Beiträge von DRJ

    Er hat ja begründet weshalb er sie für Betrüger hält und daher ist es als seine Meinungsäußerung kenntlich genug. Im Zweifel wird er sicher von einem 'Forumsadmin höflich aufgefordert, das Posting zu ändern. Also kindisch ist nach jedem Satz 'hallo nur meine Meinung' zu schreiben ...

    Ich habe keine Lust darauf den Zählerstand falsch anzugeben und das halte ich klarer für strafbar als denen zu viel bezahlte Beträge abzunehmen. Solltest du denken, sie seien mit ihrem Vorgehen etwa durch ihren Vertrag abgesichert, dann müsstest du die Kröte schlucken. Zählerstände falsch anzugeben ist nicht ok. Was tust du, wenn jemand zum Ablesen kommt?

    ja das musst du schon selber entscheiden - ich würde sagen nichts :D - ich spekuliere mal dass die a. A.... sind, welche Spekulation Jankee68 vom Gespräch mit seinem Vermittlerportal verifox berichtet hat. Dasselbe ist mir von meiner check24 Vermittlerin gesagt worden - das aber nicht klar befugt sondern nur als Spekulation. Auf jeden Fall scheint das denen doch auch unangenehm zu sein, sich den Fragen der Kunden da stellen zu müssen ...

    Ich habe auch zurückgebucht - der ganze Ablauf gefällt mir nicht - auch nicht die seltsame Art der Kündigung - die haben nicht mal so gekündigt, dass man selber anschlusslos einen Alternativanbieter wählen kann, die Kündigung zunächst nicht mal begründet, sondern ihre Kunden, offenbar bevor sie diese darüber unterrichteten, beim Grundversorger angemeldet. Ich muss bei meinem neuen Anbieter bis zum 12. warten, da es wohl gesetzliche Mindestfristen gibt, Kunden aus der Grundversorgung zu übernehmen, auf denen der Grundversorger beharren kann, so zumindest wurde mir das auf Anfrage mitgeteilt.

    Ja jetzt ging der Text den sie auf ihrer HP hatten, per mail ein.


    ...


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    sie haben den Grundpreis an den zu erwartenden Jahresverbrauch gekoppelt und geteilt durch 12 monatlich eingezogen. Sie sind jedoch nunmehr nur in der erwartet verbrauchsarmen Zeit einer Lieferverpflichtung nachgekommen. Wie gedenken sie in ihrer Schlussrechnung das auszugleichen?


    Mit freundlichen Grüßen, ....

    Ich rechne dir mal meine Rechnung vor. Die DEP setzt einen vom anzunehmenden Jahresverbrauch abhängigen Grundpreis fest, den sie geteilt durch 12 jeden Monat einzieht. Wenn nun nach 6 heizfreien Monaten, wie zu erwarten war, erst 1/4 verbraucht ist und die sich vom Acker machen, dann wäre das aufs Jahr gerechnet nach deren bisherigen Kostenberechnung ein anzunehmender Jahresverbrauch von der Hälfte des ursprünglich angenommenen - jetzt müsste man wissen, was für einen Grundpreis sie für diese Menge angesetzt haben. Ich habe aber noch ganz andere Folgen auszubaden. Zum einen muss ich in einer extrem teueren Phase wechseln, falle eine Zeit in die Grundversorgung und muss meine Zeit mit der Sache verschwenden. Rein theoretisch können die ja ihre Endabrechnung in der Weise vorlegen, dann wäre die Aufregung unnötig gewesen - aber wer glaubt an so was?

    4.4

    Das erste, was Du im Jurastudium lernst, ist, das Recht und Gerechtigkeit leider nichts miteinander zu tun haben. Wenn etwas "suggeriert" wird, muss es noch lange nicht rechtlich bindend sein. Wäre zwar einen Versuch wert, aber die Erfolgschancen vor Gericht wären voraussichtlich gering. Meiner Meinung nach müsste man eine vorsätzliche Betrugsabsicht nachweisen, was wohl ziemlich schwierig werden dürfte. Falls man einen kundenfreundlich orientierten Richter findet, evtl. noch eine Modifizierung der Grundgebühr in der Endabrechnung, da die ja verbrauchsabhängig berechnet wurde.

    Die Preisgarantie bzw. Preisfixierung umfasst alle genannten Preisbestandteile inklusive Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen.


    AGB


    und dann:


    § 7 Preisgarantie / Preisanpassung

    Für den in §4 angegebenen Arbeitspreis und den angegebenen Grundpreis gewährt DEP eine vollständige Preisgarantie für längstens 12 Monate ab Vertragsbeginn.


    Naja - wenn du den Vertrag genau durchliest, dann könnten die fast tun was sie wollen. Und selbst für das Ungültigwerden einzelner Vertragsbestandteile haben sie im Vertragstext versucht, vorzusorgen.


    Am Lustigsten ist das mit der Preisgarantie. Da steht doch tatsächlich dass man eine hat, die alle Preisbestandteile beinhaltet, aber jederzeit gekündigt werden kann - dass man also gar keine hat.

    Also wenn die ohne Grund und ohne Frist kündigen könnten, dann bräuchte es Paragraf 7 ja gar nicht;)

    Ganz allgemein muss ich Dir sagen, dass nicht jedes Kleingedruckte was in einem Vertrag steht auch gilt und rechtskonform ist. Also wenn du im Kleingedruckten etwas finden magst, das man gegen das im Fettgedruckten Suggerierte wenden könnte, heißt das auch noch nicht, dass das rechtens ist. Ich finde aber auch im Kleingedruckten nicht, dass die im Sommer abkassieren dürfen und vor der eigentlichen Verbrauchszeit einfach ohne Grund kündigen können. Die Kündigung erging ja ohne eine Begründung und ohne Einhaltung einer üblichen Frist!

    Ich drück Dir (und uns) die Daumen!


    Leider ist das Vorgehen von DEP zwar unmoralisch, ethisch verwerflich und, wenn vorsätzlich, auch betrügerisch, aber vertragskonform. Und den Vorsatz muss man nachweisen.

    Ja ich sehe da keine Vertragskonformität. Ich sehe da nur einen Haufen Schwindel. Denke mal allein an unsere Schwierigkeit mit der Frage nach der Kündigungsfrist. Ganz unklar. 4 Wochen bei der Auftragsbestätigung des vermittelnden Portals. In den AGB die einzige Konkretisierung auf 4 Wochen. Dann in der Lieferbestätigung die 'Formulierung' fristlos. Und weil das da plötzlich unvermittelt in der e-mail auftaucht, (übrigens ohne den Hinweis wer eigentlich gemeint ist, da neigt man ja zunächst einmal anzunehmen dass der gemeint ist, der bestellt hat) siehst du das jetzige Verhalten als vertragskonform - das sehe ich ganz anders.

    Das ist ja unser aller Problem: der "Jahresverbrauch" bzw. der tatsächliche Verbrauch wirkt sich in der Abrechnung nur auf den geringen Arbeitspreis 0,01€/kWh aus und nicht auf den ursprünglich verbrauchsabhängig berechneten Grundpreis. Und die darin enthaltene Vorauszahlung auf die Wintermonate mit höherem Verbrauch ist dann mal weg.....

    Selbst mit 0,00 kWh Verbrauch ist die Summe der bezahlten Grundpreise immer noch zu hoch für den tatsächlichen Verbrauch im Vergleich mit anderen Anbietern oder dem Grundversorger. Einzige Ausnahme wäre, dass der Vertrag mit DEP vor der letzten Wintersaison abgeschlossen wurde.

    Die schreiben ja nicht sie würden für Oktober nichts mehr berechnen, sondern sie würden keine weiteren Beiträge mehr einziehen 8o


    Also es wurde hier mal argumentiert, die Kündigungsmodalitäten sollten quasi symmetrisch geregelt sein. Wenn der Kunde kündigen könne müssten, auch die kündigen können etc. Also die haben ja noch gar kein Winter und Herbst geliefert. Bei einer Kündigung wie der ihrigen, haben die also immer gewonnen und der Kunde hätte sich bisher bei einer Kündigung veräppelt. Das ist schon auch etwas zum Lachen.


    Ich bin optimistisch, dass die mit der Sache nicht durchkommen ...

    Nach all dem Erörterten komme ich nach wie vor zum Schluss, dass beiden ein Vorwurf zu machen ist. DEP und auch den vermittelnden Vergleichsportalen. Auch ich sehe es so, einen Vertrag mit einer 12 monatigen Preisgarantie und einer jahresverbrauchsabhängigen Grundgebühr bestellt zu haben, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Mittlerweile halte ich es für mich auch am sichersten, die abgezogenen Beiträge der letzten 2 Monate rückbuchen zu lassen.


    Viele haben ja bei ihren vermittelnden Portalen Beschwerdeanrufe getätigt und es wurde ja wiederholt hier rückgemeldet wie sie dort argumentieren. Wenn die für den Herbst- und Winterverbrauch schon vorbezahlten Beiträge nicht mehr rückerstattet werden können, wird man nicht nochmal der 'Dumme' sein wollen.

    Für mich lassen sich die wesentlichen Punkte für eine Beschwerde gegen DEP und auch die vermittelnden Vergleichsportale mit Beitrag 140 von fipsy und Beitrag170 von Supertony zusammenfassen. Dass die mit einer Preisgarantie von einem Jahr werben, die im Kleingedruckten zu einem Tag zusammenschrumpft - also das allein ist doch eine Beschwerde wert.:thumbup:


    Die Frage der Oktoberbeiträge hat ja TrixieSonnenschein schon aufgeklärt. DEP erklärt ja nach Zugang des Kündigungsschreibens keine weiteren Beiträge einzuziehen.

    Habe inzwischen auch einen neuen Gaslieferanten - NICHT über die einschlägigen Vergleichsportale. Sondern schlicht über Anfragen bei den örtlichen Stadtwerken vor Ort und in der Nähe. Solide ..... und hoffentlich zuverlässig. GP natürlich viel niedriger als bei DEP, AP höher - gerechnet auf den auch bei DEP zugrunde gelegten Jahresverbrauch aber lediglich 5 €uro im Monat höherer Abschlag.


    Habe bei der Gelegenheit/Telefonaten von allen Anbietern erfahren: ein Wechsel zum 01.10.2021 ist nicht wirklich termingerecht realisierbar. Für niemanden - auch wenn es angegeben wird vom neuen Versorger. Weil es für einen Wechsel ganz genaue gesetzliche Vorschriften für das Procedere gibt und das bedingt wohl eine Arbeitszeit von allerschnellstens 12- 14 Arbeitstagen .... oft eher 4 Wochen.
    Somit werden wir ALLE - zumindest vorrübergehend - in der Grundversorgung landen :rolleyes:X(.


    :rolleyes:noch ein Punkt mehr in der Schadensaufsummierung.

    Das kann so nicht richtig sein. Wenn du zu deinem Orstversorger (Grundversorger) wechselst, kann der den Vertrag von Beginn an zu dem günstigsten Termin laufen lassen. Das macht er auch bei einem Neueinzug in der Regel sogar rückwirkend.

    Es empfiehlt sich da nachzufragen. Das erst Recht wenn, wie oben welche ausführten, der Grundversorger 'fristgerecht' von DEP über das Enden des Vertragsverhältnisses informiert wurde. Das kann man ja in Verhandlungen einfließen lassen.


    Mit dem Preis musst du dich irren. Die Preise sind extrem gestiegen. Ich würde schätzen du zahlst min 25 bis 30% mehr als vorher.

    Hab zu Eon gewechselt und da stand frühestens 13.10. oderso. Von daher egal, da paar Tage Grundversorger nicht vermeidbar sind.



    @sabinegg ich verstehe den Satz mal so, dass der Kunde jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann! Und DEP schnellstmöglich für den Wechsel zu sorgen hat, längstens 30 Tage dafür gebraucht werden darf - genau so steht es auch in den Allgemeinen Geschäftsunterlagen. Zur Kündigung reicht der Neuauftrag bei einem anderen Anbieter oder eben die Kündigung bei DEP.

    Oha - das Zitat steht bei meinen AGBs nicht - die einzige Frist die dort konkretisiert ist ist eine von 4 Wochen z.B. in Paragraf 7! Ganz allgemein steht da, dass der Vertrag jederzeit kündbar ist, wobei das jederzeit in den AGBs nur für den Kunden konkretisiert wird.


    Da scheinst du was verwechselt zu haben! Du beziehst dich wahrscheinlich auf Paragraf 2 Punkt 3 deines Vertrages. Da geht es um die Bonitätsfrage des Kunden. Wenn die unklar ist und DEP fürchtet durch den Kunden nicht bezahlt zu werden, dann kann fristlos gekündigt werden.


    Oha tatsächlich steht in der Lieferbestätigungsmail dieser Satz :) - Da stehen so verschiedene Dinge und dann noch das was bei der Portalbestellung alles stand - also das sieht schon nach planvollem Vorgehen aus - das ist nach meinem Urteil ein astreiner Betrugsfall.


    Und da steht auch dass die am 1. eines Monats ein 12tel der Summe einziehen können - also passt alle auf den Oktober auf

    Also wegen dem Kündigungsdatum von DEP mach ich mir keinen Kopf. Die schreiben ja in der Kündigung sogar, dass man beim neuen Anbieter den 1.10. als Lieferbeginn angeben soll...

    Und außerdem kann man ja genauso wie DEP einfach an irgendeinem Tag für den nächsten Tag noch eine Kündigungsmail an DEP schicken. Das ist genauso rechtssicher wie deren Kündigung.

    Wenn du über ein Portal wechselst dann tragen die ein frühester Wechsel 2.10. ....

    Oha 20 Euro haben die mir nicht angeboten :)

    Mein Jahresverbrauch ist in etwa auch so - zu den rund 300 die du zu viel bezahlt hast, musst du noch die rund 300 dazurechnen, die du fürs nächste halbe Jahr beim neuen Versorger mehr zahlen musst. Statt 1400 bis 1500 pro Jahr kannst du jetzt 2000 aufwärts berappen. Der Folgeschaden ist denke ich durch deren Vertragswerk abgedeckt, der schon entstandene m.E. nicht. Doch auch der Folgeschaden ist sehr unangenehm.

    Ich halte es bei dem Schlamperladen auch für möglich, dass die nicht mal wissen wie man zum Ende des Liefermonats kündigt :)


    Wenn man einen neuen Vertrag sucht, startend zum 2.ten, hat man eine eingeschränkte Auswahl, da es auch Anbieter gibt die nur zum Monatsanfang Verträge abschließen. Die Vergleichsportale sind nicht mal in der Lage, ihren betroffenen Kunden einen Neuvertragsstart zu garantieren, mit dem man eine zwischenzeitlich teuere Grundversorgung vermeidet. Beim Vergleich über die Portale muss man auch aufpassen wie man vergleicht. Es kommt dabei oft zu einer zu großen Differenz zum örtlichen Versorger der da in der Grundeinstellung ja ohne den eigenen angebotenen Bonus steht.


    Es kann lohnend sein beim örtlichen Versorger den günstigsten Tarif zu wählen, der sicher auch den reibungslosen Übergang garantieren kann und man vermeidet die Vergleichsportale für ihre Schlamperei noch zu belohnen.