja eigentlich müssen. Wenn sie ehrlich 12 Monate hätten liefern wollen, müsste eine Vorabsicherung doch für die paar Monate Lieferzeit und geringe Gasmenge locker reichen, um nicht durch den plötzlichen starken Preisanstieg in Schwierigkeiten zu geraten. Wenn sie das gar nicht vor hatten und sie sich kaum eingedeckt haben - dann kucken sie vielleicht mit in die Röhre :thumbup: - kann man gesicherte Gasmengen eigentlich auch plötzlich anderweitig los werden, wenn Preise sich so schnell nach oben ändern?

    Hatt jemand schon eine Abrechnung bekommen ?


    Ich hab Antwort auf meine Email erhalten.

    Das ist doch die Standardantwort die im Grunde alle bekommen haben. Die Zusicherung dass nach Eingang der Kündigung keine weiteren Abschläge eingezogen werden.


    Auf meine Fragen haben sie nicht geantwortet. Z.B. nach Kündigungsfrist, Preisgarantie und wie genau sie nun abrechnen wollen, Anpassung des verbrauchsabhängig bestimmten Grundpreises an die durch die vorzeitige Kündigung geschaffene Realität? Die Frage nach einer von manchen hier angesprochenen möglichen Verrechnung eines Oktoberabschlages etc ... .