Ob die klein, groß, dick oder dünn sind - ich habe nicht die Absicht das Doppelte als den ursprünglich vereinbarten Preis für das bisher gelieferte Gas zu zahlen - es reicht mir schon dass ich wahrscheinlich auf den Folgeschäden sitzen bleibe (vorzeitiger Wechsel in teuereren Tarif etc.
Beiträge von DRJ
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"Sorry Thebat, ausdrücklich nicht piersöhnlich gemeint.
Aber was soll das sein? ? .... ein Mitleidstränchen für die DEP?"
Nein, das ist einfach nur eine sachliche Einschätzung der Lage. Wenn ein paar tausend Kunden aufgrund dieses Forums 2 Monate zurückbuchen (pro Kopf würde ich von 200 Euro ausgehen), dann dürfte das relativ schnell den Kreditrahmen so einer kleinen Firma sprengen. Und drohende Zahlungsunfähigkeit führt nun einmal zwangsweise zur Insolvenzmeldung.
"Es dürfte doch wohl inzwischen JEDEM klar sein, dass die DEP von Anfang an NIE vorhatte, die Verträge zu erfüllen!"
Das könnte sein, aber Beweise gibt es nun mal nicht. Wenn doch, dann bitte ab damit zur Staatsanwaltschaft.
Meine Meinung:
Mit den aufbrausenden Reaktionen hier im Forum (einer bestärkt den anderen und legitimiert damit seine vermutlich vertragswidrigen Rückbuchungen) hat man die sich abzeichnende Insolvenz vermutlich erst ausgelöst. Als Folge wird sich nun vermutlich jeder Kunde mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen müssen, was nicht unbedingt ein Zuckerschlecken ist. Teldafax lässt grüßen.
Ich bin mir nicht so sicher, ob der Schaden für jeden Einzelnen nun nicht noch größer wird.
Lieber Thebat ich habe zum Gaspreis von auf die vereinbarten Gesamtkosten umgerechnet ~ 4,5 cent die KWh Stunde gekauft und die haben bisher 9 cent die KWH dafür eingezogen - wenn die wegen rückgebuchter 2 Monatsraten Pleite gehen, liegt das nicht an ihren Kunden!
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Das ist doch Quatsch!
Sorry Thebat, ausdrücklich nicht piersöhnlich gemeint.
Aber was soll das sein? ? .... ein Mitleidstränchen für die DEP?
Es dürfte doch wohl inzwischen JEDEM klar sein, dass die DEP von Anfang an NIE vorhatte, die Verträge zu erfüllen!
Sondern nur auf "Dummen-/Naivenfang" aus war (wie auch ich mich einschließe ) und abzocken wollte.Wer ernsthaft Gasversorger ist und Gaslieferungsverträge abschließt der versorgt sich vorher auf dem Spotmarkt. Ausreichend und weitschauend (wie die DEP ja heute noch auf ihrer HP vorlügt). Der geht dann nicht jetzt noch nicht in die Knie - sondern erhöht halt zum Jahreswechsel oder im neuen Jahr - wenn/wann auch immer Firma halt nachbeschaffen muß.
Die DEP aber hat offensichtlich nie beschafft. Denn ein AP von 1 cent hat es ich den ganzen letzten Jahren NIEMALS gegeben auf dem Beschaffungsmarkt/Spotmarkt. Wie also sollte die DEP einen derartigen Preis auch noch (mit Gewinn???) weitergeben können? Oder habe ich übersehen, dass es sich bei der DEP um eine gemeinnützige Orga handelt die gezielt unprofitabel arbeitet???
Die DEP hat uns alle gezielt getäuscht und betrogen!
Sie hat übrigens auch keine Industriekunden. Und beliefert (und hat beliefert) genau null Stadtwerke.
......... noch Fragen was die "Redlichkeit" der DEP und ihre geschäftsführer angeht?
Erstattet Anzeige! ..... sonst machen die P's weiter .... und weiter .... und weiter....
warum? Weil sie damit durchkommen! .... seit Jahren. Weil nie jemand sie zur Verantwortung gezogen hat - strafrechtlich. Denn nur dann/danach darf man keine Unternehmen mehr führen.
Das Gas kostet nicht 1 cent die KWh sondern ~ 4,5 cent aufwärts - ein Preis den zur selben Zeit andere auch angeboten haben. Z.B. eprimo - die liefern fleißig weiter zu dem Preis und halten die gegebene Preisgarantie selbstverständlich ein.
Was ist damit gewonnen wenn nun behauptet wird, der Kunde hätte wissen müssen dass zu den Preisen (und dann wird noch 1 cent gesagt) keiner liefern könne. Mein Gas kostet 4,5 cent. Muss der Kunde erkennen, dass er durch die Verteilung der Jahresgesamtkosten auf 2 unterschiedliche Benennungen, durch eine vorzeitige Kündigung und der somit nicht eingehaltenen Preisgarantie und Lieferung der Jahresgesamtmenge, die Grundlage des Jahresgrundpreises war, betrügbar ist?
Ich denke dass der sogenannte Jahresgrundpreis rückwirken anzupassen ist.
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Ergänzung:
Es würde mich im Übrigen aber nicht wundern, wenn aufgrund der vielen Rücklastschriften von August und September das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und aufgrund dessen demnächst zwangsweise die Insolvenz anmelden muss.
Das würde mich auch nicht wundern, nur würde ich die Schuld dafür DEP zuschreiben! Der Konkurrent der die Insolvenz behauptet dürfte verklagbar sein, wenn er unwahre Aussagen macht?
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Hier aber in der Westfalenpost folgende Überschrift! https://www.wp.de/staedte/enne…ingt-ein-id233470647.html
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Zeigt ja allerbestens den Familienzusammenhalt auf
So, wie die sich die Geschäftsführerposten untereinander zuschustern ...
DAS ist alles rechtens ??????
Es hat ja beinah jedes Familienmitglied bereits eine Inso hinter sich
Ein Insolvenzverwalter hätte aber bestimmt nicht die Dagmar raus gekickt und den Harald eingesetzt - wir haben es also immer noch mit denen selbst zu tun - Keine Ahnung was das Manöver für Gründe hat.
Wenn die bei den erhöhten Preisen keine Möglichkeit sehen auf der Grundlage weiter zu liefern, dann hätten sie bei guter Planung der Geschäftsführung und ehrlichen Absichten mit einer angemessenen Frist (die angegebenen 4 Wochen) kündigen und zusichern können, dass sie in einer Schlussabrechnung der Tatsache Rechnung tragen wollen, den jahresverbrauchsabhängig bestimmten Grundbetrag einer Korrektur zu unterziehen.
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Kuckst Du hier https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf
Spoiler: Stand gerade: Kein Eintrag gefunden.
29.09.2021 – Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Geschäftsführer: Harald Pliet · Nicht mehr Geschäftsführer: Dagmar Pliet
Danke für die Info Kater.Ka
Dass die selber noch den Geschäftsführer innerhalb der Familie austauschen können spricht auch dafür.
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https://www.avu.de/insolvenz-energiepool - sind die nun insolvent? Oder gibts noch eine andere Deutsche Energiepool?
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Frag das mal dein Vergleichsportal über das du den Vertrag abgeschlossen hast.
Die werben ja damit, dass nur verbraucherfreundliche Gastarife in der Grundeinstellung angezeigt werden. Das war ein Volltreffer
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"Nicht nur das. Auch die Aussage des Anwalts, man würde vor Gericht sicher Schiffbruch erleiden - und das ohne jede Begründung - ist hanbebüchen! Er würdigt mit keinem Wort eine durch zahlreiche Belege zu vermutende, arglistische Täuschung des Kunden bei Vertragsabschluss und die Tatsache, dass das Unternehmen de facto im Voraus Wucherpreise für eine quasi nicht erbrachte Leistung kassiert hat. Dies sind Fakten, die in einem Gerichtsverfahren auf jeden Fall zu würdigen wären."
Und das sagst du nun als Anwalt, Richter oder mit welcher Qualifikation? Empörung ist in Rechtsdingen ein schlechter Ratgeber.
Ich jedenfalls sehe hier keine "zahlreichen Belege" für eine geplante Aktion. Bestenfalls Spekulationen, weil die Geschäftsführer vorher schon mal in die Insolvenz gegangen sind.
Dann denkst Du doch sicher, dass die den ohne entsprechende Gegenleistung eingestrichenen Betrag in der Schlussrechnung ausgleichen wollen - ähnlich zu den Berechnungen die jass56 hier vorgestellt hat
Dann hätten wir zwar in der Hochpreisphase wechseln müssen und wären zwischendurch in die Grundversorgung gefallen - aber damit müsste man leben?
Ich weiß ja nicht wie die kalkulieren, dass etwas so plötzlich über sie hereinbricht und sie nicht mal mehr die Zeit hatten die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende einzuhalten
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Für die Kunden gilt eine reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende und eine Preisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn.
Den Vertrag kündigt die DEP zum schnellstmöglichen Abmeldetermin beim Netzbetreiber. Die Kunden werden offenbar erst nach dem Netzbetreiber von dem Vorgang informiert.
Der Vertrag wird zunächst ohne Begründung gekündigt, eine Begründung wird nachgereicht. Eine kaufmännische Unzumutbarkeit aufgrund gestiegener Beschaffungspreise.
Auf die Frage, ob und wie sie nun das Mißverhältnis von erbrachter Leistung und eingezogenen jahresverbrauchsabhängigen Grundgebühren ausgleichen wollen geben sie bisher keine Antwort. So ist zu befürchten, dass sie für sich in höheren Beschaffungspreisen eine Unzumutbarkeit für die Vertragserfüllung sehen, jedoch keine Unzumutbarkeit für ihre Kunden in verbrauchsarmer Zeit für den Winterverbrauch im Grunde in Vorleistung gegangen zu sein.
Mein Google Alert hat angeschlagen. Langsam beginnen sich die Medien für die Deutsche Energiepool zu interessieren:
Der Artikel ist nicht besonders geistreich - es wird suggeriert als hätte man einen Preis von 1 cent die KWh Stunde vereinbart als könnte der Preis nicht haltbar sein. Ein Preis von 1 cent die KWh wäre unter keinen Umständen haltbar gewesen. Dieser steht freilich in Zusammenhang mit dem individuell jahresverbrauchsabhängig bestimmten Grundpreis. Zudem wird die Frage nach der Kündigungsfrist gar nicht kritisch hinterfragt.
Ich frage mich immer noch, wie die Vergleichsportale zu der Einreihung dieses Anbieters in ihren Vergleich kamen. Ich habe Paketpreise ausgeschlossen und auch Anbieter die nicht ihren Richtlinien entsprachen. Trotz allem bin ich bei diesem Anbieter gelandet. Das ist sehr ärgerlich.
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Zu der Frage nach den Kündigungsfristen und zu dem was damit gewonnen ist muss zunächst mal festgestellt werden, dass Heizmonate ja erst günstige Liefermonate bei dem Vertrag ausmachen und der Oktober wäre ein Heizmonat gewesen. Die hätten also zunächst mal weniger der überhaupt strittigen Überbezahlung auf ihrem Konto. Desweiteren hätte man selber mehr Zeit gehabt sich über die eigene Reaktion Gedanken zu machen und einen Anbieterwechsel vornehmen können ohne in die Grundversorgung zu fallen.
Also ich habe von meinem Vergleichsportal noch keine genaue Angabe darüber erhalten wie es zu den ausgewiesenen Vergleichskriterien gekommen ist. Ich würde gerne schwarz auf weiß haben, dass die DEP denen andere Daten als jene zukommen hat lassen, die DEP meint nun einhalten zu müssen. Das wäre für mich ein weiteres Indiz für eine Betrugsabsicht zum Vertragsstart. Für die Kündigungsfristen des Vertrages hat ein user weiter oben ein Zitat einer Verifoxantwort hier rein gepostet, die darauf hinweist.
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4 Wochen zum Monatsende bedeuten aber min. 4 Wochen oder mehr - hier Ende Oktober - dann würde dein neuer Vertrag am 1. November starten. Die scheinen aber so gierig und dreist, dass sie uns keinen Heizmonat gönnen wollen.
Zudem sind die selber ja auf die Idee gekommen sich zu Werbezwecken mit Bild ins Netz stellen zu lassen. Dass der Forennutzer jass56 nun auf die Idee kommt das Bildchen in nur leicht verändertem Zusammenhang nochmal hier zu vorzuführen kann ich verstehen. Ich denke es wird schnell korrigiert werden, sollte das nicht erlaubt sein.
Ich habe sofort nach Eingang der Kündigung am 18.9 kurz vor 23:00 nach der Geschäftsführerung gegoogelt und wollte wissen wer sich das Ganze ausgedacht hat.
Das mit der manuellen Eingabe freut mich für Dich - allerdings weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst. Was hat das freundliche Entgegenkommen deines Netzbetreibers bzw. Grundversorgers mit der ganzen Sache zu tun?
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Der nächste Mitleidsartikel:
https://www.handelsblatt.com/u…-NHpf4PL9PjNhxNAkwJ4R-ap3
Sollen wir vielleicht eine Spendenaktion starten?
Das nennt sich 'Qualitätsjournalismus' - die schreiben den Text der DEP ab und bringen es in Zusammenhang mit anderen ihrer Texte über Gaspreisentwicklung Lagerbeständen und der Frage nach der Versorgungssicherheit etc.
Das braucht ein bisschen Zeit - erste Artikel berichten über das Geschäftsmodell und Beschwerden der betroffenen Kunden ... (also dass der böse Putin uns übers Ohr gehauen hat, wird am Ende nicht raus kommen)
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Es geht (auch) darum, dass Geschädigte nun nicht aus Frust Dinge tun, die ihnen nochmal zusätzlich Geld kosten. Und sich Hoffnungen machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. "Unfair" ist eben keine rechtliche Kategorie. Und dass wir alle hier - mich eingeschlossen - dem Unternehmen schon aufgrund der Vorgeschichte der Beteiligten unterstellen, das von Anfang an so geplant zu haben, bringt auch niemandem einen Euro zurück. Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).
Ja, das glaube ich auch. Und weiter? Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.
Allein das mit der Kündigungsfrist wurde überhaupt nicht vor Vertragsabschluss kommuniziert. Das mit der Möglichkeit einer Kündigung des Vertrages 'ohne Einhaltung einer Frist' steht in einer email der Lieferbestätigung und des Abschlagsplanes und es wurde nicht mal verdeutlicht, welche Seite damit gemeint ist. Kündigen tut ja in der Regel der, der bestellt hat und für den hätte es sich auch niemals lohnen können. Das alles ist derartig schlampig und widersprüchlich - da halte ich persönlich in der Tat für wahrscheinlich, dass sie damit nicht durchkommen werden und dass die letztlich ihrerseits den S...... einziehen werden.
Der nächste Schritt für mich ist eine Bestätigung der ausgewiesenen Bewerbungsinformationen wie Preisgarantie und Kündigungsfrist des Vermittlungsportals einzuholen. Die meinen ja sie seien nicht dafür verantwortlich und würden den Unternehmen nur eine Plattform bieten. Diese müssten ja ihrerseits ein Interesse haben die fraglichen Informationen dem Kunden zu bestätigen.
Nicht zu vergessen ist auch, dass die so gescheit waren, ohne Begründung zu kündigen! Eine Begründung wurde erst nachgeschoben.
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Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.
Also ich selber denke nicht, dass wir in einer totalen Bananenrepublik leben.
Auch wenn das noch so oft wiederholt wird (und ich verstehe, dass sich manche an diesen Strohhalm klammern), so ist das doch offensichtlich nicht haltbar: Beim Anbietervergleich und beim Abschluss des Vertrages stand bei jedem "Vertragslaufzeit: 1 Monat", in den AGB (die bei den Vergleichsportalen immer direkt verlinkt sind) waren die Kündigungsfristen aufgeführt. Außerdem hat der Anbieter selbstverständlich seine Leistung erbracht, nämlich Gas geliefert.
Man stelle sich das umgekehrte Szenario vor: ich schließe für die Wintersaison einen solchen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit bzw., Kündigungsfrist ab, obwohl ich weiß, dass ich in einigen Monaten umziehe. Kann dann auch der Versorger kommen und sich beschweren, dass der Vertrag doch auf Basis des 12-Monats-Verbrauchs berechnet wurde, er aber nur die verbrauchsstarken Monate liefern musste? Absurde Vorstellung, oder? Die Argumentation wäre selbstverständlich: Wenn das den Versorger stört, darf er solche Verträge eben nicht anbieten.
Falls nicht irgendjemand noch irgendwelche Beweise für einen geplanten Betrug findet (wie sollen die aussehen?), so wird es bei den meisten Kunden letztendlich um die Frage gehen, ob die Kündigungsfrist korrekt war, ob also für Ende September gekündigt werden durfte, oder ob es Ende Oktober hätte sein müssen. Und diese Frage ist für die Höhe des Schadens nebensächlich, da dürfte es um ein paar Euro gehen (wenn der Oktober sehr warm wird, könnte der zusätzliche Monat die Kosten für die Verbraucher sogar erhöhen).
Wie bereits mehrfach von verscheidenen Leuten ausgeführt, ist das eine schlechte Idee, die ein teurer Bumerang werden kann: Für die Rückbuchung von Lastschriften braucht es gute Gründe. Es geht hier aber um Lastschriften für Monate, für die das Unternehmen seine Leistung erbracht hat. Der bloße Verdacht, das Unternehmen könnte eine falsche Schlussabrechnung erstellen, ist bestimmt nicht ausreichend. Aber wenn den diversen Forenmitgliedern hier nicht geglaubt wird, vielleicht glaubt mancher externen Seiten, z.B. hier: "Widerspricht ein Verbraucher einem SEPA-Mandat ohne anerkennenswerte Gründe, gilt das gemeinhin als sittenwidriger Missbrauch." Auch hier geht es um einen vergleichbaren Fall (insolventer Stromanbieter und die Befürchtung, sein Geld nicht wiederzubekommen) und auch dort wird von einem derartigen Vorgehen abgeraten.
Deine Argumentation ist etwas schräg. Man kann sich zwar den ungekehrten Vorgang vorstellen, sowie man sich alles Mögliche vorstellen kann. Allein die Realität gibt es nicht her. Die Angebote wurden so platziert, dass ein vorzeitiger Wechsel mit dieser Kalkulation allein für DEP einen Gewinn bringen konnte.
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Hallo Gemeinde,
auch ich bin betroffen (30.000kWh, seit 01.04. mit Abschlag 122 €) und habe Eure Diskussion bislang verfolgt, nebenbei unabhängig davon meine Schritte durchgeführt.
1. Verivox
- Montag (9 Uhr) Telefonischer Kontakt: Niemand wusste etwas, auch auf Rückfrage nicht
- Dienstag (9 Uhr): Bekannte Mail mit dem Absender Sandra Dannehl - Widerspruch gesendet
- Dienstag (16 Uhr): Mail: Wir haben Ihre Entscheidung zur Löschung Ihres Verivox-Kundenkontos erhalten.
Komisch, wer hat das veranlasst? Wer sich beschwert fliegt raus? Hiergegen nun auch Widerspruch gesendet.
- Donnerstag (15 Uhr): Mail: Gerne haben wir Ihr Anliegen bezüglich der Löschung geprüft. Es wurde jedoch keine Löschung durchgeführt.
Unglaublich, weiss da der Eine nicht, was der Andere macht? Dann im Verlauf noch folgende Infos bezüglich DEP:
...Ihre Verärgerung können wir absolut nachvollziehen.Die für den jeweiligen Tarif angegebenen Kündigungsfristen werden Verivox zuvor vom jeweiligen Energieversorger mitgeteilt. Für den in Frage stehenden Tarif wurde uns vom Energieversorger eine längere Kündigungsfrist als bei einem wie von Ihnen beschriebenen sofortigem Kündigungsrecht mitgeteilt.
Bezüglich Fragen zum Thema Rechnungserstellung, eventuelle Kostenübernahme der Grundversorgung, etwaiges Guthaben oder auch die Einhaltung einer Kündigungsfrist seitens des Energieversorger bitten wir Sie, sich direkt an den Anbieter zu wenden. Sollten Sie dort nicht weiterkommen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Schlichtungsstelle Energie oder die Verbraucherzentrale zu wenden oder rechtlichen Rat durch eine zur Rechtsberatung befugte Stelle oder Person einzuholen.Da der Energieversorger die Gasversorgung zum 01.10.2021 für Privatkunden einstellt, werden Sie, sofern Sie keinen neuen Versorger beauftragen, vom örtlichen Grundversorger beliefert.
Damit Sie so schnell wie möglich einen günstigeren Versorger beauftragen können, gelangen Sie über den eingefügten Link direkt zu unserem Tarifrechner...
FAZIT: Sie haben mich falsch informiert, aber nur weil DEP ihnen falsche Informationen geliefert hat. Rechtlich sind die sicher. Hier hilft nur boykottieren, aber dazu fehlt es uns Deutschen an Rückgrat.
2. Verbraucherschutzzentrale - Rechtsberatung Energie (Rheinland-Pfalz)
- Montag (10 Uhr) - Telefonischer Kontakt: Ich bin bereits der zweite Fall, man bittet um Zusendung aller Unterlagen, um sich ein Bild zu machen. Alles zugesendet.
- Montag (14 Uhr) - Telefonischer Kontakt: Mittlerweile sind insgesamt acht Fälle aufgeschlagen und der Fall an das Bundesteam Energie weitergeleitet.
Empfehlung: Schreiben einer sachlichen Beschwerde bezüglich der Kündigung an die DEP per Einschreiben mit Androhung von Schadenersatzforderung als Initial zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungstelle Energie. Diese darf die Arbeit erst vier Wochen nach einer solchen Beschwerde aufnehmen. Sollte diese unbeantwortet bleiben bzw. vorher eine Abrechnung kommen, kann die Schlichtungsstelle sofort aktiv werden.
FAZIT: Die Empfehlung ist auf jeden Fall sinnvoll in Bezug auf die Schlichtungsstelle (s.u.). Die Verbraucherschutzzentrale hilft ansonsten nur durch die kostenpflichtige Rechtsberatung, was aber auch Unsinn ist (s. Rechtsanwalt), da sie ihrem Namen alle Ehre macht, Verbraucher zu schützen - aber eben zukünftige Verbraucher. Das Bundesteam wird eine Unterlassungsklage gegen die DEP anstrengen, keine Neukunden auf die Art zu gewinnen - mehr nicht. Das wird die DEP nicht stören, denn bekannterweise folgt auf DEP - HVD.
3. Rechtsanwalt
Zum Glück rechtsschutzversichert habe ich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und den Fall geschildert (gleiches bekommt man für 30€ bei der Verbraucherschutzzentrale).
Auf den ersten Blick ist der Vertrag nicht gebrochen worden, ob die Vertragsbedingungen und AGB Bestand haben, müsste separat geprüft und ggf. vor Gericht entschieden werden. Dazu muss definitiv ein Anwalt beauftragt, aber leider im Vorfeld erstmal der Richtige gefunden werden.
Abends hatte ich dann ein interessantes Gespräch mit einem befreundeten Anwalt, der mir folgendes sagte: "Geh mal davon aus, dass es bei Dir um einen Streitwert von ungefähr 300€ geht. Für den gesamten außergerichtlichen Aufwand (Einarbeitung, Kontakt zur DEP, Schriftverkehr usw.) bekommt der Anwalt nach Gebührenordnung keine 100€. Den Aufwand macht sich kein Anwalt, außer den Pflichtanwälten der Rechtsschutzversicherung und denen bist du egal. Also bügeln die das mit so wenig Aufwand wie möglich weg."
FAZIT: Willkommen in Deutschland, aber die einzige Chance wäre einen Anwalt zu finden, der dann möglichst viele Geschädigte zusammengefasst vertritt, dass es für ihn lukrativ wird. Ob alleine wir hier uns organisiert bekommen und einer einen solchen Anwalt findet, wage ich zu bezweifeln. Außerdem bleibt dann immer noch das Risiko der Insolvenz.
4. Schlichtungsstelle Energie
Hier sehe ich die größte Chance, denn grundsätzlich ist es so, dass sobald diese Stelle aktiv wird und ein Schlichtungsverfahren einleitet, der Energieversorger dieses bezahlen muss. Ein solches Verfahren kostet 300-400€.
Vermutlich wird die DEP Anfang Oktober ihre Schlussrechnung nach ihrem Vertragsmodell erstellen und möglicherweise eine gewisse Kulanz als Entschuldigung einbauen.
Hiergegen muss dann spätestens Widerspruch eingelegt werden, wenn nicht wie in der Empfehlung in Punkt 2 bereits geschehen, eine Beschwerde gesendet wurde. (Wichtig, dies muss unbedingt per Einschreiben passieren!)
Je nachdem, spätestens nach vier Wochen, kann dann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Ich würde in dem Widerspruch auch auf diese Stelle hinweisen.
FAZIT: Jetzt kann sich die DEP überlegen, ob Sie in jedem Fall 300-400 € an die Schlichtungstelle und dann eventuell noch weitere Summen an den Geschädigten bezahlen muss oder diesem schon vor Inanspruchnahme des Vereins ein vernünftiges Angebot macht.
5. Lokaler Anbieter
Es ist schon faszinierend, wie treugläubig Menschen sind. Da schliesse ich mich ein.
Ich habe den Rechner der Seite meines Versorgers, für mich den günstigsten Preis rechnen lassen und bekomme dort einen Tarif genannt. Wähle ich diesen ganz oben bei Verivox oder Check24 als "Ihr aktueller Tarif" aus, gibt es bei denen keinen einzigen günstigeren Anbieter. So viel zum Thema - bei Gas läuft der Hase nämlich etwas anders als bei Strom.
Zu meiner Entschuldigung, ich bin im März umgezogen und hatte noch nie mit Gas zu tun.
FAZIT: Jetzt zahle ich beim lokalen Versorger 0 € Grundpreis und 6,01 ct/kWh bei einer Preisgarantie bis 31.12.2022, somit 150€ monatlich. Auf den Portalen war keiner unter 170€ und das auch nur mit diversen Rabatten und dann auch nur für 12 Monate. Hätte ich das nur schon im März gewusst.
Zum Abschluss sei noch meine Meinung gestattet
Es ist erbärmlich, was in Deutschland möglich ist - das ist unstrittig. Darüber können wir uns hier aufregen, einzelne können Schadenfreude von sich geben und wieder andere jede Menge klugscheissen. Ändern werden wir es nicht - wie so vieles Andere auch, weil wie oben schon gesagt uns Deutschen leider das Rückgrat fehlt. Das werden wir am Sonntag wieder erleben und können dabei nur hoffen, dass nicht zu viele Populisten auf zu viele Dumme getroffen sind.
Leute, hört auf, hier alles wieder und wieder durch zu kauen und Euch dann am Ende sogar noch zu beschweren, wie viel Zeit Euch das gekostet hat.
Fakt ist:
- Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall.
- Angeben eines falschen Zählerstands ist Betrug. Der Einzelfall hier, der schon seit Jahren "betrogen" hat, vergisst dass der Verbrauch immer mit den Vorfahren verglichen wird oder fährt er für kommende Heizsaison in Urlaub?
Wir alle haben das Ding "unterschrieben" und wollen jetzt Andere für unsere Doofheit, Faulheit oder Geiz heranziehen.
Schaut was mit legalen Mitteln geht und geht vor allem jetzt erstmal wieder Eurer eigentlichen Beschäftigung nach. Es macht keinen Spass, sich durch 17 Seiten zu lesen, wenn sich im Grunde alles wiederholt - auch weil es eben keiner liest und deshalb ein und die selbe Frage immer wieder gestellt wird.
In diesem Sinne wünsche ich Euch einen schönen Abend
und denen, die sich zu meiner Meinung auslassen wollen - Viel Spaß - nur geht bitte vorher eine rauchen.
Ich danke Dir für deine Info, dass Du offenbar von verifox schriftlich bestätigt bekommen hast, dass DEP denen eine andere Kündigungsfrist angegeben hat, als jene die sie nun meinen einhalten zu müssen. Das ist doch mal eine sehr gute Information. Ich werde versuchen, mir sofort von meinem Vergleichsportal eine Bestätigung dieser Info geben zu lassen. Die haben bisher nur mit Gemeinplätzen geantwortet und mittlerweile auch die schon von anderen erwähnten 20 Euro nachgeschoben ...
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Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.
Also ich selber denke nicht, dass wir in einer totalen Bananenrepublik leben.
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Der ganze Markt ist ein grausamer Mist - wer nicht ständig wechselt zahlt drauf und ist als Bestandskunde statt König Idiot und dann ständig diese schwarzen Schafe die auftauchen. Wer hat nicht von Euch Eltern und Großeltern die damit ganz und gar nicht zurecht kommen und Höchstpreise zahlen etc.
Früher war der örtliche Versorger verpflichtet zum für die Person günstigsten Preis zu liefern.
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Supertoni wenn die sich die Zeit nähmen hier selber mitzuschreiben, dann wäre es doch ein arger Saftladen